Zone Gebiet 1 · Wetzikon
Zürich · BFS 121 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone Gebiet 1 in Wetzikon (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vollelektronisch mit QES seit 04.2024
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bausekretariat, Abteilung Hochbau
- 044 931 32 84
- bau@wetzikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wetzikon, in denen «Gebiet 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Wetzikon · S. 9
Hochhausgebiete / Bestehende Hochhäuser 1. Hochhäuser sind in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten zulässig. 2. Die zulässige grösste Höhe inkl. aller notwendigen technischen Aufbauten beträgt im Gebiet 1 45.0 m und im Gebiet 2 35.0 m. 3. Bestehende Hochhäuser dürfen erneuert oder ersetzt werden. Abweichungen zum Bestand sind zulässig, sofern dadurch eine städtebaulich bessere Gesamtwirkung erzielt wird. Die Gesamthöhe darf jedoch nicht erhöht werden. 4. Hochhäuser benötigen einen Gestaltungsplan. Dieser muss folgende Anforderungen erfüllen:
a)Nachweis einer städtebaulich sorgfältigen Einordnung in hochwertiger architektonischer Qualität.
b)Einhaltung der Anforderungen gemäss § 71 PBG.
c)In den Erdgeschossen sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen.
d)eine ökologische Bauweise und umweltschonende Produktion von Wärme und Warmwasser.
9 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2. Bauzonen 2.1 Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 45 m | Art. 7, S. 9 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Wetzikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.