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Art. 26d

BZO Dietikon · S. 17 · Original-PDF

d 4 Im speziell gekennzeichneten Gebiet Grabacher gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Als Grundlage für den Gestaltungsplan soll ein geeignetes Konkurrenzverfahren durchgeführt werden. Gestaltungsplanpflicht Grabacher Der Gestaltungsplan Grabacher bezweckt: – die Freihaltung von ca. 1.2ha hochwertigem Grünraum zur Erweiterung der Erholungszone, wobei Grundstücksteile, die bebaut und vollständig zonenkonform genutzt sind, von einer Nutzungsumlagerung befreit werden, sofern sie die Mehrausnutzung nicht nutzen können – die Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die hochwertige Bachraumgestaltung des Teischlibachs in einem Gewässerbereich von mindestens 19m Breite – die Eingliederung eines optimalen Trasses für die Limmattalbahn und des Teischlibaches – die Sicherstellung einer hochwertigen Bebauung und eines bewohnerfreundlichen Wohnumfeldes – eine hohe Rücksichtnahme der Neubauten auf die bestehende Bebauung Gallenmatt – die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung – die Minimierung der Störfallrisikoexposition. Art. 26 e4 Im speziell gekennzeichneten Gebiet Chrüz gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Als Grundlage für den Gestaltungsplan soll ein geeignetes Konkurrenzverfahren durchgeführt werden. Gestaltungsplanpflicht Chrüz Der Gestaltungsplan Chrüz bezweckt: – die Freihaltung von ca. 1.1ha hochwertigem Grünraum zur Erweiterung der Erholungszone – die Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die hochwertige Bachraumgestaltung des Teischlibachs in einem Gewässerbereich von mindestens 19m Breite – die Eingliederung eines optimalen Trasses für die Limmattalbahn und des Teischlibaches – die Sicherstellung einer hochwertigen Bebauung und Aussenraumgestaltung 16

–die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung

–die Minimierung der Störfallrisikoexposition. Gewerbebetriebe müssen sich sowohl nutzungsmäsig als auch optisch gut in das Wohnquartier einfügen. Publikumsintensive Einrichtungen sind nicht gestattet. 17 Hochbauabteilung Art. 26 f4 Im speziell gekennzeichneten Gebiet Bodacher / Eigi gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Gestaltungsplanpflicht

Bodacher / Eigi Der Gestaltungsplan Bodacher / Eigi bezweckt: – die Freihaltung von ca. 2,9ha hochwertigem Grünraum zur Erweiterung der Erholungszone – die Sicherstellung einer hochwertigen Bebauung und Aussenraumgestaltung – die Ausscheidung von Teilarealen für publikumsintensive Einrichtungen soweit dies die Strassenkapazität zulässt und die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mindestens der Güteklasse B entspricht – die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung – die Minimierung der Störfallrisikoexposition.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.