Zone Ec · Seuzach

Zürich · BFS 227 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Ec in Seuzach (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer (3-fach)
  • Plan Liegenschaftenentwässerung 1:500 (1-fach)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 3-fach Papier plus digitale Einreichung per E-Mail
  • Grundbuchauszug (1-fach)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Seuzach, in denen «Ec» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Seuzach · S. 9

Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist:

1Bauzonen

ES

a)Kernzone K

III

b)Zentrumszone Z/2.8

III

c)Wohnzonen − Wohnzone mit Baumasse 1.1 m3/m2 W1.1 II − Wohnzone mit Baumasse 1.3 m3/m2 W1.3 II − Wohnzone mit Baumasse 1.6 m3/m2 W1.6 II − Wohnzone mit Baumasse 2.2 m3/m2 W2.2 II − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG1.6 III mit Baumasse 1.6 m3/m2 − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.2 III mit Baumasse 2.2 m3/m2

d)Gewerbezone G

III

e)Zone für öffentliche Bauten öB

II

2Weitere Zonen

a)Freihaltezone F

–

b)Erholungszone − für Friedhof Ea

– − für Familiengärten Eb

– − für Sport und Freizeit Ec

– − für Polosport Ed

III

c)Reservezone R

– Hinweise 6 zu Art. 1 Gestaltungsplan − Pflicht zur Aufstellung § 48 PBG − Inhalt § 83 PBG − Öffentlicher Gestaltungsplan § 84 PBG − Privater Gestaltungsplan §§ 85 ff PBG − Zuständigkeit, Verfahren §§ 88 ff PBG

Bestehende Gestaltungspläne − Gestaltungsplan AZiG − Gestaltungsplan Habermark − Gestaltungsplan Oberwis − Gestaltungsplan Pünten − Gestaltungsplan Rainweg − Gestaltungsplan Schulstrasse (Münzer) − Gestaltungsplan Seebüel − Gestaltungsplan Wisental (Polo)

Empfindlichkeitsstufen Die Empfindlichkeitsstufen (ES) bestimmen, wie empfindlich Nutzungszonen gegenüber Lärmimmissionen sind. Die Belastungsgrenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegt.

Belastung …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 24bisBZO Seuzach · S. 27

Erholungszone Ec (Sport und Freizeit)

1In der Erholungszone Ec sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit zulässig; lärmempfindliche Räume sind nicht zugelassen.

2Es gelten folgende Grundmasse: − Gebäudehöhe maximal 7.5 m − Gebäudelänge maximal 35 m − Überbauungsziffer maximal 5 %

3Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Farben und Materialien.

4Für die Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Arten zu verwenden. Hinweise 24 Zu Art. 25 – Gebäudehöhe § 278 - 280 PBG Zu Art. 26 Da die Baumassenziffer nur den oberirdisch umbauten Raum definiert, muss die Freilegung von Untergeschossen separat geregelt werden, um allzu grosse Abgrabungen zu vermeiden. − Untergeschosse − Definition § 275 PBG − Anrechenbarkeit § 276 PBG − Erscheinung § 293 PBG Zu Art. 27 – Abstand von Verkehrsanlagen §§ 264 - 267 PBG

StrAV Für Besondere Gebäude und für unterirdische Gebäude werden in der Regel diese reduzierten Abstände gestützt auf § 100 PBG auch längs Strassen und Wegen mit Baulinien angewendet. Zu Art. 28 – Waldabstandslinien / Waldabstand §§ 66, 262 PBG Es sind folgende Waldabstandslinienpläne zu beachten: Bachtobel, Weid, Rüti, Rebhoger und Brandbühl sowie die Ergänzungen Rebhoger und Bachtobelgraben. Zu Art. 29 – Erleichterung für Besondere Gebäude §§ 273, 274 PBG

sowie gegenüber bestehenden Gebäuden − Abstandsfreie und andere Gebä …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 24bis, S. 270.95
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 24bis, S. 270.95

Extrahiert aus der BZO Seuzach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ec

Was gilt in der Zone Ec in Seuzach?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Seuzach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ec sein?
Laut BZO Seuzach: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Seuzach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Seuzach ein?
Baugesuche in Seuzach laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ec in der BZO Seuzach?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Seuzach erwähnen die Zone Ec namentlich, darunter Art. 1, Art. 24bis. BZO Seuzach lesen →

Weitere Zonen in Seuzach