Zone Landwirtschaftszone · Suhr
Aargau · BFS 4012 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Landwirtschaftszone in Suhr (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Ausschliesslich digitale Einreichung via eBau seit 01.01.2026
- Digitale Aktenauflage
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Suhr, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 3
1Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt. Der Gemeinderat kann auf den Erschliessungsplan verzichten, wenn die Erschliessung der ganzen Fläche mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag technisch und finanziell sichergestellt ist. Erschliessungsplanpflichtige Areale
1bis Geringfügige Bauvorhaben und untergeordnete Umgestaltungen, Erweiterungen und Zweckänderungen von bestehenden Bauten und Anlagen können ohne Sondernutzungsplan bewilligt werden, sofern durch ein Fachgutachten der Nachweis erbracht wird, dass eine gesamtheitliche und rationelle Erschliessung weiterhin möglich ist. Gestaltungsplanpflichtige Areale 1ter Die im Bauzonenplan bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
1quater Soll im Rahmen eines Gestaltungsplanes eine gegenüber der Regelbauweise höhere Nutzungsziffer von mehr als 25% gewährt werden, so kann der Gemeinderat zur Überprüfung der notwendigen Qualitäten gemäss § 21 Abs. 2 BauG einen Wettbewerb oder Studienauftrag verlangen. Zu diesem Zweck werden insbesondere Wettbewerbe, Studienaufträge und Testplanungen begleitet.
2Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann innerhalb der schraffierten Bereiche der Wohnzone W2 die maximale Fassadenhöhe nicht geändert werden.
3Der Gestaltungsplan für das Bahnhofareal bildet die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven Zentrumsbereichs mit gemischter Nutzung, sicheren Fuss- und Ra …
Art. 16BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 11
Landwirtschaftszone
1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion sowie für die innere Aufstockung bestimmt.
2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen Recht.
3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich (z.B. Terrainveränderungen) bis 50 a pro Anlage sind zulässig, soweit keine überwiegenden, insbesondere landwirtschaftlichen, Interessen entgegenstehen.
Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 14
Landschaftsschutzzone
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert und dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart.
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschränkungen nach § 16 BNO. Von den in Absatz 3 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) sowie Christbaumkulturen, Baumschulen und länger als 3 Monate dauernde, grossflächige Abdeckungen verboten.
3Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Einzäunungen, Witterungsschutzanlagen usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
| Schutzzone | Schutzziele | Pflegemassnahmen Nutzungsbeschränkungen |
|---|---|---|
| Obertel W1 | - naturgemäss bestocktes Bachto- bel | - standortheimisches Laubholz fördern - bei Wasserflächen Schaffung von günstigen Lichtverhältnissen |
| Rifegind W2 | - lockeres, totholzreiches Altholz | - starke Durchforstungen - Totholz stehen lassen |
| Langmatt W3 | - Altholzreicher Ahorn-Eschenwald | - lichter Laubmischbestand fördern - starke Durchforstungen - seltene Baumarten fördern |
| Hinter Obertel W4 | - Erhaltung der objekttypischen Be- standesstruktur | - lichter, stufiger Mischbestand - starke Durchforstungen - weitere Hinweise vgl. Betriebsplan |
| Brüelmatte W5 | - lichter Laubholzbestand mit - stel- lenweise - dichtem Unterholz und ausgeprägtem Waldsaum | - Exoten wie Zuchtpappeln entfernen - vermehrt ausgeprägte Heckenschicht mit dornen- und beerentragenden Sträuchern anlegen - standortheimische Arten fördern |
Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 17). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 7 m | Art. 17, S. 11 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 17, S. 11 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Suhr (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.