Zone W1 · Wohlen bei Bern

Bern · BFS 360 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W1 in Wohlen bei Bern (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan beim Nachführungsgeometer Bichsel Bigler Partner AG beziehen, 2 Originale
  • Farbkonvention der baupolizeilichen Angaben in den Projektplänen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wohlen bei Bern, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 7

Mass der Nutzung

1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: * siehe Abs. 4

2Der Ausbau von Gebäuden innerhalb des bestehenden Volumens, welche vor dem Inkrafttreten dieses Baureglements erstellt wurden, unterliegt keiner Ausnützungsziffer-Beschränkung, sofern die erforderlichen InfrastrukturEinrichtungen (Abstellräume, Kinderspielplätze, Autoabstellplätze, hinreichende Erschliessung, etc.) nachgewiesen und die wohnhygienischen Vorschriften nicht beeinträchtigt werden.

3Wo heute in Dorfzonen bestehende Bauten reglementarische Abstände zu Grenzen und Strassen unterschreiten, kann im gleichen Umfang ein Neubau erstellt werden, wenn er die ästhetischen Bedingungen einer guten Gesamtwirkung im Ortsbild erfüllt und keine weiteren öffentlichen und privaten Interessen ent gegen stehen.

4In den Mischzonen dürfen auch 3-geschossige Flachdachbauten ohne Attika gebaut werden. In diesem Fall gilt eine maximale Gebäudehöhe von 10.50 m.

5Für unbewohnte 1-geschossige An- und Nebenbauten bis zu einer Maximalfl äche von 60.00 m2 gilt ein Grenzabstand von 2.00 m. kGA = kleiner Grenzabstand gGA = grosser Grenzabstand GH = Gebäudehöhe, siehe auch Art. 41 und 42 GBR (Messweise der GH) GL = Gebäudelänge GZ = Geschosszahl AZ = Ausnützungsziffer Der Bauabstand von öffentlichen Strassen (siehe Art. 46), Gewässern (siehe Art. 45) und dem Wald (siehe Waldgesetz) geht den Grenzabständen vor. Die erforderliche minimale Infrastruktur ist in der Bauverordnung Art. 44 ff. festgelegt. Im Weiteren gelten die Abstandsrege …

ZonekGA in mgGA in mGH in mGL in mGZAZ
Wohnzone W14.008.004.5025.0010.40
Wohnzone W24.008.007.0030.0020.50
Wohnzone W35.0010.0010.0040.0030.60
Dorfzone DZ24.008.007.5030.0020.70
Mischzone MZ4.0010.007.50/ 10.50*30.002/ 3*0.70
Arbeitszone A5.005.0012.00---

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 11BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 13

Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspflicht

1ZPP Nr. I «Areal Kappelenbrücke», Hinterkappelen Planungszweck: Die ZPP Nr. I bezweckt die Realisierung einer Überbauung mit hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität, welche auf die spezielle Situation des Brückenkopfes der Kappelenbrücke, der Hangkante zum Wohlensee und der verschiedenen Bautypologien im Umfeld adäquat eingeht. Sektor B Art der Nutzung: - Sektor A: Über dem Erdgeschoss sind Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 zugelassen. Im Erdgeschoss ist zwingend ein Restaurant vorzusehen. Zudem sind im Erdgeschoss gewerbliche, Dienstleistungs- und öffentliche Nutzungen zugelassen. - Sektor B: Neben Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 sind ostseitig zum Platz sowie im Sockelgeschoss gewerbliche Nutzungen zugelassen. Sektor A Mass der Nutzung: Ausnützungsziffer (Sektoren A und B total): 7’350 m2 BGF - Sektor A: max. 8 Geschosse; Dachkote: max. 527.50 m ü.M. - Sektor B: max. 4 Geschosse*; Dachkote: max. 517.00 m ü.M. *Das Sockelgeschoss wird nicht der Geschosszahl angerechnet. Gestaltungsgrundsätze: - Das Gebäude im Sektor A hat die Funktion, den Eingang zu Hinterkappelen zu markieren. - Das Gebäude im Sektor B vermittelt zwischen verschiedenen baulichen Massstäben. In der Aussenraumgestaltung wird zwischen einem städtischen Aussenraum (Sektor C) zur Strasse hin und einem eher parkartigen (Sektor D) zweiten Aussenraum zum See hin unterschieden. Das Gebäude ist von der Bernstrasse zurückzuversetzen. - Zwischen Bernstrasse und Kappelenring ist ein Fuss- und Radweg zu erstellen. Lärmempfi ndlich …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 2, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 2, S. 70.95
Gebäudehöhe≤ 4.5 mArt. 2, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 2, S. 70.95
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 2, S. 70.95
Ausnützungsziffer≤ 0.4Art. 2, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Wohlen bei Bern (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Wohlen bei Bern?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Wohlen bei Bern: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wohlen bei Bern. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wohlen bei Bern?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wohlen bei Bern ein?
Baugesuche in Wohlen bei Bern laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Wohlen bei Bern