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Art. 10 · 4. Ergänzende Bauvorschriften

BZO Zumikon · S. 15 · Original-PDF

10 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung 4. Ergänzende Bauvorschriften Aussichtsschutz Artikel 25 In den im Ergänzungsplan bezeichneten Aussichtsschutzbereichen Ibruch und Büel dürfen keine Gebäude oder Gebäudeteile und nur einzelne Bäume oder Sträucher die angegebene Sichtebene überragen. Im Aussichtsschutzbereich Dreinäpper dürfen Bäume und Sträucher die angegebenen Sichtebenen nicht überragen. Fahrzeugabstellplätze Artikel 26 Es ist mindestens je ein Fahrzeugabstellplatz (P) erforderlich für: Nutzweise P für Bewohner oder Beschäftigte P für Besucher und Kunden Wohnen Dienstleistungen Läden Restaurants Hotels Gewerbe pro 100 m2 GNF oder pro Wohnung pro 50 m2 GNF oder pro 3 Arbeitsplätze pro 100 m2 GNF pro 40 Sitzplätze pro 12 Betten pro 100 m2 GNF oder pro 3 Arbeitsplätze pro 4 Wohnungen pro 50–300 m2 GNF * pro 50–100 m2 GNF * pro 5 Sitzplätze pro 3 Betten pro 50–300 m2 GNF * * Je nach Besucher- und Kundenintensität Für andere Nutzungsarten und bei besonderen Verhältnissen bestimmt sich die erforderliche Anzahl der Fahrzeugabstellplätze entsprechend. Die nicht für Besucherinnen, Besucher oder Kundschaft vorgesehenen Abstellplätze für Personenwagen sind in der Regel unterirdisch, oberirdisch überdeckt oder im Gebäude integriert anzulegen. Berücksichtigung der Erschliessungsgüte des öffentlichen Verkehrs Artikel 27 Die Minimalwerte gemäss Art. 33 für Betriebe sind im Gebiet der Güteklasse C auf 50 % reduziert. Die Minimalwerte gemäss Art. 33 für die Nutzweise Wohnen sind im Gebiet der Güteklasse C auf 70 % reduziert. Die Baubehörde legt die ÖV-Güteklassen in einem Plan fest. 10 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Bevölkerungszunahme und Bauzonenverbrauch Ø der letzten

5Jahre Ø der letzten

15Jahre Bevölkerung + 21 E pro Jahr + 38 E pro Jahr Bauzonenverbrauch 0.2 ha pro Jahr 0.6 ha pro Jahr Verbleibende Reserve (2014) Wohn- und 18.5 ha Mischzonen Arbeitszonen 0.4 ha Zone für öffent- 0 ha liche Bauten Künftige Einwohner innerhalb der noch nicht überbauten Bauzonen Der Geschossflächenbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In der Berechnung wird angenommen, dass sich diese Entwicklung nicht fortsetzt, sondern sich der Geschossflächenbedarf auf hohem Niveau einpendelt. Gemäss der kantonalen Statistik (Stand 2014) bestehen auf den noch nicht überbauten Bauzonen rund 90'200 m2 Geschossflächenreserven. Je nach Ausbaugrad und Geschossflächenbedarf bieten diese Areale Platz für rund 1'000 zusätzliche Einwohner. Unüberbaute Grundstücke

Wohnzone %Mischzone %Arbeitszone %Total %
Zumikon6775.686.169.2
Region Pfannenstiel86.277.976.682.6
Kanton Zürich75.779.250.270.7

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.