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Art. 8 · Wohn- und Arbeitszone WA
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 7 · Original-PDF
1Die Wohn- und Arbeitszone ist für Wohnen und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Verkaufsgeschäfte bis 300 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude bestimmt. Zusätzlich sind maximal 200 m2 Ausstellungsflächen mit Bezug zu örtlichen Betrieben zugelassen. Wohn- und Arbeitszone WA
2Einfamilienhäuser sind gestattet, wenn sie sich in die Quartierstruktur einfügen und keine übergeordneten Interessen (Lärm, Dichte) entgegenstehen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.