← BZO Wohlen bei Bern · Inhaltsverzeichnis

Art. 13 · Zonen für öffentliche Nutzungen

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 2 · Original-PDF

31 B Qualität des Bauens und Nutzens Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.

2Der Grenzabstand beträgt die Hälfte der projektierten Gebäudehöhe, jedoch mind. 4.00 m.

3In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG Für künftige Friedhoferweiterungen ist das Projekt aus dem Jahr 2000 verbindlich (Gesamtplanerteam Walter Hunziker, Kohler+Partner AG, Franz Vogel, B+S Ingenieur AG, Kellerhals+Haefeli AG) Bezeichnung Zweckbestimmung Grundzüge der Überb auung und Gestaltung Lärmempfi ndlichkeitsstufe A Ganze Gemeinde Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. II B Birchi Notschlachthaus, Kadaversammelstelle, Pfadiheim Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III C Uettligen Viehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffentliche Entsorgungsstelle Zugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung eingeschossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen. D Uettligen Kulturelles Zentrum «Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone. III E Uettligen Altersheim, Telefonzentrale Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II F Uettligen Schul- und Zivilschutzanlage, Jugendtreff Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. II G Wohlen Kirche, Kirchgemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhof mit Betriebsbauten, Gemeindeverwaltung Kirche schützenswert. Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizei lichen Massen der Dorfzone. Der Beizug der Denkmalpfl ege für die kirchlichen Bauten und Anlagen ist zwingend. II 30 31 H Wohlen Werkhof und private Lagernutzung Gute Einpassung ins Landschaftsbild. Baup olizeiliche Masse gemäss Dorfzone. IV I Hinterkappelen ARA, Jugendräume ARA-spezifi sche Bauten müssen sich optimal eingliedern. Für Ergänzungen der Jugendräume gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. III M Hinterkappelen Kulturelles und kirchliches Zentrum Kipferhaus erhaltenswert Spycher schützenswert Zugelassen sind im Rahmen der Zweckbestimmung eingeschossige Bauten und Anlagen soweit sie dem Zweck entsprechen. III N Hinterkappelen Feuerwehr gebäude, Wohn- und Büronutzung Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3. III P Murzelen P Sektor A Schützenhaus inkl. Bereich Terraingestaltung, Erschliessung und Parkierung Es gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. P Sektor B Überschiessbereich Bauverbot und beschränktes Pfl anzverbot (Weideland mit zeitlicher Nutzungseinschränkung). P Sektor C Scheibenstand und Kugelfang Es gelten die Sicherheitsmasse und -vorschriften der Schiessanlagenverordnung vom 27.3.1991 (Dokumentation 51.65.d). Die Waldbaulinie entspricht der Waldgrenze. 32 33 B Qualität des Bauens und Nutzens Weiterentwicklung von Orts- und Landschaftsbild Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzung

3In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: Bezeichnung Zwecksbestimmung A Ganze Gemeinde Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin A1 Schulareal Wohlen Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin frei.

1Die Zonen für öffentliche Nutzung ZöN sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.

2Der Grenzabstand beträgt die Hälfte der projektierten Gebäudehöhe, jedoch mindestens 4m. Lärmempfindlichkeitsstufe Grundzüge der Überbauung und Gestaltung II Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Dorfzone II Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Masse der Dorfzone. Der minimale Gebäudeabstand beträgt generell 4m und die Gebäudelänge ist Zonenplan rechtskräftig A K Kirchgasse Legende Dorfzone 2-geschossig Zone für öffentliche Nutzung A Landwirtschaftszone schützenswertes Einzelgebäude K erhaltenswertes Einzelgebäude von kantonaler Bedeutung Perimeter der Änderung Landschaftsschutzgebiet Hinweise Wald bestehende und verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 WaG 0 150m Zonenplan neu K A1 Kirchgasse Legende Dorfzone 2-geschossig Zone für öffentliche Nutzung A1 Landwirtschaftszone schützenswertes Einzelgebäude K erhaltenswertes Einzelgebäude von kantonaler Bedeutung Perimeter der Änderung Landschaftsschutzgebiet Hinweise Wald bestehende und verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 WaG 0 150m Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 18. März 2020 Einspracheverhandlung: keine Erledigte Einsprachen: 0 Unerledigte Einsprachen: 0 Rechtsverwahrungen: 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am: 19. Mai 2020 Der Präsident Der Sekretär Bänz Müller Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Wohlen, 3, 7,2 .7 Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 26. Februar 2020 Ö ffentliche Auflage und Mitwirkung vom 18. März 2020 bis 16. April 2020 Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am: 18. August 2020 Thomas Peter Der Gemeinde •fether Thomas ter uNbh, ee- "Tio Ce‹< ' 4- (Z 04. iriNTOMS Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des Kanton Bern 0 2 März 2021 Änderung des Baureglements der Gemeinde Wohlen Aufnahme des neuen Artikels „Preisgünstiges Wohnen“ Gegenstand der Änderung der Bestimmungen in roter Schrift

Wohlen, den 26.05.2020 Neuer Artikel

BezeichnungZweckbestimmungGrundzüge der Überb auung und GestaltungLärm- emp- fi ndlich- keits- stufe
A Ganze GemeindeSchulhaus, Kinder- garten, Turnhalle, Zivilschutz- und FeuerwehrmagazinErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.II
B BirchiNotschlachthaus, Kadaversammel- stelle, PfadiheimErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.III
C UettligenViehschauplatz, öffentlicher Parkplatz, Feuerwehr, öffent- liche Entsorgungs- stelleZugelassen sind neben den Anlagen der Zweckbestimmung einge- schossige Bauten, soweit sie dem Zweck entsprechen.
D UettligenKulturelles Zentrum«Reberhaus» erhaltenswert Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeil ichen Massen der Dorfzone.III
E UettligenAltersheim, Telefon- zentraleErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3.II
F UettligenSchul- und Zivil- schutzanlage, Ju- gendtreffErgänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Wohnzone W3.II
G WohlenKirche, Kirch- gemeindehaus, Pfarrhaus, Friedhof mit Betriebsbauten, Gemeindeverwal- tungKirche schützenswert. Ergänzungs- bauten richten sich nach den baupolizei lichen Massen der Dorf- zone. Der Beizug der Denkmal- pfl ege für die kirchlichen Bauten und Anlagen ist zwingend.II

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.