Zone WA · Suhr

Aargau · BFS 4012 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone WA in Suhr (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Ausschliesslich digitale Einreichung via eBau seit 01.01.2026
  • Digitale Aktenauflage

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Suhr, in denen «WA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 6

1) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III.

2) Höherer Wert gilt für Bauten, welche mindestens 1/3 Wohnnutzung und mindestens 1/3 Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung aufweisen.

3) Richtwerte, vgl. Dorfzone D § 9 Abs. 3 BNO, Kernzone § 10 Abs. 3 BNO

4) Gemäss Eintrag im Bauzonenplan

5) Gegenüber angrenzenden Wohn- oder Mischzonen beträgt der Grenzabstand die halbe Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m.

6) Werden vom Gemeinderat fallweise festgelegt, vgl. Dorfzone D § 9 BNO, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 14 BNO

7) Wohnanteil in …

ZoneAusnützungszifferGrünflächenzifferMax. Fassaden- 9) höheMax. GesamthöheKleiner Grenzab- 8) standGrosser Grenzab- standMax. Gebäude- länge7) WohnanteilEmpfindlichkeitss- stufeWeitere Zonenvor- schriften
Landhauszone L0.305.509.005.0010.0020.00II§ 6
Wohnzone W20.45 10)7.0012.004.004.0030.00II 1)§ 7
Wohnzone W30.7010.0015.005.008.0035.00II 1)§ 7
Wohnzone W40.8013.0018.005.009.0035.00II 1)§ 7
Wohn- und Arbeitszone WA0.65 / 0.75 2)10.5015.505.008.0035.00III§ 8
Dorfzone D6)8.0013.004.00 3)8.00 3)30.00>1/3III§ 9
Kernzone K310.5015.504.00 3)6.00 3)>1/3III§ 10
Kernzone K414.0019.004.00 3)7.00 3)>1/3III§ 10
Kernzone K517.5022.504.00 3)8.00 3)>1/3III§ 10
Arbeitszone A1 / A215%4)--5.00 5)III/IV 4)§ 11/12
Spezialzone Ausserdorf SAIII§ 13
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE6)6)6)6)II 1)§ 14
Grünzone GR§ 15

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 7

1Die Wohn- und Arbeitszone ist für Wohnen und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Verkaufsgeschäfte bis 300 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude bestimmt. Zusätzlich sind maximal 200 m2 Ausstellungsflächen mit Bezug zu örtlichen Betrieben zugelassen. Wohn- und Arbeitszone WA

2Einfamilienhäuser sind gestattet, wenn sie sich in die Quartierstruktur einfügen und keine übergeordneten Interessen (Lärm, Dichte) entgegenstehen.

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Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 18

Mehrlängenzuschlag Wird die Gebäudelänge in den Zonen W3, W4, WA und D von 20.00 m bei Gebäuden mit einer Fassadenhöhe von mehr als 8 m überschritten, erhöht sich der zugehörige kleine Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, maximal jedoch um 4.00 m. In den Kern- und Arbeitszonen gilt kein Mehrlängenzuschlag. Ein Mehrlängenzuschlag ist jedoch gegenüber angrenzenden Wohnzonen (W2, W3, W4) sowie Wohn- und Arbeitszonen (WA) einzuhalten.

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Art. 30BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 19

Arealüberbauungen

1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W4 und WA zulässig, sofern die anrechenbare Grundstücksfläche mindestens 2'000 m2 beträgt.

2Im Rahmen von Arealüberbauungen darf die Fassadenhöhe gegenüber dem zulässigen Maximalmass der Einzelbauweise um 3.00 m erhöht werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- und Dachgeschoss erstellt wird. Im schraffierten Bereiche der Wohnzone W2 sowie in der Wohn- und Arbeitszone gilt die ordentliche Fassadenhöhe gemäss § 5 BNO.

3Wird die Fassadenhöhe gegenüber der Regelbauweise erhöht, sind die zugehörigen Grenzabstände gegenüber Nachbarparzellen ausserhalb der Arealüberbauung um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern.

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5. Bauvorschriften

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 5, S. 60.85
Fassadenhöhe≤ 10.5 mArt. 5, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 60.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 5, S. 60.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 5, S. 60.90

Extrahiert aus der BZO Suhr (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA

Was gilt in der Zone WA in Suhr?
Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Suhr erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Suhr. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Suhr?
7 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Suhr ein?
Zuständig ist Bauverwaltung, Tramstrasse 12, Postfach, 5034 Suhr. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA in der BZO Suhr?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Suhr erwähnen die Zone WA namentlich, darunter Art. 5, Art. 8, Art. 27. BZO Suhr lesen →

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