Zone ZöN · Wohlen bei Bern
Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone ZöN in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
- Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 031 828 81 63
- bau.planung@wohlen-be.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wohlen bei Bern, in denen «ZöN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 13
Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspflicht
1ZPP Nr. I «Areal Kappelenbrücke», Hinterkappelen Planungszweck: Die ZPP Nr. I bezweckt die Realisierung einer Überbauung mit hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität, welche auf die spezielle Situation des Brückenkopfes der Kappelenbrücke, der Hangkante zum Wohlensee und der verschiedenen Bautypologien im Umfeld adäquat eingeht. Sektor B Art der Nutzung: - Sektor A: Über dem Erdgeschoss sind Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 zugelassen. Im Erdgeschoss ist zwingend ein Restaurant vorzusehen. Zudem sind im Erdgeschoss gewerbliche, Dienstleistungs- und öffentliche Nutzungen zugelassen. - Sektor B: Neben Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 sind ostseitig zum Platz sowie im Sockelgeschoss gewerbliche Nutzungen zugelassen. Sektor A Mass der Nutzung: Ausnützungsziffer (Sektoren A und B total): 7’350 m2 BGF - Sektor A: max. 8 Geschosse; Dachkote: max. 527.50 m ü.M. - Sektor B: max. 4 Geschosse*; Dachkote: max. 517.00 m ü.M. *Das Sockelgeschoss wird nicht der Geschosszahl angerechnet. Gestaltungsgrundsätze: - Das Gebäude im Sektor A hat die Funktion, den Eingang zu Hinterkappelen zu markieren. - Das Gebäude im Sektor B vermittelt zwischen verschiedenen baulichen Massstäben. In der Aussenraumgestaltung wird zwischen einem städtischen Aussenraum (Sektor C) zur Strasse hin und einem eher parkartigen (Sektor D) zweiten Aussenraum zum See hin unterschieden. Das Gebäude ist von der Bernstrasse zurückzuversetzen. - Zwischen Bernstrasse und Kappelenring ist ein Fuss- und Radweg zu erstellen. Lärmempfi ndlich …
Art. 13BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 47
Zonen für öffentliche Nutzung
3In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: Bezeichnung Zwecksbestimmung A Ganze Gemeinde Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin A1 Schulareal Wohlen Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle, Zivilschutz- und Feuerwehrmagazin frei.
1Die Zonen für öffentliche Nutzung ZöN sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.
2Der Grenzabstand beträgt die Hälfte der projektierten Gebäudehöhe, jedoch mindestens 4m. Lärmempfindlichkeitsstufe Grundzüge der Überbauung und Gestaltung II Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Massen der Dorfzone II Ergänzungsbauten richten sich nach den baupolizeilichen Masse der Dorfzone. Der minimale Gebäudeabstand beträgt generell 4m und die Gebäudelänge ist Zonenplan rechtskräftig A K Kirchgasse Legende Dorfzone 2-geschossig Zone für öffentliche Nutzung A Landwirtschaftszone schützenswertes Einzelgebäude K erhaltenswertes Einzelgebäude von kantonaler Bedeutung Perimeter der Änderung Landschaftsschutzgebiet Hinweise Wald bestehende und verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 WaG 0 150m Zonenplan neu K A1 Kirchgasse Legende Dorfzone 2-geschossig Zone für öffentliche Nutzung A1 Landwirtschaftszone schützenswertes Einzelgebäude K erhaltenswertes Einzelgebäude von kantonaler Bedeutung Perimeter der Änderung Landschaftsschutzgebiet Hinweise Wald bestehende und verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 WaG 0 150m Genehmigungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger vom 18. März 2020 Einspracheverhandlung: keine Erledigte Einsprachen: 0 Unerledigte Einspra …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt» · Art. Art. 13
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 13, S. 17 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.