Zone W3 · Wohlen bei Bern

Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W3 in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
  • Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wohlen bei Bern, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 7

Mass der Nutzung

1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: * siehe Abs. 4

2Der Ausbau von Gebäuden innerhalb des bestehenden Volumens, welche vor dem Inkrafttreten dieses Baureglements erstellt wurden, unterliegt keiner Ausnützungsziffer-Beschränkung, sofern die erforderlichen InfrastrukturEinrichtungen (Abstellräume, Kinderspielplätze, Autoabstellplätze, hinreichende Erschliessung, etc.) nachgewiesen und die wohnhygienischen Vorschriften nicht beeinträchtigt werden.

3Wo heute in Dorfzonen bestehende Bauten reglementarische Abstände zu Grenzen und Strassen unterschreiten, kann im gleichen Umfang ein Neubau erstellt werden, wenn er die ästhetischen Bedingungen einer guten Gesamtwirkung im Ortsbild erfüllt und keine weiteren öffentlichen und privaten Interessen ent gegen stehen.

4In den Mischzonen dürfen auch 3-geschossige Flachdachbauten ohne Attika gebaut werden. In diesem Fall gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10.50 m.

5Für unbewohnte 1-geschossige An- und Nebenbauten bis zu einer Maximalfl äche von 60.00 m2 gilt ein Grenzabstand von 2.00 m. kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gebäudehöhe, siehe auch Art. 41 und 42 GBR (Messweise der GH) GL = Gebäudelänge GZ = Geschosszahl AZ = Ausnützungsziffer Der Bauabstand von öffentlichen Strassen (siehe Art. 46), Gewässern (siehe Art. 45) und dem Wald (siehe Waldgesetz) geht den Grenzabständen vor. Die erforderliche minimale Infrastruktur ist in der Bauverordnung Art. 44 ff. festgelegt. Im Weiteren gelten die Abstandsrege …

ZonekGA in mgGA in mGH in mGL in mGZAZ
Wohnzone W14.008.004.5025.0010.40
Wohnzone W24.008.007.0030.0020.50
Wohnzone W35.0010.0010.0040.0030.60
Dorfzone DZ24.008.007.5030.0020.70
Mischzone MZ4.0010.007.50/ 10.50*30.002/ 3*0.70
Arbeitszone A5.005.0012.00---

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 13BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 17

Zonen für öffentliche Nutzungen

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.

2Der Grenzabstand beträgt die Hälfte der projektierten Gebäudehöhe, jedoch mind. 4.00 m.

3In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG Für künftige Friedhoferweiterungen ist das Projekt aus dem Jahr 2000 verbindlich (Gesamtplanerteam Walter Hunziker, Kohler+Partner AG, Franz Vogel, B+S Ingenieur AG, Kellerhals+Haefeli AG) Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überb auung und Gestaltung Lärmempfi ndlichkeitsstufe A Ganze Gemeinde Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. II B Birchi Notschlachthaus, Kadaversammelstelle, Pfadiheim Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III C Uettligen Viehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffentliche Entsorgungsstelle Zugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung eingeschossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen. D Uettligen Kulturelles Zentrum «Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III E Uettligen Altersheim, Telefonzentrale Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II F Uettligen Schul- und Zivilschutzanlage, Jugendtreff Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II G Wohlen Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus, …

BezeichnungZweckbestimmungGrundzüge der Überb auung und GestaltungLärm- emp- fi ndlich- keits- stufe
A Ganze GemeindeSchulhaus, Kinder- garten, Turnhalle, Zivilschutz- und FeuerwehrmagazinErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.II
B BirchiNotschlachthaus, Kadaversammel- stelle, PfadiheimErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.III
C UettligenViehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffent- liche Entsorgungs- stelleZugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung einge- schossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen.
D UettligenKulturelles Zentrum«Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.III
E UettligenAltersheim, Telefon- zentraleErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3.II
F UettligenSchul- und Zivil- schutzanlage, Ju- gendtreffErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3.II
G WohlenKirche, Kirch- gemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhof mit Betriebsbauten, Gemeindeverwal- tungKirche schützenswert. Ergänzungs- bauten richten sich nach den baupolizei lichen Massen der Dorf- zone. Der Beizug der Denkmal- pfl ege für die kirchlichen Bauten und Anlagen ist zwingend.II

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 2, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 2, S. 70.95
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 2, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 2, S. 70.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 2, S. 70.95
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 2, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Wohlen bei Bern?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Wohlen bei Bern: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wohlen bei Bern?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wohlen bei Bern ein?
Baugesuche in Wohlen bei Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen. Ablauf nach der Einreichung →

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