Art. 8.2 · Umzonungen
BZO Zumikon · S. 62 · Original-PDF
8.2 Umzonungen Verkleinerung Kernzone Gössikon Die Kernzone Gössikon wird um die unüberbauten respektive neu überbauten Flächen entlang der Küsnachterstrasse verkleinert. Die Fläche inkl. der Wohnzone W2/35 bis zur MaxDaetwyler-Strasse wird der Wohnzone W2/60 zugeordnet. Quartiererhaltungszone Es werden Quartiererhaltungszonen eingeführt, die die bisherige Überlagerung von Quartiererhaltungszone und Wohnzonen ersetzen. Für Ersatz- und Neubauten wurden die Regelungen der jeweiligen Wohnzone übernommen. Aufhebung Wohnzone WG2 Die Wohnzone WG2 wird aufgehoben. Je nach schwergewichtiger heutiger Nutzung werden die Flächen entweder der Wohnzone W2/60 oder der Zentrumszone zugeordnet. Einschränkungen Nutzungsmass und Dachformen Auf die bisherigen Einschränkungen des Nutzungsmasses (Gebiet Dreinäpper) und der Dachformen wird verzichtet. Gestaltungsplanpflicht Die Gestaltungsplanpflicht für die Gebiete Ankenbüel und Chreien ist unverändert. Beim Gebiet GP Inter-Community School wird der Gestaltungsplanpflichtperimeter auf Kat.-Nrn. 4397, 3911 und 3912 ausgeweitet. Für die neu eingezonte Zentrumserweiterung "Dorfzentrum West" (Kat.-Nr. 4841) wird die Gestaltungsplanpflicht festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.