Zone G · Wetzikon
Zürich · BFS 121 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone G in Wetzikon (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vollelektronisch mit QES seit 04.2024
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bausekretariat, Abteilung Hochbau
- 044 931 32 84
- bau@wetzikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wetzikon, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Wetzikon · S. 4
Zonen und Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt und den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeteilt: Abkürzung: ES: Farbe im Zonenplan: Zonen: • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 A II hellgelb • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 B II hellgelb • Wohnzone W1.6 II gelb • Wohnzone W2.4 II orange • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.4 III gelb/violett • Wohnzone W2.8 II dunkelrot • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.9 III orange/violett • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3.3 III dunkelrot/violett • Zentrumszone A ZA III rosa (A) • Zentrumszone B ZB III hellviolett (B) • Kernzone A KA III dunkelbraun (A) • Kernzone B KB III mittelbraun (B) • Kernzone C KC III hellbraun (C) • Gewerbezone G III violett • Industriezone A IA IV hellblau (A) • Industriezone B IB IV mittelblau (B) • Industriezone C IC IV dunkelblau (C) • Zone für öffentliche Bauten OeB * grau • Erholungszone A (Familiengärten) EA * dunkelgrün (A) • Erholungszone B (Spielplätze) EB * dunkelgrün (B) • Erholungszone C (Parkanlagen) EC * dunkelgrün (C) • Erholungszone D (Reitsportanlagen) ED * dunkelgrün (D) • Erholungszone E (Sportanlagen) EE * dunkelgrün (E) • Freihaltezone F - hellgrün • Reservezone R - weiss * ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan
4 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Art. 5BZO Wetzikon · S. 7
Spezifische Anforderungen für Bereiche mit Gestaltungsplanpflicht in Verdichtungsgebieten gemäss Richtplan 1. Im Gebiet Stadthaus müssen Neu-, Um-, und Ersatzbauten und deren Umgebungsgestaltung sorgfältig auf den historischen Gebäudeteil und den parkähnlichen Baumbestand abgestimmt werden. 2. Im Gebiet Oberwetzikon müssen sich Neu-, Um- und Ersatzbauten sorgfältig zwischen die historische Gebäudezeile und dem Bahndamm einfügen. Sie dürfen zudem die städtebauliche Präsenz der reformierten Kirche nicht wesentlich beeinträchtigen. Auf Schutzobjekte ist besondere Rücksicht zu nehmen. 3. Im Gebiet Punkthäuser/Sternhäuser ist die stadtbildprägende Punktstruktur der bestehenden Bebauung für Neu-, Um- und Ersatzbauten wegweisend. Andere Strukturen erfordern den Nachweis einer besseren städtebaulichen Lösung. 4. Im Gebiet Schlossbach haben Neu-, Um- und Ersatzbauten den Strassenraum gut zu fassen und einen städtebaulich verträglichen Übergang zum historischen Kern Walfershausen zu gewährleisten. 5. Im Gebiet Trompete haben Neu-, Um- und Ersatzbauten den Strassenraum gut zu fassen. Beim Bau eines Hochhauses ist eine grosszügige Sichtachse zwischen Schloss und Tödipark offenzuhalten. Auf Schutzobjekte ist besondere Rücksicht zu nehmen. 6. Im Gebiet Bahnhof – Mitte ist eine zentrumsbildende Bebauung in einer hohen baulichen Dichte und mit attraktiven Platzräumen zu gewährleisten, die der Bedeutung des Umsteigepunkts zwischen Bus und Bahn Rechnung trägt. Fusswegverbindungen sind auf die sehr hohe Passantenfrequenz abzustimmen. …
Art. 11BZO Wetzikon · S. 12
Grundmasse
In den Gewerbe- und Industriezonen gelten folgende Vorschriften: Zonen Bestimmungen Gewerbezone G Industriezonen IA IB IC Baumassenziffer max. (m3/m2) 4.0 8.0 5.0 5.0 Gebäudehöhe max. (m)
–bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss
–bei Flachdächern ohne Attikageschoss 12.0 20.0 14.0 9.0 13.5 22.0 15.5 10.5 Gesamthöhe max. (m)
–bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss
–bei Flachdächern ohne Attikageschoss 17.0 25.0 19.0 14.0 13.5 22.0 15.5 10.5 Grundabstand min. (m) 5.0 5.0 3) 3) Grundabstand gegenüber Wohnzone und Wohnzone mit Gewerbeerleichterung siehe Art. 14 BZO.
| Zonen Bestimmungen | Gewerbe- zone G | Industriezonen IA IB IC | ||
|---|---|---|---|---|
| Baumassenziffer max. (m3/m2) | 4.0 | 8.0 | 5.0 | 5.0 |
| Gebäudehöhe max. (m) - bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - bei Flachdächern ohne Attika- geschoss | 12.0 | 20.0 | 14.0 | 9.0 |
| 13.5 | 22.0 | 15.5 | 10.5 | |
| Gesamthöhe max. (m) - bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - bei Flachdächern ohne Attika- geschoss | 17.0 | 25.0 | 19.0 | 14.0 |
| 13.5 | 22.0 | 15.5 | 10.5 | |
| Grundabstand min. (m) | 5.0 | 5.0 3) |
Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 13BZO Wetzikon · S. 12
Nutzweise 1. In der Gewerbezone sind mässig störende Betriebe zulässig. In der Industriezone sind mässig und stark störende Betriebe zulässig. 2. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig. Hotels sind nur in der Gewerbezone zulässig. 3. Für verkehrsintensive Einrichtungen, Verkaufsgeschäfte oder Zusammenfassungen von solchen gilt:
a)Verkaufsgeschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs sind nur bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 1'000 m2 zulässig.
b)Verkaufsflächen im Freien werden gleich behandelt wie Flächen im Gebäudeinneren.
12 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
c)Für verkehrsintensive Einrichtungen ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, das den Nachweis über die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastung für das Strassennetz, die angrenzenden Quartiere und die Umwelt sowie die ausreichende Erschliessung mit dem ÖV erbringt. 4. In den Industriezonen sind für vorübergehend angestellte betriebszugehörige Personen im Rahmen der geltenden Bauvorschriften provisorische Gemeinschaftsunterkünfte zulässig.
| Zonen Bestimmungen | Gewerbe- zone G | Industriezonen IA IB IC | ||
|---|---|---|---|---|
| Baumassenziffer max. (m3/m2) | 4.0 | 8.0 | 5.0 | 5.0 |
| Gebäudehöhe max. (m) - bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - bei Flachdächern ohne Attika- geschoss | 12.0 | 20.0 | 14.0 | 9.0 |
| 13.5 | 22.0 | 15.5 | 10.5 | |
| Gesamthöhe max. (m) - bei Schrägdächern oder Flach- dächern mit Attikageschoss - bei Flachdächern ohne Attika- geschoss | 17.0 | 25.0 | 19.0 | 14.0 |
| 13.5 | 22.0 | 15.5 | 10.5 | |
| Grundabstand min. (m) | 5.0 | 5.0 3) |
Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 19BZO Wetzikon · S. 16
Grundsätze und Abweichungen 1. Bauten, Anlagen, Umschwung sowie Sonnenkollektoren und andere alternative Energiesysteme sind im Ganzen wie in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass der jeweilige ortstypische Gebietscharakter gewahrt und gepflegt sowie eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Die Gesamtwirkung wird insbesondere nachfolgenden Kriterien beurteilt:
a)Kubische Erscheinung (Lage, Form, äussere Abmessungen)
b)Fassaden (Gliederung, Struktur, Materialien)
c)Fenster, Türen (Gliederung, Gestaltung, Proportionen, Sprossenteilung)
d)Dächer (Art und Neigung, Firstrichtung, Vorsprünge, Durchbrüche, Materialien)
e)Materialien und Farbe
f)Umgebung und Hofraum (Raumbildung, Höhenlage der Gebäude, Einfriedung, Gestaltung, Bepflanzung)
g)Strassenraum (Hauszugang, Vorplatz, Vorgarten, Brunnenanlage) 2. Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften können bewilligt werden, wenn dadurch eine architektonisch besonders gute Lösung erzielt wird. Dies gilt auch bei zeitgenössischen Neubauten, soweit es sich nicht um Ersatzbauten gemäss Art. 21 BZO handelt.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4 m3/m2 | Art. 11, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 11, S. 12 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 11, S. 12 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Wetzikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Wetzikon?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wetzikon?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wetzikon ein?
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