Zone MZ · Wohlen bei Bern
Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone MZ in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
- Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 031 828 81 63
- bau.planung@wohlen-be.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wohlen bei Bern, in denen «MZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 6
Art der Nutzung Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfi ndlichkeitsstufen (ES): * Der minimale Gewerbeanteil in der Mischzone MZ ist bei Parzellen mit einer Mindestfl äche von 1’000 m2 hinsichtlich Lage, Grösse und Erschliessung in einem Gesamtkonzept nachzuweisen. Damit wird die Grundlage dazu geschaffen, je nach Bedürfnislage den Gewerbeanteil losgelöst von der Wohnnutzung zu realisieren. In den Wohnzonen W sind ausser Wohnbauten und den erforderlichen öffentlichen Einrichtungen (Bushaltestellen, Kindertagesstätten, ...) nur die für den täglichen Lebensbedarf der Quartierbewohner notwendigen Ladengeschäfte sowie baulich und betrieblich stille Kleingewerbe (Coiffeur, Künstleratelier, Arzt praxis, Büro und dgl.) gestattet (siehe Art. 90 Abs. 1 BauV). Zone Abkürz. Nutzungsart ES Wohnzone W Wohnen, stilles Gewerbe II Dorfzone DZ Landwirtschaftsbetriebe, Wohnbauten, Dienstleistungs- und mässig störende Gewerbebetriebe. III Mischzone* MZ Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten Gewerbe, die das Wohnen wesentlich beeinträchtigen, sind nicht zugelassen (Art. 89 ff. BauV) In der Mischzone muss der minimale Gewerbeanteil 10% der gesamthaft zu realisierenden Bruttogeschossfl äche betragen. III Arbeitszone A Arbeitsnutzungen Ausgenommen sind reine Lagerbauten. Max. eine betriebsnotwendige Wohnung pro Gebäude. IV Weitere Zonen siehe Art. 3 ff. 8 9
Art. 2BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 7
Mass der Nutzung
1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: * siehe Abs. 4
2Der Ausbau von Gebäuden innerhalb des bestehenden Volumens, welche vor dem Inkrafttreten dieses Baureglements erstellt wurden, unterliegt keiner Ausnützungsziffer-Beschränkung, sofern die erforderlichen InfrastrukturEinrichtungen (Abstellräume, Kinderspielplätze, Autoabstellplätze, hinreichende Erschliessung, etc.) nachgewiesen und die wohnhygienischen Vorschriften nicht beeinträchtigt werden.
3Wo heute in Dorfzonen bestehende Bauten reglementarische Abstände zu Grenzen und Strassen unterschreiten, kann im gleichen Umfang ein Neubau erstellt werden, wenn er die ästhetischen Bedingungen einer guten Gesamtwirkung im Ortsbild erfüllt und keine weiteren öffentlichen und privaten Interessen ent gegen stehen.
4In den Mischzonen dürfen auch 3-geschossige Flachdachbauten ohne Attika gebaut werden. In diesem Fall gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10.50 m.
5Für unbewohnte 1-geschossige An- und Nebenbauten bis zu einer Maximalfl äche von 60.00 m2 gilt ein Grenzabstand von 2.00 m. kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gebäudehöhe, siehe auch Art. 41 und 42 GBR (Messweise der GH) GL = Gebäudelänge GZ = Geschosszahl AZ = Ausnützungsziffer Der Bauabstand von öffentlichen Strassen (siehe Art. 46), Gewässern (siehe Art. 45) und dem Wald (siehe Waldgesetz) geht den Grenzabständen vor. Die erforderliche minimale Infrastruktur ist in der Bauverordnung Art. 44 ff. festgelegt. Im Weiteren gelten die Abstandsrege …
| Zone | kGA in m | gGA in m | GH in m | GL in m | GZ | AZ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone W1 | 4.00 | 8.00 | 4.50 | 25.00 | 1 | 0.40 |
| Wohnzone W2 | 4.00 | 8.00 | 7.00 | 30.00 | 2 | 0.50 |
| Wohnzone W3 | 5.00 | 10.00 | 10.00 | 40.00 | 3 | 0.60 |
| Dorfzone DZ2 | 4.00 | 8.00 | 7.50 | 30.00 | 2 | 0.70 |
| Mischzone MZ | 4.00 | 10.00 | 7.50/ 10.50* | 30.00 | 2/ 3* | 0.70 |
| Arbeitszone A | 5.00 | 5.00 | 12.00 | - | - | - |
Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten» · Art. Art. 1
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 2, S. 7 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 2, S. 7 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.