Zone K5 · Suhr

Aargau · BFS 4012 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone K5 in Suhr (Aargau) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Ausschliesslich digitale Einreichung via eBau seit 01.01.2026
  • Digitale Aktenauflage

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Suhr, in denen «K5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 6

1) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III.

2) Höherer Wert gilt für Bauten, welche mindestens 1/3 Wohnnutzung und mindestens 1/3 Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzung aufweisen.

3) Richtwerte, vgl. Dorfzone D § 9 Abs. 3 BNO, Kernzone § 10 Abs. 3 BNO

4) Gemäss Eintrag im Bauzonenplan

5) Gegenüber angrenzenden Wohn- oder Mischzonen beträgt der Grenzabstand die halbe Fassadenhöhe, mind. aber 5.00 m.

6) Werden vom Gemeinderat fallweise festgelegt, vgl. Dorfzone D § 9 BNO, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen § 14 BNO

7) Wohnanteil in …

ZoneAusnützungszifferGrünflächenzifferMax. Fassaden- 9) höheMax. GesamthöheKleiner Grenzab- 8) standGrosser Grenzab- standMax. Gebäude- länge7) WohnanteilEmpfindlichkeitss- stufeWeitere Zonenvor- schriften
Landhauszone L0.305.509.005.0010.0020.00II§ 6
Wohnzone W20.45 10)7.0012.004.004.0030.00II 1)§ 7
Wohnzone W30.7010.0015.005.008.0035.00II 1)§ 7
Wohnzone W40.8013.0018.005.009.0035.00II 1)§ 7
Wohn- und Arbeitszone WA0.65 / 0.75 2)10.5015.505.008.0035.00III§ 8
Dorfzone D6)8.0013.004.00 3)8.00 3)30.00>1/3III§ 9
Kernzone K310.5015.504.00 3)6.00 3)>1/3III§ 10
Kernzone K414.0019.004.00 3)7.00 3)>1/3III§ 10
Kernzone K517.5022.504.00 3)8.00 3)>1/3III§ 10
Arbeitszone A1 / A215%4)--5.00 5)III/IV 4)§ 11/12
Spezialzone Ausserdorf SAIII§ 13
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE6)6)6)6)II 1)§ 14
Grünzone GR§ 15

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 8

1In der Kernzone soll das bestehende Dorfzentrum erhalten und weiter entwickelt werden. Zulässig sind Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Angestrebt wird eine attraktive, lebendige Nutzungsmischung mit dem Schwergewicht auf öffentlichen, publikumsintensiven Einrichtungen wie Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 in der K3 und K5 bzw. bis 800 m2 Nettoladenfläche in der K4, Gaststätten und Dienstleistungen. Der Wohnanteil muss mindestens 1/3 betragen. Kernzone K3, K4 und K5 1a Verkaufsflächen, die über die Nettoladenflächen in Abs. 1 hinausgehen, können gestützt auf einen Gestaltungsplan zugelassen werden, sofern diese mit den Entwicklungszielen der Gemeinde vereinbar sind und der Nachweis erbracht wird, dass für solche zusätzlichen Nutzungen die Kapazitäten des Strassennetzes ausreichen.

2Neu- und Umbauten müssen zur guten Gestaltung des Ortskerns beitragen und sich bezüglich Volumen, Stellung, kubischer Gestaltung, Gliederung der Fassaden, Dachform und Neigung, Materialien, Farbgebung, Platz- und Strassengestaltung so in ihre Umgebung eingliedern, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Durch Zusammenbau sollen gut gestaltete, attraktive Freiräume (Innenhöfe, Plätze, Fussgängerbereiche etc.) geschaffen werden.

3Zur Sicherung dieser Anforderungen kann der Gemeinderat ergänzende Auflagen erlassen. Von den Richtwerten gemäss § 5 BNO darf im Interesse ortsbaulich besserer Lösungen abgewichen werden. Wird dies im Rahmen eines Baugesuchs beantragt, ist mit den Plänen eine nachvollziehbare Begründung einzur …

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Art. 49BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 27

Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben: Aufhebung bisherigen Rechts

–Bau- und Nutzungsordnung vom 21. Juni 2007

27 Anhang I zur Bau- und Nutzungsordnung Kulturobjekte unter kantonalem Denkmalschutz 120 Wynabrücke 121 Gebäude Nr. 79, Bernstrasse-Ost 38 122 Gebäude Nr. 86, Wynahof, Bernstrasse-Ost 37 123 Gebäude Nr. 89, Bernstrasse-Ost 34 124 Gebäude Nr. 156, Haus Gysi, ehem. Schulhaus, ob. Dorfstrasse 125 Gebäude Nr. 29, Gasthof zum Kreuz, ob. Dorfstrasse 1 126 Gebäude Nr. 52, Ökonomiegebäude östlich Salzhof 127 Gebäude Nr. 44, Gasthof Bären, Bernstrasse-West 56 128 Gebäude Nr. 863, ehem. Untervogtei, heute Heimatmuseum, Tramstr. 129 Gebäude Nr. 51, Salzhof, Bernstrasse-Ost 130 Gebäude Nr. 166, ref. Kirche 131 Gebäude Nr. 9, Spittel 132 Gebäude Nr. 29A, Stöckli zum Pfarrhaus 133 Gebäude Nr. 1392, Kath. Pfarrkirche,1961 Schutzordnung über die Kulturobjekte 2002, Schutzobjekte der Gemeinde Nr. Objekt, Baujahr Strasse / Nr. Geb. Nr. Parz. Nr.

140 Gemeindehaus, 1898 Tramstrasse 12 293 505
141 Altes Schulhaus, 1835, 1921 Tramstrasse 14 291 505
143 Doppelwohnhaus,
17. Jh., 1764 Junkerngasse 19
Bachstrasse 9 208 A
208 B 722
723
144 Wohnhaus, 1525 Bachstrasse 3 204 740
145 Bauernhaus, 1811 Junkerngasse 1 192 697
146 Wohnhaus, 1830 Obere Dorstrasse 33 185 703
147 Bauernhaus, 16. / 17. Jh. Hintere Kirchgasse 3 179 687
148 Wohnhaus, 1559 Hünerwadelgasse 3 71 533
149 Hochstudhaus, 17. Jh. Hünerwadelgasse 5 73 538
150 Alte Mühle, 1667 / 1796 Mühleweg 105 501

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.

151 Wohnhaus mit Remise, 1. H. / 18. Jh. Bernstrasse West 105 4/5 2505/193 152 Wohnhaus, 1907 Bernstrasse …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 17.5 mArt. 5, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 5, S. 60.85
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 5, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Suhr (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K5

Was gilt in der Zone K5 in Suhr?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Suhr erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K5 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Suhr. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Suhr?
7 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Suhr ein?
Zuständig ist Bauverwaltung, Tramstrasse 12, Postfach, 5034 Suhr. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K5 in der BZO Suhr?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Suhr erwähnen die Zone K5 namentlich, darunter Art. 5, Art. 10, Art. 49. BZO Suhr lesen →

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