Zone I · Wettingen
Aargau · BFS 4045 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone I in Wettingen (Aargau) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 16 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 (Katasterplan)
- Plangrundlagen mindestens 1:100
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung in der Regel 3-fach
- Kommunales Baugesuchsformular Wettingen
- Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 056 437 73 00
- bauverwaltung@wettingen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wettingen, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8quaterBZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 16
1In dem im Bauzonenplan speziell bezeichneten Teilgebiet «Zentrum» sind die Vorzonen durch stützenlose Arkaden zu erweitern. Dazu ist das Erdgeschoss entlang der Landstrasse gegenüber den darüber liegenden Vollgeschossen um mindestens 1.50 m zurückzusetzen. Zone Landstrasse: Teilgebiet «Zentrum»
2Das konkrete Mass bestimmt der Gemeinderat im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Bei Gebäuden, die von der Landstrasse zurückgesetzt sind, kann der Gemeinderat von der Pflicht zur Erstellung stützenloser Arkaden befreien.
1In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind im Rahmen von Gestaltungsplänen städtebauliche Akzente zur Orientierung und Identitätsbildung in Form von höheren Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen möglich.
Zone Landstrasse: Gebiete für höhere Gebäude Die für höhere Gebäude geeigneten Standorte legt der Gemeinderat gestützt auf eine Gesamtbetrachtung im Sinne von § 3bis Abs. 5 BNO mit dem Gestaltungsplan fest. Die Abgrenzungen der im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete für höhere Gebäude sind gleichzeitig mit den situationsbezogenen Anforderungen gemäss § 8bis Abs. 4 BNO einzuholen.
2Der Gestaltungsplan hat sicherzustellen, dass höhere Gebäude städtebaulich und erschliessungstechnisch geeignet sind und erhöhten Anforderungen genügen. Dazu zählen insbesondere: a. die präzise städtebauliche Setzung und volumetrische Ausbildung des Gebäudes mit Berücksichtigung der Umgebung und der Fernwirkung; b. die städtebauliche Begründung für die Höhe eines Gebäudes; Zu § 8quater Abs. 2 (Rücksetzung …
Art. 44BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 47
Spiel- und Erholungsflächen: Allgemein
1Die Grösse der Spiel- und Erholungsflächen hat gesamthaft mindestens 15 % der für das Wohnen beanspruchten Bruttogeschossfläche (berechnet unter Einbezug der Dach-, Attika- und Untergeschosse) zu betragen.
Spiel- und Erholungsflächen: Zone Landstrasse
2Der Gemeinderat kann in der Zone Landstrasse in begründeten Fällen Abweichungen vom Mass gemäss Abs. 1 bewilligen.
3Bewilligt der Gemeinderat eine Abweichung gemäss Abs. 2, hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe zu leisten, deren Höhe sich nach den voraussichtlich eingesparten Erstellungskosten der Anlage richtet. Der Erlös aus der Ersatzabgabe ist für die Erstellung neuer oder den Ersatz und die Aufwertung bestehender, öffentlich zugänglicher Spiel- und Erholungsflächen in der Zone Landstrasse und in ihrem Umfeld zu verwenden. Die Details regelt der Gemeinderat in einem Reglement. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten. Einfamilienhausüberbauungen wie Reihenhäuser und zusammengebaute Gebäude ohne gemeinsamen Haupteingang fallen nicht darunter. BauG; § 54 Abs. 2 Terrassenhäuser mit vier und mehr Wohneinheiten gelten gemäss kommunaler Praxis dann als Mehrfamilienhäuser, wenn sie Teil einer Arealüberbauung sind. Diese Regelung basiert auf § 18 Abs. 2 BauV. BauV; § 18 Abs. 2 Bei der Planung von Spiel- und Erholungsflächen sind folgende Anforderungen zu beachten:
–gute Aufenthaltsqualität;
–gute Nutzerqualität für unterschiedliche Altersgruppen;
–genügend Abstand zu Wohnräumen;
–Angebote an besonnten und besch …
Art. 60BZO Bau- und Nutzungsordnung Wettingen · S. 58
Aufhebung bisherigen Rechts Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:
a.der Zonenplan 1:2'000 vom 2. Oktober 1975 mit sämtlichen nachfolgenden Änderungen;
b.die Bauordnung vom 2. Oktober 1975 mit sämtlichen nachfolgenden Änderungen;
c.der Kulturlandplan 1:5000 vom 29. August 1996 / 1. Dezember 1996;
d.die Nutzungsordnung vom 29. August 1996 / 1. Dezember 1996.
Inkrafttreten Die vorliegende Bau- und Nutzungsordnung tritt mit der Genehmigung durch den Grossen Rat in Kraft. 14252_05A_210607_BNO.doc
58 Hinweise
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
9 ANHANG 9.1 Bauzonenschema (§ 6 Abs. 1)
9.2 Berechnung des Parkfelderangebots im vereinfachten Verfahren (§ 45 BNO)
9.3 Berechnung des Parkfelderangebots im vereinfachten Verfahren für Bauvorhaben mit der ausdrücklichen Zielsetzung der autoarmen oder autofreien Nutzung (§ 45bis BNO)
9.4 Kommunale Schutzobjekte
9.5 Inventarisierte Objekte
9.6 Kantonale Denkmalschutzobjekte (zur Information)
9.7 Rechtskräftige Schutzzonenreglemente
9.8 Abkürzungen 14252_05A_210607_BNO.doc
59 Hinweise Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Anhang 9.1 Bauzonenschema (§ 6 Abs. 1) Bauzonen Vollgeschosse Nutzungsmass Gebäudehöhe Firsthöhe Grenzabstand Gebäudeabstand Lärm-ES BNO VG AZ BZ GZ 5) GH FH klein gross m3/m2 m m m m m §§ Zone Bahnhofareal ZB -- 2.13 6) -- -- 406.2 m ü.M. 7) -- gemäss Gestaltungsplan «Bahnhofareal» III 8 Zone Landstrasse:
• Allgemein ZL 4 1.20 -- -- 15.60 -- 4.00 1) III 8bis – 8undecies 6 Abs. 4 7 A …
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 58) verbindlich lesbar.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 8 m3/m2 | Art. Anhang 9.1, S. 58 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 15 % | Art. Anhang 9.1, S. 58 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 16 m | Art. Anhang 9.1, S. 58 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Wettingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone I
Was gilt in der Zone I in Wettingen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wettingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wettingen ein?
Wo steht die Zone I in der BZO Wettingen?
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