Zone ZB · Wetzikon

Zürich · BFS 121 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone ZB in Wetzikon (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 17.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Vollelektronisch mit QES seit 04.2024

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wetzikon, in denen «ZB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Wetzikon · S. 4

Zonen und Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt und den nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeteilt: Abkürzung: ES: Farbe im Zonenplan: Zonen: • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 A II hellgelb • Wohnzone in exponierter Lage W1.3 B II hellgelb • Wohnzone W1.6 II gelb • Wohnzone W2.4 II orange • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.4 III gelb/violett • Wohnzone W2.8 II dunkelrot • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.9 III orange/violett • Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3.3 III dunkelrot/violett • Zentrumszone A ZA III rosa (A) • Zentrumszone B ZB III hellviolett (B) • Kernzone A KA III dunkelbraun (A) • Kernzone B KB III mittelbraun (B) • Kernzone C KC III hellbraun (C) • Gewerbezone G III violett • Industriezone A IA IV hellblau (A) • Industriezone B IB IV mittelblau (B) • Industriezone C IC IV dunkelblau (C) • Zone für öffentliche Bauten OeB * grau • Erholungszone A (Familiengärten) EA * dunkelgrün (A) • Erholungszone B (Spielplätze) EB * dunkelgrün (B) • Erholungszone C (Parkanlagen) EC * dunkelgrün (C) • Erholungszone D (Reitsportanlagen) ED * dunkelgrün (D) • Erholungszone E (Sportanlagen) EE * dunkelgrün (E) • Freihaltezone F - hellgrün • Reservezone R - weiss * ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan

4 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

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Art. 2BZO Wetzikon · S. 5

Massgebende Pläne 1. Für die Abgrenzung der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend. 2. Für die Zentrumszone ZB in Unterwetzikon gilt der gleichnamige Gestaltungsplan und für die Kernzonen gelten die folgenden Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000:

–Kernzonenplan Nr. 1

Unterwetzikon / Oberwetzikon / Walfershausen

–Kernzonenplan Nr. 2

Robenhausen

–Kernzonenplan Nr. 3

Kempten

–Kernzonenplan Nr. 4

Müli / Oberkempten

–Kernzonenplan Nr. 5

Ettenhausen

–Kernzonenplan Nr. 6

Robank 3. Für die Wald- und Gewässerabstandslinien gelten folgende Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000:

–Waldabstandslinienplan Nr. 1

Rappenholz

–Wald- und Gewässerabstandslinienplan Nr. 2

Unterer Chämtnerbach

–Wald- und Gewässerabstandslinienplan Nr. 3

Walenbach – Sporrweggli – Leisihalden –

Oberkempten

–Waldabstandslinienplan Nr. 4

Waldegg – Rigiblick

–Waldabstandslinienplan Nr. 5

Schöneich

–Waldabstandslinienplan Nr. 6

Morgenhölzli

–Waldabstandslinienplan Nr. 7

Am Sandweg

–Wald- und Gewässerabstandslinienplan Nr. 8

Wildbach – Aabach

–Waldabstandslinienplan Nr. 9

Wildbach – Greblen

–Gewässerabstandslinienplan Nr. 10

Wildbach – Chratz

–Gewässerabstandslinienplan Nr. 11

Wildbach – Meierwiesen

5 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 4. Die gemäss Absatz 1 bis 3 rechtsgültigen Pläne liegen in der Abteilung Bau und Planung auf. Der Übersichtsplan zu den Ergänzungsplänen gemäss Absatz 2 und 3 dient als Arbeitshilfe und ist ni …

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Art. 15BZO Wetzikon · S. 14

Grundmasse 1. In den Zentrumszonen gelten folgende Vorschriften: Zone Bestimmungen ZA ZB Baumassenziffer max. (m3/m2) - 3.5 Gebäudehöhe max. (m)

–Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss

–Bei Flachdächern ohne Attikageschoss 17.5 13.5 21.5 17.5 Gesamthöhe max. (m)

–Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss

–Bei Flachdächern ohne Attikageschoss 24.5 20.5 21.5 17.5 Allseitiger Grundabstand min. (m) 5.0 5.0 2. Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Gesamthöhen frei wählbar.

Zone BestimmungenZAZB
Baumassenziffer max. (m3/m2)-3.5
Gebäudehöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attikageschoss17.5 21.513.5 17.5
Gesamthöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attikageschoss24.5 21.520.5 17.5
Allseitiger Grundabstand min. (m)5.05.0

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 18BZO Wetzikon · S. 15

Bestimmungen zum Gestaltungsplan Zentrum ZB Unterwetzikon 1. Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan Zentrum ZB Unterwetzikon festgelegt. Dieser ist integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen. 2. Gebäude sind innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereichen zu erstellen. 3. Innerhalb eines Abstandes von 8.0 m ab der Strassengrenze der Bahnhofstrasse darf die Gebäudehöhe bzw. die Traufhöhe nicht mehr als 9.0 m betragen. Für weiter von der Strassengrenze abgerückte Bauten gilt maximal die zonengemässe Gebäudehöhe. 4. Bauten dürfen innerhalb eines Abstandes von 8.0 m ab Strassengrenze nicht zusammengebaut werden. Die im Gestaltungsplan als "verbindlich" bezeichneten Fassadenfluchten sind bei Ersatz- und Neubauten zu übernehmen. 5. Der Abbruch von Bauten ist bewilligungspflichtig. 6. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung.

15 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2.4 Kernzonen

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Art. 32BZO Wetzikon · S. 21

Zulässigkeit, Arealfläche 1. Arealüberbauungen sind in allen Wohn- und Zentrumszonen zulässig. 2. Die Mindestarealfläche beträgt:

–in den Zonen W1.3 A, W1.3 B

und W1.6: 3'000 m2

–in den Zonen W2.4, WG2.4, WG2.9,

W2.8, WG3.3, ZA und ZB: 6'000 m2

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Art. 71BZO Wetzikon · S. 21

PBG folgende Anforderungen erfüllt werden:

a)Für die Wärme- und Warmwassererzeugung dürfen max. 50 % fossile Energien eingesetzt werden.

b)Der Heizwärmebedarf darf maximal 90 % des jeweils maximal zulässigen Grenzwertes gemäss den kantonalen Wärmedämmvorschriften betragen.

c)Es ist ein engmaschiges Rad- und Fusswegnetz mit Verbindungen zum bestehenden Wegnetz anzulegen. 2. Die zonengemässe Baumassenziffer darf um weitere 5 % erhöht werden, wenn

a)für die Wärme- und Warmwassererzeugung keine fossilen Energien eingesetzt werden,

b)der Heizwärmebedarf maximal 70 % des jeweils zulässigen Grenzwertes gemäss den kantonalen Wärmedämmvorschriften beträgt 3. Erstreckt sich das Areal über verschiedene Zonen, sind geringfügige Verschiebungen der Baumassenziffer zulässig. 4. Wenn die Anforderungen gemäss § 71 PBG erfüllt sind, ist eine Erhöhung der Gebäudehöhe wie folgt zulässig:

a)In den Zonen W2.4, W2.8, WG2.9 und WG3.3 und ZB dürfen die Gebäudehöhe und die Gesamthöhe um jeweils max. 3.0 m erhöht werden. Die Festlegungen im Gestaltungsplan Zentrum ZB Unterwetzikon (vgl. Art. 18 BZO) gehen vor.

21 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

b)In der Zone ZA sowie in der Zone WG3.3 entlang der Bahnhofstrasse darf die Gebäudehöhe um max. 4.5 m erhöht werden, wenn ein Erdgeschoss mit einer lichten Höhe von 4.0 m oder mehr erstellt wird. Wenn kein überhohes Erdgeschoss erstellt wird, gilt Art. 33 Abs. 4 lit. a BZO. 5. Die Gesamtlänge ist nicht beschränkt. 6. Die zonengemässen und kan …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 3.5 m3/m2Art. 15, S. 140.90
Gebäudehöhe≤ 17.5 mArt. 15, S. 140.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 15, S. 140.90

Extrahiert aus der BZO Wetzikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZB

Was gilt in der Zone ZB in Wetzikon?
Gebäudehöhe ≤ 17.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wetzikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZB sein?
Laut BZO Wetzikon: Gebäudehöhe ≤ 17.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZB einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wetzikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wetzikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wetzikon ein?
Baugesuche in Wetzikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bausekretariat, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Wetzikon