← BZO Dietikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 161 · Es gelten folgende Grundmasse

BZO Dietikon · S. 10 · Original-PDF

: Massvorschriften

Z5 Z4 Vollgeschosse, max.

5 4 Dachgeschosse*, max.

2 1 Untergeschosse*, max.

1 1 Ausnützungsziffer, max. % 140 100 Wohnanteil, min. % 20 30 Gebäudehöhe, max. m 21.5 17.5 * Die Anrechenbarkeit ergibt sich nach § 276 PBG Es gelten die kantonalrechtlichen Mindestabstände. Die geschlossene Bebauung ist bis auf eine Tiefe von 20 m erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.