Zone Eb · Seuzach
Zürich · BFS 227 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Eb in Seuzach (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Aktueller Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer (3-fach)
- Plan Liegenschaftenentwässerung 1:500 (1-fach)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- 3-fach Papier plus digitale Einreichung per E-Mail
- Grundbuchauszug (1-fach)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau
- 052 320 40 10
- hochbau@seuzach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Seuzach, in denen «Eb» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Seuzach · S. 9
Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist:
1Bauzonen
ES
a)Kernzone K
III
b)Zentrumszone Z/2.8
III
c)Wohnzonen − Wohnzone mit Baumasse 1.1 m3/m2 W1.1 II − Wohnzone mit Baumasse 1.3 m3/m2 W1.3 II − Wohnzone mit Baumasse 1.6 m3/m2 W1.6 II − Wohnzone mit Baumasse 2.2 m3/m2 W2.2 II − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG1.6 III mit Baumasse 1.6 m3/m2 − Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.2 III mit Baumasse 2.2 m3/m2
d)Gewerbezone G
III
e)Zone für öffentliche Bauten öB
II
2Weitere Zonen
a)Freihaltezone F
–
b)Erholungszone − für Friedhof Ea
– − für Familiengärten Eb
– − für Sport und Freizeit Ec
– − für Polosport Ed
III
c)Reservezone R
– Hinweise 6 zu Art. 1 Gestaltungsplan − Pflicht zur Aufstellung § 48 PBG − Inhalt § 83 PBG − Öffentlicher Gestaltungsplan § 84 PBG − Privater Gestaltungsplan §§ 85 ff PBG − Zuständigkeit, Verfahren §§ 88 ff PBG
Bestehende Gestaltungspläne − Gestaltungsplan AZiG − Gestaltungsplan Habermark − Gestaltungsplan Oberwis − Gestaltungsplan Pünten − Gestaltungsplan Rainweg − Gestaltungsplan Schulstrasse (Münzer) − Gestaltungsplan Seebüel − Gestaltungsplan Wisental (Polo)
Empfindlichkeitsstufen Die Empfindlichkeitsstufen (ES) bestimmen, wie empfindlich Nutzungszonen gegenüber Lärmimmissionen sind. Die Belastungsgrenzwerte sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegt.
Belastung …
Art. 24BZO Seuzach · S. 27
Erholungszone Eb (Familiengärten)
1In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude zulässig, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind.
2Familiengartenhäuser dürfen max. 15 m2 Grundfläche pro Haus (inkl. Pergola) aufweisen.
3Die Gebäudehöhe beträgt maximal 3.0 m.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude zulässig, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind.» · Art. Art. 24
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 3 m | Art. 24, S. 27 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Seuzach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.