Zone W1.6 · Seuzach

Zürich · BFS 227 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone W1.6 in Seuzach (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer (3-fach)
  • Plan Liegenschaftenentwässerung 1:500 (1-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 3-fach Papier plus digitale Einreichung per E-Mail
  • Grundbuchauszug (1-fach)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Seuzach, in denen «W1.6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Seuzach · S. 9

Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist:

1Bauzonen

ES

a)Kernzone K

III

b)Zentrumszone Z/2.8

III

c)Wohnzonen − Wohnzone mit Baumasse 1.1 m3/m2 W1.1 II − Wohnzone mit Baumasse 1.3 m3/m2 W1.3 II − Wohnzone mit Baumasse 1.6 m3/m2 W1.6 II − Wohnzone mit Baumasse 2.2 m3/m2 W2.2 II − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG1.6 III mit Baumasse 1.6 m3/m2 − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.2 III mit Baumasse 2.2 m3/m2

d)Gewerbezone G

III

e)Zone für öffentliche Bauten öB

II

2Weitere Zonen

a)Freihaltezone F

–

b)Erholungszone − für Friedhof Ea

– − für Familiengärten Eb

– − für Sport und Freizeit Ec

– − für Polosport Ed

III

c)Reservezone R

– Hinweise 6 zu Art. 1 Gestaltungsplan − Pflicht zur Aufstellung § 48 PBG − Inhalt § 83 PBG − Öffentlicher Gestaltungsplan § 84 PBG − Privater Gestaltungsplan §§ 85 ff PBG − Zuständigkeit, Verfahren §§ 88 ff PBG

Bestehende Gestaltungspläne − Gestaltungsplan AZiG − Gestaltungsplan Habermark − Gestaltungsplan Oberwis − Gestaltungsplan Pünten − Gestaltungsplan Rainweg − Gestaltungsplan Schulstrasse (Münzer) − Gestaltungsplan Seebüel − Gestaltungsplan Wisental (Polo)

Empfindlichkeitsstufen Die Empfindlichkeitsstufen (ES) bestimmen, wie empfindlich Nutzungszonen gegenüber Lärmimmissionen sind. Die Belastungsgrenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegt.

Belastung …

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Art. 10BZO Seuzach · S. 21

Grundmasse

1Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: W1.1 W1.3 W1.6 W2.2 Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude m3/m2 1.1 1.3 1.6 2.2 Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude, welche ein vollflächiges Schrägdach mit einer Dachneigung von mindestens 30° aufweisen m3/m2 1.2 1.4 1.7 2.3 Überbauungsziffer für Besondere Gebäude % 6 6 6 6 zusätzliche Baumassenziffer für verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen m3/m2 0.1 0.1 0.2 0.2

Kleiner Grundabstand m 5.0 5.0 5.0 5.0
Grosser Grundabstand m 8.0 8.0 8.0 8.0
Gebäudelänge m 25.0 25.0 35.0 50.0
Gebäudehöhe m 7.5 7.5 7.5 10.5

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.

2Die Geschosszahlen sind innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhen frei.

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Art. 12BZO Seuzach · S. 21

Zonen W1.6 und W2.2

1In den Wohnzonen W1.6 und W2.2 ist die geschlossene Bauweise bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

2In den Wohnzonen W1.6 und W2.2 ist nicht störendes Gewerbe zulässig.

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Art. 13BZO Seuzach · S. 21

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG1.6 und WG2.2 gelten folgende Erleichterungen gegenüber der Wohnzone W1.6 bzw. W2.2:

a)Mässig störendes Gewerbe ist zulässig.

b)Die Baumassenziffer darf um max. 0.2 m3/m2 erhöht werden, sofern die Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird. Hinweise 18 Zu Art. 14 Aus wohnhygienischen Gründen ist für eine nach dem Sektor Ost-Süd-West orientierte Gebäudeseite ein grosser Grenzabstand einzuhalten. Welche Gebäudeseite diese betreffen soll, können die Bauwilligen bestimmen. Abweichungen von dieser Grundregel bestehen namentlich längs Strassen. Die nachfolgenden Hinweise gelten auch für den kleinen Grenzabstand. − Definition und Zulässigkeit von oberirdischen Vorsprüngen im Abstandsbereich § 260 PBG − Abstandsfreie Gebäude § 269 PBG − Besondere Gebäude § 273 PBG − Näherbaurecht § 270 Abs. 3 PBG Zu Art. 15 Wenn ein Gebäude eine bestimmte Länge oder Höhe überschreitet, sind im und 16 Interesse der Nachbarn erhöhte Grenzabstände zu verlangen. Der Grenzabstand setzt sich zusammen aus Grundabstand, Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag. − Begriff und Messweise des § 23 - 25 ABV Mehrlängenzuschlages − Messweise der Fassadenlänge § 27 ABV − Mehrhöhenzuschlag § 260 PBG

§ 26 ABV − Gebäudelänge § 28 ABV Zu Art. 17 Bonus für Familienwohnungen § 49a PBG − Alters- und / oder behindertengerechte Wohnungen: Es ist die Norm sia 500 „Hindernisfreie Bauten“ zu berücksichtigen. − Begriff Grundnutzung: zonengemässe Baumassenziffer, ohne Zuschläge (Bonus) − …

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Art. 34BZO Seuzach · S. 33

Arealüberbauung

1Arealüberbauungen sind ausser in den Kernzonen in allen Bauzonen zulässig. Die Arealfläche muss folgende Bauzonenfläche umfassen: − Zentrumszone Z2.8 mindestens 3’000 m² − Wohnzonen W1.1, W1.3 und W1.6 mindestens 3’000 m² − Wohnzone W2.2 mindestens 3’000 m² − Wohn- und Gewerbezonen WG1.6 und WG2.2 mindestens 3’000 m² − Gewerbezone mindestens 8’000 m²

2Die Baumassenziffer darf gegenüber der Regelüberbauung − in der Zentrumszone um maximal 0.4 m3/m2 − in den Wohnzonen um maximal 0.2 m3/m2 − in der Gewerbezone um maximal 0.5 m3/m2 erhöht werden.

3Die zonengemässe Gebäudelänge kann überschritten werden.

4Die zonengemässe Gebäudehöhe erhöht sich um 3 m. Wird diese Mehrhöhe beansprucht, ist gegenüber Nachbargrundstücken der Mehrhöhenzuschlag einzuhalten.

5Der Heizenergiebedarf darf höchstens 90 % des jeweils maximal zulässigen Energiebedarfs für Heizung betragen. Höchstens 70 % des zulässigen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser dürfen mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden.

6Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn

a)die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten und die baulichen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen oder

b)eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.

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Art. 37BZO Seuzach · S. 33

rassenhäuser und ähnliche Überbauungsarten

1In der Zone W1.6 sind Terrassenhäuser und ähnliche Überbauungsarten mit einer Gesamtgebäudelänge bis zu 50.0 m zulässig.

2Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. Hinweise 30 Zu Art. 37a Mobilfunkantennen sind vorab auf Grund des Fernmeldegesetzes und der NIS-Verordnung zu beurteilen. Darüber hinaus hat die Gemeinde eine Priorisierung vorgenommen, wie sie sichtbare Antennen zulassen möchte. Nicht visuell als solche wahrnehmbare Antennenanlagen sind überall zulässig. Bau- und Zonenordnung 31

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohnzone mit Baumasse 1.6 m3/m2» · Art. Art. 1

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1.6 m3/m2Art. 10, S. 210.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 10, S. 210.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 10, S. 210.95
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 10, S. 210.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 10, S. 210.95

Extrahiert aus der BZO Seuzach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1.6

Was gilt in der Zone W1.6 in Seuzach?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Seuzach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1.6 sein?
Laut BZO Seuzach: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1.6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Seuzach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Seuzach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Seuzach ein?
Baugesuche in Seuzach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Seuzach