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Suhr

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Masse in Suhr

Ausnützungsziffer in Suhr

Die Ausnützungsziffer ist in Suhr in 5 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.8. Rechtsgrundlage ist meist Art. 5 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
L≤ 0.3Art. 5, S. 6
W2≤ 0.45Art. 5, S. 6
W3≤ 0.7Art. 5, S. 6
W4≤ 0.8Art. 5, S. 6
WA≤ 0.65Art. 5, S. 6

Extrahiert aus der BZO Suhr (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 5 im Wortlaut, Seite 6

§ 5 Bauzonen Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Zone Ausnützungsziffer Grünflächenziffer Max. Fassaden- 9) höhe Max. Gesamthöhe Kleiner Grenzab- 8) stand Grosser Grenzab- stand Max. Gebäude- länge 7) Wohnanteil Empfindlichkeitss- stufe Weitere Zonenvor- schriften Landhauszone L 0.30 5.50 9.00 5.00 10.00 20.00 II § 6 Wohnzone W2 0.45 10) 7.00 12.00 4.00 4.00 30.00 II 1) § 7 Wohnzone W3 0.70 10.00 15.00 5.00 8.00 35.00 II 1) § 7 Wohnzone W4 0.80 13.00 18.00 5.00 9.00 35.00 II 1) § 7 Wohn- und Arbeitszone WA 0.65 / 0.75 2) 10.50 15.50 5.00 8.00 35.00 III § 8 Dorfzone D 6) 8.00 13.00 4.00 3) 8.00 3) 30.00 >1/3 III § 9 Kernzone K3 10.50 15.50 4.00 3) 6.00 3) >1/3 III § 10 Kernzone K4 14.00 19.00 4.00 3) 7.00 3) >1/3 III § 10 Kernzone K5 17.50 22.50 4.00 3) 8.00 3) >1/3 III § 10 Arbeitszone A1 / A2 15% 4) -- 5.00 5) III/IV 4) § 11/12 Spezialzone Ausserdorf SA III § 13 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE 6) 6) 6) 6) II 1) § 14 Grünzone GR § 15 1) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfind- lichkeitsstufe (ES) III. 2) Höherer Wert gilt für Bauten, welche mindestens 1/3 Wohnnutzung und mindestens 1/3 Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung aufweisen. 3) Richtwerte, vgl. Dorfzone D § 9 Abs. 3 BNO, Kernzone § 10 Abs. 3 BNO 4) Gemäss Eintrag im Bauzonenplan 5) Gegenüber angrenzenden Wohn- oder Mischzonen beträgt der Grenzabstand die halbe Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m. 6) Werden vom Gemeinderat fallweise festgelegt, vgl. Dorfzone D § 9 BNO, Zone für öf- fentliche Bauten und Anlagen § 14 BNO 7) Wohnanteil in % der anrechenbaren Geschossfläche 8) Mehrlängenzuschlag § 27 BNO beachten 9) Ermittlung Fassadenhöhe: . für Schrägdächer gilt traufseitige Fassadenhöhe . für Flachdächer gilt talseitige Fassadenhöhe, wo massgebendes Terrains steiler als 10% ist . für Flachdächer mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss erhöht sich die Fassadenhöhe um 3 m, wenn massgebendes Terrain flacher als 10% und wenn das oberste Geschoss als Attika ausgebildet ist. In der W2 mit solchen Attika- geschossen ist die Gesamthöhe auf 10 m limitiert. 10) Werden in der W2 auf überbaut geltenden Parzellen zusätzliche Wohneinheiten reali- siert, erhöht sich die zulässige Ausnützung auf 0.55 (bei weniger als 1‘200 m2 anre- chenbare Grundstücksfläche) bzw. auf 0.50 (bei grösseren anrechenbaren Grund- stücksflächen). Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung des Nut- zungsbonus mit den Bestimmungen der Arealüberbauung ist nicht zulässig. 6

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Suhr?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.8, festgelegt in 5 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Suhr?

Meist in Art. 5 der Bau- und Zonenordnung Suhr, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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