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Wohlen bei Bern

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Masse in Wohlen bei Bern

Vollgeschosse in Wohlen bei Bern

Die Zahl der Vollgeschosse ist in Wohlen bei Bern in 5 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 3 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 2 der Bau- und Zonenordnung.

Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.

ZoneVollgeschosseFundstelle
DZ2≤ 2 VollgeschosseArt. 2, S. 7
MZ≤ 3 VollgeschosseArt. 2, S. 7
W1≤ 1 VollgeschosseArt. 2, S. 7
W2≤ 2 VollgeschosseArt. 2, S. 7
W3≤ 3 VollgeschosseArt. 2, S. 7

Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 2 im Wortlaut, Seite 7

Art. 2 Mass der Nutzung 1 Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: * siehe Abs. 4 2 Der Ausbau von Gebäuden innerhalb des bestehenden Volumens, welche vor dem Inkrafttreten dieses Baureglements erstellt wurden, unterliegt kei- ner Ausnützungsziffer-Beschränkung, sofern die erforderlichen Infrastruktur- Einrichtungen (Abstellräume, Kinderspielplätze, Autoabstellplätze, hinreichen- de Erschliessung, etc.) nachgewiesen und die wohnhygienischen Vorschrif- ten nicht beeinträchtigt werden. 3 Wo heute in Dorfzonen bestehende Bauten reglementarische Abstände zu Grenzen und Strassen unterschreiten, kann im gleichen Umfang ein Neubau erstellt werden, wenn er die ästhetischen Bedingungen einer guten Gesamt- wirkung im Ortsbild erfüllt und keine weiteren öffentlichen und privaten Inte- ressen ent gegen stehen. 4 In den Mischzonen dürfen auch 3-geschossige Flachdachbauten ohne Attika gebaut werden. In diesem Fall gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10.50 m. 5 Für unbewohnte 1-geschossige An- und Nebenbauten bis zu einer Maxi- malfl äche von 60.00 m2 gilt ein Grenzabstand von 2.00 m. kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gebäudehöhe, siehe auch Art. 41 und 42 GBR (Messweise der GH) GL = Gebäudelänge GZ = Geschosszahl AZ = Ausnützungsziffer Der Bauabstand von öffentlichen Strassen (siehe Art. 46), Gewässern (siehe Art. 45) und dem Wald (siehe Waldgesetz) geht den Grenzabständen vor. Die erforderliche minimale Infrastruktur ist in der Bauverordnung Art. 44 ff. festgelegt. Im Weiteren gelten die Abstandsregelungen des Einführungs gesetzes zum Zivilgesetzbuch. Zone kGA in m gGA in m GH in m GL in m GZ AZ Wohnzone W1 4.00 8.00 4.50 25.00 1 0.40 Wohnzone W2 4.00 8.00 7.00 30.00 2 0.50 Wohnzone W3 5.00 10.00 10.00 40.00 3 0.60 Dorfzone DZ2 4.00 8.00 7.50 30.00 2 0.70 Mischzone MZ 4.00 10.00 7.50/ 10.50* 30.00 2/ 3* 0.70 Arbeitszone A 5.00 5.00 12.00 - - - 10 11

Häufige Fragen

Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Wohlen bei Bern?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 3 Vollgeschosse, festgelegt in 5 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Wohlen bei Bern?

Meist in Art. 2 der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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