Zone Landwirtschaftszone · Wettingen

Aargau · BFS 4045 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Wettingen (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500 (Katasterplan)
  • Plangrundlagen mindestens 1:100
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung in der Regel 3-fach
  • Kommunales Baugesuchsformular Wettingen
  • Grundbuchauszug

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wettingen, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 28

Grünzone

1Die Grünzone umfasst die für das Stadt- und Landschaftsbild wertvollen, wenig oder nicht überbauten Gemeindeteile, wie Aussichtspunkte, Wasserläufe, Hanglagen, usw., ferner die für die Gliederung und Trennung von Bauzonen erforderlichen Areale.

2Es sind nur Gebäude für die Pflege und Nutzung der Grünflächen erlaubt. Für sie gelten die Bestimmungen der Zone HW2. Sie dürfen nur einen unerheblichen Anteil der Grünfläche einnehmen. 3.2 Landwirtschaftszonen Zu § 20 (Landwirtschaftszone):

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Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 28

Landwirtschaftszone

1Die Landwirtschaftszone ist für die überwiegend bodenabhängige Produktion in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse-, Obst- und Rebbau sowie für den produzierenden Gartenbau bestimmt. Massgebend sind zur Hauptsache die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung sowie die Raumplanungsverordnung des Bundesrates RPG; RPV;

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Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 32

Landschaftsschutzzone

1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart unter Vorbehalt von Abs. 3 sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) verboten.

2Die zulässige Nutzung bestimmt sich nach § 20 BNO.

3Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weideunterstände, Fahrnisbauten, die der Bewirtschaftung dienen, sowie betriebsnotwendige Installationen (Hagelschutznetze, usw.), Anlagen für den ökologischen Ausgleich und die Gewässerrenaturierung können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

4Aufforstungen, Christbaumkulturen und Baumschulen sind bewilligungspflichtig und nur zugelassen, wenn sie sich einwandfrei in das Landschaftsbild einfügen.

5Im Gebiet «Tigelmoos» ist das Erstellen von Weidezäunen von max. 2.10 m möglich, sofern die Zäune mit Gehölzen landschaftlich eingebunden werden und die wildbiologische Funktion des betroffenen Raumes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

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Art. 32BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 39

Spezialzone "Geisswies"

1Die Spezialzone «Geisswies» bildet das zukünftige Bauentwicklungsgebiet.

2Grundstücke in der Spezialzone «Geisswies» sollen bei Bedarf im ordentlichen Nutzungsplanverfahren einer Bauzone zugewiesen werden. Ein Anspruch für die Zuweisung in eine Bauzone besteht nicht.

3Bis zur Zuweisung in eine Bauzone gehören Grundstücke in der Spezialzone «Geisswies» der Landwirtschaftszone an.

4Die Zuweisung von Grundstücken der Spezialzone «Geisswies» in die Bauzone kann von der Erfüllung von Bedingungen und Anforderungen abhängig gemacht werden. Sie sind im Zeitpunkt der Umzonung grundeigentümerverbindlich festzulegen und durch einen Sondernutzungsplan zu ergänzen.

5Die Zuweisung zur Bauzone soll – von der bestehenden Bauzone ausgehend – von innen nach aussen erfolgen. Bei Bedarf sollen Landumlegungen diese Umzonungen erleichtern.

6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 14252_05A_210607_BNO.doc

39 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

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Art. 33BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 40

Spezialzone "Tägerhard"

1Die Spezialzone «Tägerhard» bildet einen Trenngürtel zwischen der Spezialzone «Geisswies», welche das zukünftige Bauentwicklungsgebiet bildet, und der Gemeindegrenze zu Würenlos.

2Die Spezialzone «Tägerhard» dient der landwirtschaftlichen Nutzung, dem ökologischen Ausgleich, der naturnahen Erholung und sportlichen Zwecken. Die gebietsweise Zuordnung der verschiedenen Nutzungen erfolgt im ordentlichen Nutzungsplanverfahren, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören Grundstücke in der Spezialzone «Tägerhard» der Landwirtschaftszone an.

3Im speziell bezeichneten Gebiet ist die Lagerung und Aufbereitung von Rohmaterialien, wie Kies, Sand und dergleichen, zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Schutzzonenreglements für die Grundwasserfassung Tägerhard.

4Die Gestaltung von Flächen, die langfristig nicht einer definitiven Landwirtschaftszone zugewiesen werden sollen, erfolgt im Rahmen von Sondernutzungsplanungen, die gleichzeitig mit der Umzonung vorzunehmen sind.

5Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 14252_05A_210607_BNO.doc

40 Hinweise

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

4 DEFINITIONEN ZU 4 (DEFINITIONEN) Die Gemeinde Wettingen hat ihre Bau- und Nutzungsordnung noch nicht an die neuen Begriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst. Somit gelten in der Gemeinde Wettingen anstelle der Bestimmungen im Titel 3 (Baubegriffe und Messweisen) der Bauverordnung nach wie vor die Bestimmu …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 21). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 69, S. 280.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 69, S. 280.80

Extrahiert aus der BZO Wettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Wettingen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wettingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Wettingen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wettingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wettingen?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wettingen ein?
Baugesuche in Wettingen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Alberich Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Wettingen