Zone W2 · Suhr
Aargau · BFS 4012 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W2 in Suhr (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Ausschliesslich digitale Einreichung via eBau seit 01.01.2026
- Digitale Aktenauflage
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Suhr, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 3
1Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt. Der Gemeinderat kann auf den Erschliessungsplan verzichten, wenn die Erschliessung der ganzen Fläche mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag technisch und finanziell sichergestellt ist. Erschliessungsplanpflichtige Areale
1bis Geringfügige Bauvorhaben und untergeordnete Umgestaltungen, Erweiterungen und Zweckänderungen von bestehenden Bauten und Anlagen können ohne Sondernutzungsplan bewilligt werden, sofern durch ein Fachgutachten der Nachweis erbracht wird, dass eine gesamtheitliche und rationelle Erschliessung weiterhin möglich ist. Gestaltungsplanpflichtige Areale 1ter Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
1quater Soll im Rahmen eines Gestaltungsplanes eine gegenüber der Regelbauweise höhere Nutzungsziffer von mehr als 25% gewährt werden, so kann der Gemeinderat zur Überprüfung der notwendigen Qualitäten gemäss § 21 Abs. 2 BauG einen Wettbewerb oder Studienauftrag verlangen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Wettbewerbe, Studienaufträge und Testplanungen begleitet.
2Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann innerhalb der schraffierten Bereiche der Wohnzone W2 die maximale Fassadenhöhe nicht geändert werden.
3Der Gestaltungsplan für das Bahnhofareal bildet die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven Zentrumsbereichs mit gemischter Nutzung, sicheren Fuss- und Ra …
Art. 5BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 6
1) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III.
2) Höherer Wert gilt für Bauten, welche mindestens 1/3 Wohnnutzung und mindestens 1/3 Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung aufweisen.
3) Richtwerte, vgl. Dorfzone D § 9 Abs. 3 BNO, Kernzone § 10 Abs. 3 BNO
4) Gemäss Eintrag im Bauzonenplan
5) Gegenüber angrenzenden Wohn- oder Mischzonen beträgt der Grenzabstand die halbe Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m.
6) Werden vom Gemeinderat fallweise festgelegt, vgl. Dorfzone D § 9 BNO, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 14 BNO
7) Wohnanteil in …
| Zone | Ausnützungsziffer | Grünflächenziffer | Max. Fassaden- 9) höhe | Max. Gesamthöhe | Kleiner Grenzab- 8) stand | Grosser Grenzab- stand | Max. Gebäude- länge | 7) Wohnanteil | Empfindlichkeitss- stufe | Weitere Zonenvor- schriften |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landhauszone L | 0.30 | 5.50 | 9.00 | 5.00 | 10.00 | 20.00 | II | § 6 | ||
| Wohnzone W2 | 0.45 10) | 7.00 | 12.00 | 4.00 | 4.00 | 30.00 | II 1) | § 7 | ||
| Wohnzone W3 | 0.70 | 10.00 | 15.00 | 5.00 | 8.00 | 35.00 | II 1) | § 7 | ||
| Wohnzone W4 | 0.80 | 13.00 | 18.00 | 5.00 | 9.00 | 35.00 | II 1) | § 7 | ||
| Wohn- und Arbeitszone WA | 0.65 / 0.75 2) | 10.50 | 15.50 | 5.00 | 8.00 | 35.00 | III | § 8 | ||
| Dorfzone D | 6) | 8.00 | 13.00 | 4.00 3) | 8.00 3) | 30.00 | >1/3 | III | § 9 | |
| Kernzone K3 | 10.50 | 15.50 | 4.00 3) | 6.00 3) | >1/3 | III | § 10 | |||
| Kernzone K4 | 14.00 | 19.00 | 4.00 3) | 7.00 3) | >1/3 | III | § 10 | |||
| Kernzone K5 | 17.50 | 22.50 | 4.00 3) | 8.00 3) | >1/3 | III | § 10 | |||
| Arbeitszone A1 / A2 | 15% | 4) | -- | 5.00 5) | III/IV 4) | § 11/12 | ||||
| Spezialzone Ausserdorf SA | III | § 13 | ||||||||
| Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE | 6) | 6) | 6) | 6) | II 1) | § 14 | ||||
| Grünzone GR | § 15 |
Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 7
1Die Wohnzonen W2, W3 und W4 dienen dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Verkaufsgeschäfte bis 100 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen. Wohnzonen W2, W3 und W 4
(Absätze 2 und 3 aufgehoben) Wohnzonen W3 und W4 3bis In den Wohnzonen W3 und W4 ist der Neubau freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser nur gestattet, wenn die dafür beanspruchten Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern oder anderen verdichteten Wohnformen bebaut werden können.
Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 13
Naturschutzzone im Wald
1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.
2Soweit nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen.
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3Für die einzelnen Gebiete gelten folgende Schutzziele und Massnahmen: Schutzzone Schutzziele Pflegemassnahmen Nutzungsbeschränkungen Obertel W1 - naturgemäss bestocktes Bachtobel - standortheimisches Laubholz fördern
–bei Wasserflächen Schaffung von günstigen Lichtverhältnissen Rifegind W2 - lockeres, totholzreiches Altholz - starke Durchforstungen
–Totholz stehen lassen Langmatt W3 - Altholzreicher Ahorn-Eschenwald - lichter Laubmischbestand fördern
–starke Durchforstungen
–seltene Baumarten fördern Hinter Obertel W4 - Erhaltung der objekttypischen Bestandesstruktur - lichter, stufiger Mischbestand
–starke Durchforstungen
–weitere Hinweise vgl. Betriebsplan Brüelmatte W5 - lichter Laubholzbestand mit - stellenweise - dichtem Unterholz und ausgeprägtem Waldsaum - Exoten wie Zuchtpappeln entfernen
–vermehrt ausgeprägte Heckenschicht mit dornen- und beerentragenden Sträuchern anlegen
–standortheimische Arten fördern
3.4 Überlagerte Schutzzonen
Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 18
Mehrlängenzuschlag Wird die Gebäudelänge in den Zonen W3, W4, WA und D von 20.00 m bei Gebäuden mit einer Fassadenhöhe von mehr als 8 m überschritten, erhöht sich der zugehörige kleine Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, maximal jedoch um 4.00 m. In den Kern- und Arbeitszonen gilt kein Mehrlängenzuschlag. Ein Mehrlängenzuschlag ist jedoch gegenüber angrenzenden Wohnzonen (W2, W3, W4) sowie Wohn- und Arbeitszonen (WA) einzuhalten.
Art. 30BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 19
Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, W4 und WA zulässig, sofern die anrechenbare Grundstücksfläche mindestens 2'000 m2 beträgt.
2Im Rahmen von Arealüberbauungen darf die Fassadenhöhe gegenüber dem zulässigen Maximalmass der Einzelbauweise um 3.00 m erhöht werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- und Dachgeschoss erstellt wird. Im schraffierten Bereiche der Wohnzone W2 sowie in der Wohn- und Arbeitszone gilt die ordentliche Fassadenhöhe gemäss § 5 BNO.
3Wird die Fassadenhöhe gegenüber der Regelbauweise erhöht, sind die zugehörigen Grenzabstände gegenüber Nachbarparzellen ausserhalb der Arealüberbauung um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern.
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5. Bauvorschriften
Art. 49BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 27
Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben: Aufhebung bisherigen Rechts
–Bau- und Nutzungsordnung vom 21. Juni 2007
27 Anhang I zur Bau- und Nutzungsordnung Kulturobjekte unter kantonalem Denkmalschutz 120 Wynabrücke 121 Gebäude Nr. 79, Bernstrasse-Ost 38 122 Gebäude Nr. 86, Wynahof, Bernstrasse-Ost 37 123 Gebäude Nr. 89, Bernstrasse-Ost 34 124 Gebäude Nr. 156, Haus Gysi, ehem. Schulhaus, ob. Dorfstrasse 125 Gebäude Nr. 29, Gasthof zum Kreuz, ob. Dorfstrasse 1 126 Gebäude Nr. 52, Ökonomiegebäude östlich Salzhof 127 Gebäude Nr. 44, Gasthof Bären, Bernstrasse-West 56 128 Gebäude Nr. 863, ehem. Untervogtei, heute Heimatmuseum, Tramstr. 129 Gebäude Nr. 51, Salzhof, Bernstrasse-Ost 130 Gebäude Nr. 166, ref. Kirche 131 Gebäude Nr. 9, Spittel 132 Gebäude Nr. 29A, Stöckli zum Pfarrhaus 133 Gebäude Nr. 1392, Kath. Pfarrkirche,1961 Schutzordnung über die Kulturobjekte 2002, Schutzobjekte der Gemeinde Nr. Objekt, Baujahr Strasse / Nr. Geb. Nr. Parz. Nr.
140 Gemeindehaus, 1898 Tramstrasse 12 293 505 141 Altes Schulhaus, 1835, 1921 Tramstrasse 14 291 505 143 Doppelwohnhaus, 17. Jh., 1764 Junkerngasse 19 Bachstrasse 9 208 A 208 B 722 723 144 Wohnhaus, 1525 Bachstrasse 3 204 740 145 Bauernhaus, 1811 Junkerngasse 1 192 697 146 Wohnhaus, 1830 Obere Dorstrasse 33 185 703 147 Bauernhaus, 16. / 17. Jh. Hintere Kirchgasse 3 179 687 148 Wohnhaus, 1559 Hünerwadelgasse 3 71 533 149 Hochstudhaus, 17. Jh. Hünerwadelgasse 5 73 538 150 Alte Mühle, 1667 / 1796 Mühleweg 105 501
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.
151 Wohnhaus mit Remise, 1. H. / 18. Jh. Bernstrasse West 105 4/5 2505/193 152 Wohnhaus, 1907 Bernstrasse …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen W2, W3 und W4 dienen dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Verkaufsgeschäfte bis 100 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude» · Art. Art. 7
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. 5, S. 6 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 7 m | Art. 5, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 6 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 5, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Suhr (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.