Art. 32 · Spezialzone «Geisswies»
BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 39 · Original-PDF
Spezialzone "Geisswies"
1Die Spezialzone «Geisswies» bildet das zukünftige Bauentwicklungsgebiet.
2Grundstücke in der Spezialzone «Geisswies» sollen bei Bedarf im ordentlichen Nutzungsplanverfahren einer Bauzone zugewiesen werden. Ein Anspruch für die Zuweisung in eine Bauzone besteht nicht.
3Bis zur Zuweisung in eine Bauzone gehören Grundstücke in der Spezialzone «Geisswies» der Landwirtschaftszone an.
4Die Zuweisung von Grundstücken der Spezialzone «Geisswies» in die Bauzone kann von der Erfüllung von Bedingungen und Anforderungen abhängig gemacht werden. Sie sind im Zeitpunkt der Umzonung grundeigentümerverbindlich festzulegen und durch einen Sondernutzungsplan zu ergänzen.
5Die Zuweisung zur Bauzone soll – von der bestehenden Bauzone ausgehend – von innen nach aussen erfolgen. Bei Bedarf sollen Landumlegungen diese Umzonungen erleichtern.
6Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 14252_05A_210607_BNO.doc
39 Hinweise
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.