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Art. 43a

BZO Zürich · S. 38 · Original-PDF

92 1 Bei der Erstellung von Hauptgebäuden ist ein Anteil der nicht mit Gebäuden überstellten Parzellenfläche zu begrü­ nen. Da­bei gelten folgende Werte: Begrünung, Spiel- und Ruheflächen, Gärten Baubereiche K2 und K3 2/3 Kernzonen Albisrieden, Belvoir, Bernoulli, Blüemliquartier, Drahtzug, Fierzgasse, Haumesser, Heimatstrasse, Hinterberg 1 und 2, Hohe Promenade (ohne Bahngebiet und Grund­ stücke an der Stadelhoferstrasse), Honrain, Köschenrüti, Mittel-Leimbach, Neubühl, Parkring, Platte, Riedhof, Schwamendingen, Seefeld, Unterafof ltern, Vorderberg, Vordere Eierbrecht, Waidhof, Witikon, Wollishofen 1/2 Baubereiche K4 und K5 sowie Kernzonen Enge, Hirschengraben, Höngg, Kieselgasse, Mythenquai, Ottenweg, Selnau, Utoquai, Zähringerstras­se 1/3

2Ein der Art der Überbauung entsprechender Teil ist als Spieloder Ruhefläche oder als Freizeit- oder Pflanzgarten herzu­ richten.

3Vorbehalten bleiben abweichende Gestaltungsanforderungen zur Wahrung des Gebietscharakters.

4Die Herrichtung von Freizeit- oder Pflanzgärten, Spiel- oder Ruheflächen kann bei bestehenden Mehrfamilienhäusern ver­ langt werden, wenn dafür ein Bedürfnis vorhanden und die Ver­ pflichtung technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.