← BZO Seuzach · Inhaltsverzeichnis
Art. 12 · Zonen W1.6 und W2.2
BZO Seuzach · S. 21 · Original-PDF
1In den Wohnzonen W1.6 und W2.2 ist die geschlossene Bauweise bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2In den Wohnzonen W1.6 und W2.2 ist nicht störendes Gewerbe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.