Seuzach
Gebäudehöhe in Seuzach
Die Gebäudehöhe ist in Seuzach in 7 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| B | ≤ 15 m | Art. 8, S. 19 |
| Eb | ≤ 3 m | Art. 24, S. 27 |
| Ec | ≤ 7.5 m | Art. 24bis, S. 27 |
| W1.1 | ≤ 7.5 m | Art. 10, S. 21 |
| W1.3 | ≤ 7.5 m | Art. 10, S. 21 |
| W1.6 | ≤ 7.5 m | Art. 10, S. 21 |
| W2.2 | ≤ 10.5 m | Art. 10, S. 21 |
Extrahiert aus der BZO Seuzach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 10 im Wortlaut, Seite 21
Art. 10 Grundmasse 1 Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: W1.1 W1.3 W1.6 W2.2 Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude m3/m2 1.1 1.3 1.6 2.2 Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude, welche ein vollflächiges Schrägdach mit einer Dachneigung von mindestens 30° aufweisen m3/m2 1.2 1.4 1.7 2.3 Überbauungsziffer für Besondere Gebäude % 6 6 6 6 zusätzliche Baumassenziffer für verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen m3/m2 0.1 0.1 0.2 0.2 Kleiner Grundabstand m 5.0 5.0 5.0 5.0 Grosser Grundabstand m 8.0 8.0 8.0 8.0 Gebäudelänge m 25.0 25.0 35.0 50.0 Gebäudehöhe m 7.5 7.5 7.5 10.5 2 Die Geschosszahlen sind innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhen frei.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Seuzach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 15 m, festgelegt in 7 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Seuzach?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Seuzach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.