Zone ZöN A1 · Wohlen bei Bern
Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone ZöN A1 in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
- Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Abteilung Bau und Planung
- 031 828 81 63
- bau.planung@wohlen-be.ch
- alle Kontaktangaben
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin» · Art. Art. 13
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 13, S. 47 | 0.75 |
| Gebäudeabstand | ≥ 4 m | Art. 13, S. 47 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZöN A1
Was gilt in der Zone ZöN A1 in Wohlen bei Bern?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZöN A1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudeabstand ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wohlen bei Bern?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wohlen bei Bern ein?
Baugesuche in Wohlen bei Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen. Ablauf nach der Einreichung →