Zone Gebiet 2 · Wetzikon

Zürich · BFS 121 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone Gebiet 2 in Wetzikon (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Vollelektronisch mit QES seit 04.2024

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wetzikon, in denen «Gebiet 2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Wetzikon · S. 9

Hochhausgebiete / Bestehende Hochhäuser 1. Hochhäuser sind in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten zulässig. 2. Die zulässige grösste Höhe inkl. aller notwendigen technischen Aufbauten beträgt im Gebiet 1 45.0 m und im Gebiet 2 35.0 m. 3. Bestehende Hochhäuser dürfen erneuert oder ersetzt werden. Abweichungen zum Bestand sind zulässig, sofern dadurch eine städtebaulich bessere Gesamtwirkung erzielt wird. Die Gesamthöhe darf jedoch nicht erhöht werden. 4. Hochhäuser benötigen einen Gestaltungsplan. Dieser muss folgende Anforderungen erfüllen:

a)Nachweis einer städtebaulich sorgfältigen Einordnung in hochwertiger architektonischer Qualität.

b)Einhaltung der Anforderungen gemäss § 71 PBG.

c)In den Erdgeschossen sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen.

d)eine ökologische Bauweise und umweltschonende Produktion von Wärme und Warmwasser.

9 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2. Bauzonen 2.1 Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 35 mArt. 7, S. 90.75

Extrahiert aus der BZO Wetzikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Gebiet 2

Was gilt in der Zone Gebiet 2 in Wetzikon?
Gebäudehöhe ≤ 35 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wetzikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Gebiet 2 sein?
Laut BZO Wetzikon: Gebäudehöhe ≤ 35 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wetzikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wetzikon ein?
Baugesuche in Wetzikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bausekretariat, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Gebiet 2 in der BZO Wetzikon?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Wetzikon erwähnen die Zone Gebiet 2 namentlich, darunter Art. 7. BZO Wetzikon lesen →

Weitere Zonen in Wetzikon