Art. 1 · Art der Nutzung
BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 6 · Original-PDF
Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfi ndlichkeitsstufen (ES): * Der minimale Gewerbeanteil in der Mischzone MZ ist bei Parzellen mit einer Mindestfl äche von 1’000 m2 hinsichtlich Lage, Grösse und Erschliessung in einem Gesamtkonzept nachzuweisen. Damit wird die Grundlage dazu geschaffen, je nach Bedürfnislage den Gewerbeanteil losgelöst von der Wohnnutzung zu realisieren. In den Wohnzonen W sind ausser Wohnbauten und den erforderlichen öffentlichen Einrichtungen (Bushaltestellen, Kindertagesstätten, ...) nur die für den täglichen Lebensbedarf der Quartierbewohner notwendigen Ladengeschäfte sowie baulich und betrieblich stille Kleingewerbe (Coiffeur, Künstleratelier, Arzt praxis, Büro und dgl.) gestattet (siehe Art. 90 Abs. 1 BauV). Zone Abkürz. Nutzungsart ES Wohnzone W Wohnen, stilles Gewerbe II Dorfzone DZ Landwirtschaftsbetriebe, Wohnbauten, Dienstleistungs- und mässig störende Gewerbebetriebe. III Mischzone* MZ Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten Gewerbe, die das Wohnen wesentlich beeinträchtigen, sind nicht zugelassen (Art. 89 ff. BauV) In der Mischzone muss der minimale Gewerbeanteil 10% der gesamthaft zu realisierenden Bruttogeschossfl äche betragen. III Arbeitszone A Arbeitsnutzungen Ausgenommen sind reine Lagerbauten. Max. eine betriebsnotwendige Wohnung pro Gebäude. IV Weitere Zonen siehe Art. 3 ff. 8 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.