Zone W2.8 · Wetzikon

Zürich · BFS 121 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone W2.8 in Wetzikon (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Vollelektronisch mit QES seit 04.2024

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wetzikon, in denen «W2.8» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Wetzikon · S. 4

Zonen und Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt und den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeteilt: Abkürzung: ES: Farbe im Zonenplan: Zonen: • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 A II hellgelb • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 B II hellgelb • Wohnzone W1.6 II gelb • Wohnzone W2.4 II orange • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.4 III gelb/violett • Wohnzone W2.8 II dunkelrot • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.9 III orange/violett • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3.3 III dunkelrot/violett • Zentrumszone A ZA III rosa (A) • Zentrumszone B ZB III hellviolett (B) • Kernzone A KA III dunkelbraun (A) • Kernzone B KB III mittelbraun (B) • Kernzone C KC III hellbraun (C) • Gewerbezone G III violett • Industriezone A IA IV hellblau (A) • Industriezone B IB IV mittelblau (B) • Industriezone C IC IV dunkelblau (C) • Zone für öffentliche Bauten OeB * grau • Erholungszone A (Familiengärten) EA * dunkelgrün (A) • Erholungszone B (Spielplätze) EB * dunkelgrün (B) • Erholungszone C (Parkanlagen) EC * dunkelgrün (C) • Erholungszone D (Reitsportanlagen) ED * dunkelgrün (D) • Erholungszone E (Sportanlagen) EE * dunkelgrün (E) • Freihaltezone F - hellgrün • Reservezone R - weiss * ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan

4 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

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Art. 8BZO Wetzikon · S. 10

Grundmasse 1. Es gelten folgende Vorschriften: Zone Bestimmungen W1.3 A W1.3 B W1.6 W2.4 WG2.4 WG2.9 W2.8 WG3.3 Baumassenziffer für Haupt-

–Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss

–Bei Flachdächern ohne Attikageschoss 4.8 8.1 8.1 11.4 11.4 11.4 14.7 14.7 7.5 10.5 11.4 14.7 11.4 14.7 18.0 18.0 Gesamthöhe max. (m)

–Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss

–Bei Flachdächern ohne Attika-

1) Förderung nutzungsflexibler Erdgeschosse zur Erleichterung von Umnutzungen 2) Gebäudelänge bei geschlossener Bauweise siehe Art. 10 Abs. 2 BZO 2. Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Gesamthöhe frei wählbar. 3. Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile, deren grösste Höhe 5.0 m nicht übersteigt, ist allseitig nur der kleine Grundabstand einzuhalten. 4. In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet dürfen nur Flachdächer erstellt werden. Technisch bedingte Aufbauten dürfen die zulässige Gesamthöhe um max. 2.0 m überragen.

10 Suter • von Känel • Wild • …

Zone BestimmungenW1.3 AW1.3 BW1.6W2.4WG2.4WG2.9W2.8WG3.3
Baumassenziffer für Haupt- gebäude max. (m3/m2)1.31.31.62.42.42.92.83.3
Baumassenziffer für Besondere Gebäude max. (m3/m2)0.20.20.30.30.30.30.30.3
Bonus für überhohe Erdge- schosse (m3/m2), lichte Höhe min. 4.0 m 1)----0.20.2-0.2
Gebäudehöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attika- geschoss4.88.18.111.411.411.414.714.7
7.510.511.414.711.414.718.018.0
Gesamthöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attika- geschoss9.813.113.118.411.418.421.721.7
7.510.511.414.711.414.718.018.0
Gebäudelänge max. (m) 2)25.030.040.040.040.050.040.050.0
Grundabstand klein min. (m)5.05.05.05.05.05.05.05.0
Grundabstand gross min. (m)8.08.08.08.08.08.08.08.0

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 32BZO Wetzikon · S. 21

Zulässigkeit, Arealfläche 1. Arealüberbauungen sind in allen Wohn- und Zentrumszonen zulässig. 2. Die Mindestarealfläche beträgt:

–in den Zonen W1.3 A, W1.3 B

und W1.6: 3'000 m2

–in den Zonen W2.4, WG2.4, WG2.9,

W2.8, WG3.3, ZA und ZB: 6'000 m2

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Art. 34BZO Wetzikon · S. 22

Zulässigkeit und Bauvorschriften An Hanglagen der Wohnzonen W1.3 A, W1.3 B, W1.6, W2.4, WG2.9, W2.8 und WG3.3 dürfen die Bauten geschossweise zurückgestaffelt werden (sog. Terrassenhäuser), sofern:

a)die Bauten eine Gebäudehöhe von 7.5 m nicht überschreiten,

b)seitlich nicht mehr als zwei Geschosse über dem gewachsenen Terrain liegen, c) die Tiefe der einzelnen sichtbaren Geschossstufen maximal 14.0 m beträgt,

d)in Bezug auf die Gestaltung die Anforderungen von

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Art. 71BZO Wetzikon · S. 21

PBG folgende Anforderungen erfüllt werden:

a)Für die Wärme- und Warmwassererzeugung dürfen max. 50 % fossile Energien eingesetzt werden.

b)Der Heizwärmebedarf darf maximal 90 % des jeweils maximal zulässigen Grenzwertes gemäss den kantonalen Wärmedämmvorschriften betragen.

c)Es ist ein engmaschiges Rad- und Fusswegnetz mit Verbindungen zum bestehenden Wegnetz anzulegen. 2. Die zonengemässe Baumassenziffer darf um weitere 5 % erhöht werden, wenn

a)für die Wärme- und Warmwassererzeugung keine fossilen Energien eingesetzt werden,

b)der Heizwärmebedarf maximal 70 % des jeweils zulässigen Grenzwertes gemäss den kantonalen Wärmedämmvorschriften beträgt 3. Erstreckt sich das Areal über verschiedene Zonen, sind geringfügige Verschiebungen der Baumassenziffer zulässig. 4. Wenn die Anforderungen gemäss § 71 PBG erfüllt sind, ist eine Erhöhung der Gebäudehöhe wie folgt zulässig:

a)In den Zonen W2.4, W2.8, WG2.9 und WG3.3 und ZB dürfen die Gebäudehöhe und die Gesamthöhe um jeweils max. 3.0 m erhöht werden. Die Festlegungen im Gestaltungsplan Zentrum ZB Unterwetzikon (vgl. Art. 18 BZO) gehen vor.

21 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

b)In der Zone ZA sowie in der Zone WG3.3 entlang der Bahnhofstrasse darf die Gebäudehöhe um max. 4.5 m erhöht werden, wenn ein Erdgeschoss mit einer lichten Höhe von 4.0 m oder mehr erstellt wird. Wenn kein überhohes Erdgeschoss erstellt wird, gilt Art. 33 Abs. 4 lit. a BZO. 5. Die Gesamtlänge ist nicht beschränkt. 6. Die zonengemässen und kan …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 2.8 m3/m2Art. 8, S. 100.90
Gebäudehöhe≤ 18 mArt. 8, S. 100.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 8, S. 100.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 100.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 8, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Wetzikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2.8

Was gilt in der Zone W2.8 in Wetzikon?
Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.8 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wetzikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2.8 sein?
Laut BZO Wetzikon: Gebäudehöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2.8 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wetzikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wetzikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wetzikon ein?
Baugesuche in Wetzikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bausekretariat, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Ablauf nach der Einreichung →

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