Zone W2 · Wohlen bei Bern
Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W2 in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
- Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 031 828 81 63
- bau.planung@wohlen-be.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wohlen bei Bern, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 7
Mass der Nutzung
1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: * siehe Abs. 4
2Der Ausbau von Gebäuden innerhalb des bestehenden Volumens, welche vor dem Inkrafttreten dieses Baureglements erstellt wurden, unterliegt keiner Ausnützungsziffer-Beschränkung, sofern die erforderlichen InfrastrukturEinrichtungen (Abstellräume, Kinderspielplätze, Autoabstellplätze, hinreichende Erschliessung, etc.) nachgewiesen und die wohnhygienischen Vorschriften nicht beeinträchtigt werden.
3Wo heute in Dorfzonen bestehende Bauten reglementarische Abstände zu Grenzen und Strassen unterschreiten, kann im gleichen Umfang ein Neubau erstellt werden, wenn er die ästhetischen Bedingungen einer guten Gesamtwirkung im Ortsbild erfüllt und keine weiteren öffentlichen und privaten Interessen ent gegen stehen.
4In den Mischzonen dürfen auch 3-geschossige Flachdachbauten ohne Attika gebaut werden. In diesem Fall gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10.50 m.
5Für unbewohnte 1-geschossige An- und Nebenbauten bis zu einer Maximalfl äche von 60.00 m2 gilt ein Grenzabstand von 2.00 m. kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gebäudehöhe, siehe auch Art. 41 und 42 GBR (Messweise der GH) GL = Gebäudelänge GZ = Geschosszahl AZ = Ausnützungsziffer Der Bauabstand von öffentlichen Strassen (siehe Art. 46), Gewässern (siehe Art. 45) und dem Wald (siehe Waldgesetz) geht den Grenzabständen vor. Die erforderliche minimale Infrastruktur ist in der Bauverordnung Art. 44 ff. festgelegt. Im Weiteren gelten die Abstandsrege …
| Zone | kGA in m | gGA in m | GH in m | GL in m | GZ | AZ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone W1 | 4.00 | 8.00 | 4.50 | 25.00 | 1 | 0.40 |
| Wohnzone W2 | 4.00 | 8.00 | 7.00 | 30.00 | 2 | 0.50 |
| Wohnzone W3 | 5.00 | 10.00 | 10.00 | 40.00 | 3 | 0.60 |
| Dorfzone DZ2 | 4.00 | 8.00 | 7.50 | 30.00 | 2 | 0.70 |
| Mischzone MZ | 4.00 | 10.00 | 7.50/ 10.50* | 30.00 | 2/ 3* | 0.70 |
| Arbeitszone A | 5.00 | 5.00 | 12.00 | - | - | - |
Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 6BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 9
Mischzone Landwirtschaft
1Die Mischzone Landwirtschaft ist eine Bauzone und dient der Landwirtschaft mit ergänzenden Nutzungen. Mindestens 50% aller Geschossfl ächen in der Zone müssen den landwirtschaftlichen Nutzungen anrechenbar sein und müssen alle landwirtschaftlichen Wohnfl ächen des Betriebs aufweisen. Ergänzend werden zusätzliche Nutzungen in Abs. 2ff abschliessend aufgrund eines Betriebskonzeptes defi niert. Es gilt die Lärmempfi ndlichkeitsstufe ES III. [Änderung vom 12.01.2012]
2MZL «Schüpfenried» Ergänzende Nutzungen: Sektor A: Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten bis zu einer Nettoladenfl äche von 120 m2, Gastronomie und Angebote zum Erlebnisbauernhof sowie therapeutische Arbeits- und Wohngemeinschaft. Die nicht landwirtschaftlich bedingten Wohnfl ächen dürfen max. 430 m2 BGF beinhalten. Neubauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Mischzone. Sektor B: Im Sektor B sind pavillonartige, max. zweigeschossige Bauten für touristische Übernachtungsmöglichkeiten bis zu einer max. Gesamtfl äche von 300 m2 BGF sowie eingeschossige Nutzungen für Freizeitaktivitäten bis zu einer Maximalfl äche von 15 m2 je Gebäude gestattet. Der bestehende Obstgarten ist in seinem Bestand zu erhalten, der Ersatz einzelner Bäume ist möglich, die Neubauten sind in der Anlage gut zu verteilen. Es gelten die baupolizeilichen Masse der W2. Sektor C: In diesem Sektor darf ein Schaugarten mit einem Wegnetz vorgesehen werden. Hochbauten sind nicht gestattet. [Änderung vom 12.01.2012]
3MZL «Uettligenstrasse» Ergänzende Nutzungen: Umnutzung der bestehende …
Art. 11BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 13
Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspflicht
1ZPP Nr. I «Areal Kappelenbrücke», Hinterkappelen Planungszweck: Die ZPP Nr. I bezweckt die Realisierung einer Überbauung mit hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität, welche auf die spezielle Situation des Brückenkopfes der Kappelenbrücke, der Hangkante zum Wohlensee und der verschiedenen Bautypologien im Umfeld adäquat eingeht. Sektor B Art der Nutzung: - Sektor A: Über dem Erdgeschoss sind Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 zugelassen. Im Erdgeschoss ist zwingend ein Restaurant vorzusehen. Zudem sind im Erdgeschoss gewerbliche, Dienstleistungs- und öffentliche Nutzungen zugelassen. - Sektor B: Neben Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 sind ostseitig zum Platz sowie im Sockelgeschoss gewerbliche Nutzungen zugelassen. Sektor A Mass der Nutzung: Ausnützungsziffer (Sektoren A und B total): 7’350 m2 BGF - Sektor A: max. 8 Geschosse; Dachkote: max. 527.50 m ü.M. - Sektor B: max. 4 Geschosse*; Dachkote: max. 517.00 m ü.M. *Das Sockelgeschoss wird nicht der Geschosszahl angerechnet. Gestaltungsgrundsätze: - Das Gebäude im Sektor A hat die Funktion, den Eingang zu Hinterkappelen zu markieren. - Das Gebäude im Sektor B vermittelt zwischen verschiedenen baulichen Massstäben. In der Aussenraumgestaltung wird zwischen einem städtischen Aussenraum (Sektor C) zur Strasse hin und einem eher parkartigen (Sektor D) zweiten Aussenraum zum See hin unterschieden. Das Gebäude ist von der Bernstrasse zurückzuversetzen. - Zwischen Bernstrasse und Kappelenring ist ein Fuss- und Radweg zu erstellen. Lärmempfi ndlich …
Art. 13BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 17
Zonen für öffentliche Nutzungen
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.
2Der Grenzabstand beträgt die Hälfte der projektierten Gebäudehöhe, jedoch mind. 4.00 m.
3In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG Für künftige Friedhoferweiterungen ist das Projekt aus dem Jahr 2000 verbindlich (Gesamtplanerteam Walter Hunziker, Kohler+Partner AG, Franz Vogel, B+S Ingenieur AG, Kellerhals+Haefeli AG) Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überb auung und Gestaltung Lärmempfi ndlichkeitsstufe A Ganze Gemeinde Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. II B Birchi Notschlachthaus, Kadaversammelstelle, Pfadiheim Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III C Uettligen Viehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffentliche Entsorgungsstelle Zugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung eingeschossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen. D Uettligen Kulturelles Zentrum «Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III E Uettligen Altersheim, Telefonzentrale Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II F Uettligen Schul- und Zivilschutzanlage, Jugendtreff Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II G Wohlen Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus, …
| Bezeichnung | Zweckbestimmung | Grundzüge der Überb auung und Gestaltung | Lärm- emp- fi ndlich- keits- stufe |
|---|---|---|---|
| A Ganze Gemeinde | Schulhaus, Kinder- garten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin | Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. | II |
| B Birchi | Notschlachthaus, Kadaversammel- stelle, Pfadiheim | Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. | III |
| C Uettligen | Viehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffent- liche Entsorgungs- stelle | Zugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung einge- schossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen. | |
| D Uettligen | Kulturelles Zentrum | «Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. | III |
| E Uettligen | Altersheim, Telefon- zentrale | Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. | II |
| F Uettligen | Schul- und Zivil- schutzanlage, Ju- gendtreff | Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. | II |
| G Wohlen | Kirche, Kirch- gemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhof mit Betriebsbauten, Gemeindeverwal- tung | Kirche schützenswert. Ergänzungs- bauten richten sich nach den baupolizei lichen Massen der Dorf- zone. Der Beizug der Denkmal- pfl ege für die kirchlichen Bauten und Anlagen ist zwingend. | II |
Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 2, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.