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Art. 18b

BZO Zürich · S. 18 · Original-PDF

47 1 Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind nur im ers­ ten Dachgeschoss zulässig. Dachgestaltung

2Im zweiten Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster sowie Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und klei­nere technisch bedingte Aufbauten erlaubt. Die gesamte Fenster­ fläche darf höchstens einen Achtel der Bodenfläche des zuge­ hörigen Raums betragen. E. Industrie- und Gewerbezonen 48 Art. 19 1 Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse 49

2Handels- und Dienstleistungsnutzungen im anrechenbaren Un­tergeschoss sind an die Ausnützungsziffer für Handels- und Dienstleistungsnutzungen vollumfänglich anrechenbar. 50

3In der Industrie- und Gewerbezone IG III kann die Hälfte der Freifläche innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 300 m verlegt werden. Eine Weiterverlegung über diesen Kreis hinaus ist nicht zulässig. Diese Beschränkung ist vor Baubeginn im Grundbuch anzumerken.

4Gegenüber Grundstücken in Wohn-, Quartiererhaltungs- und Kernzonen erhöht sich der Grundgrenzabstand um das Mass der Mehrhöhe, die die Gebäudehöhe von 12 m übersteigt, je­ doch höchstens auf 16,5 m.

47Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

48Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

49Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung IG I und IG II: 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018); IG III: 6. März 2020 (STRB Nr. 11/2020).

50Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 6. März 2020 (STRB Nr. 11/2020). 18 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 Art. 19a 1 In allen Industrie- und Gewerbezonen sind stark stö­ rende Nutzungen zulässig. Nutzweise

2Spital- und Krankenheimnutzungen sowie Hotel- und andere wohnähnliche Nutzungen sind mit Ausnahme von Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige in allen Industrieund Gewerbezonen nicht zulässig. F. Zonen für öffentliche Bauten 51

IG IIG IIIG III
Vollgeschosse max.777
anrechenbares Dachgeschoss000
anrechenbares Untergeschoss max.111
Gebäudehöhe max.25 m25 m25 m
Grundgrenzabstand min.3,5 m3,5 m3,5 m
Ausnützungszifef r für Handels- und Dienstleistungsnutzung max.50 %100 %150 %
Baumassenzifef r max.12 m3/m212 m3/m212 m3/m2
Freifäl chenzifef r min.10 %12,5 %15 %

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.