Zone G · Schwyz

Schwyz · BFS 1372 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Hinweis: Baugesuche laufen über die Plattform eBau (https://ebau-sz.ch); vorerst sind neben dem elektronischen Baugesuch weiterhin zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen. Kein Einführungsdatum auf der Gemeindeseite genannt.

Die Zone G in Schwyz (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Deckblatt Baugesuchsmappe
  • Abgabetermin: montags 11.00 Uhr
  • Kommunale Baugesuchsformulare (ortsplanung.ch)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Spätester Abgabetermin der Baugesuchsunterlagen ist jeweils montags 11.00 Uhr; ist das Dossier vollständig, wird es am darauffolgenden Freitag im Amtsblatt des Kantons Schwyz veröffentlicht. Im ordentlichen Verfahren erfolgt eine 20-tägige Ausschreibung.
  • Gebühren: Die Kosten der Baubewilligung ergeben sich aus der Verordnung über die Gebührentarife im Planungs- und Bauwesen; zusätzliche Gebäudevolumen lösen eine einmalige Kanalisationsanschlussgebühr aus, bei einer Verkehrszunahme von über 25 % oder Unterschreitung des Strassenabstands zusätzlich eine Vorteilsabgabe.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwyz, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 3

Planungsmittel Planungsmittel sind:

a)Baureglement

d)Gestaltungsplan

g)Planungszonen

b)Zonenplan

e)Richtplan

c)Erschliessungsplan

f)Baulinien

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Art. 12BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 11

Anzahl Vollgeschosse Ausnützungsziffer Gebäudehöhe (m) III III III II / III II / III II / III II IV IV ns / ms ms ms ms ms ms ns ms ms

–- 4 4 3 2 2 - -

–0.75 0.85 0.70 0.55 0.45 0.35 - - 13 m 10 m 13 m 13 m 10 m 7 m 7 m 20 m 20 m Zuschlag in WG-Zonen

–Ausnützung

–Gebäudehöhe (m) 0.14 0.11 0.09 1.0 m 1.0 m 2.0 m Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

12 Zonenart G GW GB Ö ZES ZBT IEa F IEb Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrad gemäss

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Art. 12bisBZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 5

Mobilfunkanlagen

1Optisch als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in erster Linie in den Industrie- und Gewerbezonen und anderen Zonen, die überwiegend für Arbeitsplatznutzungen vorgesehen sind bzw. in denen Arbeitsplatznutzung vorhanden ist, zu erstellen. Bestehende Standorte sind vorzuziehen.

2Ist dies nachweislich nicht möglich oder aufgrund des fernmelderechtlichen Versorgungsauftrages nicht ausreichend, sind optisch als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen aufgrund einer orts- und raumplanerischen sowie fernmelderechtlichen Interessenabwägung in zweiter Linie auch in den übrigen Zonen zulässig.

3Erhöhte Anforderungen im Rahmen der orts- und raumplanerischen sowie fernmelderechtlichen Interessenabwägung gelten in Ortsbildschutzgebieten und Gebieten, die für Nutzungen mit einem höheren Schutzbedürfnis vor ideellen Immissionen wie Wohn-, Schul- und Spitalnutzungen vorgesehen sind.

4Im Rahmen der orts- und raumplanerischen sowie fernmelderechtlichen Interessenabwägung kann die Bewilligungsbehörde, in Absprache mit dem Gesuchsteller, bezüglich des Perimeters für eine gute funktechnische Versorgung, Alternativstandorte zur Prüfung hinsichtlich technischer, eigentumsrechtlicher und wirtschaftlicher Machbarkeit bezeichnen.

5Bestehende Mobilfunkanlagen, die nicht mehr genutzt werden, sind zu entfernen.

C. Verkehr

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Art. 18BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 7

Ausnützungsziffer: Anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF)

1Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte.

2Davon werden nicht angerechnet und daher in Abzug gebracht:

a)Keller, Trockenräume, Waschküche, sofern diese nicht als Wohn- oder Arbeitsräume verwendbar sind;

b)die für die Haustechnik bestimmten Räumlichkeiten sowie Installationsschächte;

c)nicht für gewerbliche Zwecke bestimmte Einstellräume für Motorfahrzeuge, Fahrräder, Kinderwagen, Haus- und Gartengeräte sowie für gewerbliche Zwecke bestimmte, unterirdische Einstellräume für Motorfahrzeuge in der Kernzone B sowie der Zentrumszone;

d)Korridore, Treppen und Lifte in Geschossen ohne anrechenbare Bruttogeschossflächen, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen, ferner bei Haus- und Garagenzugängen im Untergeschoss die Haus- und Garagenzugangszone mit Treppe zum darüber liegenden Geschoss, sofern das Untergeschoss keine Wohn- und Arbeitsräume enthält;

e)offene Räume, wie ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen, sowie gedeckte Sitzplätze;

f)gewerbliche Lagerräume in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse zählen;

g)Dachgeschossflächen, sofern sie unter Dachschrägen im Licht die Höhe von 1.50 Metern unterschreiten, sowie Dachräume, deren lichte Raumhöhe bis unter den First höchstens 2.0 Meter beträgt

h)50 Prozent der Flächen von verglasten Räumen ohne heiztechnische Installationen wie Balkonen, Veranden und gedeckten Sitzplätzen;

i)Balkone, Ve …

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Art. 26BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 9

Zoneneinteilung und Masse

1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen aufgeteilt: Bauzonen -

Kernzone A  (KA)
-
Kernzone B  (KB)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

- Zentrumszone (Z) - Wohnzone 2–geschossig, locker (W2L) - Wohnzone 2–geschossig, dicht (W2D) - Wohnzone 3–geschossig (W3) - Wohnzone 4–geschossig (W4) Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

10 - Wohnzone 2–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG2D) - Wohnzone 3–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG3) - Wohnzone 4–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG4) - Weilerzone Gewerbe (GW) - Industriezone (I) - Zone für die Nutzung erneuerbarer Ressourcen (ER) - Gewerbezone (G) - Zone für gewerblichen Gartenbau (GB) - Öffentliche Zone (Ö) - Zone Erschliessung Stoos (ZES) - Zone Bahntrasse (ZBT) - Intensiverholungszone (IEa, IEb) - Deponiezone, Abbau- und Deponiezone, Renaturierungszone, Abbau- und Rekultivierungszone (D) - Freihaltezone (Fa bis Fd)

Nichtbauzonen - Landwirtschaftszone

- Übriges Gemeindegebiet

Überlagerte Zonen - Gefahrenzone - Zone mit Gestaltungsplanpflicht - Höhereinstufung gemäss LSV Gemeinde Schwyz - Erlasse

11

4.50

2Für die Zonen gilt: Zonenart KA KB Z W4 W3 W2D W2L I ER WG4 WG3 WG2D Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrad gemäss

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Art. 46BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 18

Inhalt

1Der Gestaltungsplan muss beinhalten:

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit EinmeterHöhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die generellen Grundrisse der Bauten;

c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge;

d)Angaben über die Gliederung und Gestaltung von Bauten;

e)Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

f)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen sowie die Bepflanzung;

g)ein Reglement mit Sonderbestimmungen, namentlich über die Abstände und anrechenbare Geschossflächen;

h)Kurzbeschrieb, in welchem die Voraussetzungen für den Erlass des Gestaltungsplanes erläutert sind.

2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, die Beibringung eines Modells sowie die Erstellung eines Baugespanns bei Gestaltungsplänen verlangen. Gemeinde Schwyz - Erlasse

19

4.50

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Art. 48BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 19

Baugesuche

1Das Baugesuch ist auf amtlichem Formular mit folgenden Beilagen in der erforderlichen Anzahl bei der Bauverwaltung einzureichen:

a)aktueller Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, sofern der Gesuchsteller nicht von der Beibringung befreit wird;

b)ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt;

c)Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung, Gebäudeschnitte und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau;

d)Umgebungsplan, mit Angaben zur Terraingestaltung, Oberflächengestaltung und Lage der Bepflanzung;

e)Kanalisations- und Erschliessungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder im Massstab 1:100;

f)Berechnung der Ausnützungsziffer und des kubischen Inhalts;

g)Besondere Gesuchsunterlagen gemäss kantonalem und eidgenössischem Recht.

2Bei Um- , An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.

3Bei Umbauten muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein.

4Die Bewilligungsbehörde kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Gutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen.

5Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfass …

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Art. 51BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 20

Inkrafttreten

1Dieses Baureglement tritt nach der Annahme durch die Gemeindeversammlung und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Der genaue Zeitpunkt der Inkraftsetzung wird durch den Gemeinderat festgelegt und vorgängig im Amtsblatt publiziert.

2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baubewilligungsgesuche sind nach den Vorschriften des alten Reglementes zu beurteilen. Rechtskräftige Gestaltungspläne bleiben gültig.

3Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt der Übertragung der Bewilligungskompetenz auf die Baukommission.

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Art. 52BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 20

Aufhebung früheren Rechts Mit Inkrafttreten dieses Reglementes ist das Baureglement der Gemeinde Schwyz vom 10. August 1990 aufgehoben. Gemeinde Schwyz - Erlasse

21

4.50 Sachregister zum Baureglement der Gemeinde Schwyz und zum Kantonalen Planungs- und Baugesetz

Anhang 1

BauR Schwyz Kt. PBG Kt. VvPBG

Art. § § A Abbau- und Deponiezone 26, 39 - 41 71 Ablaufrohre 16 Abstände 24, 25, Anh 2 59 ff 31 ff Abstellflächen

–Kinderwagen 10

–Fahrräder 10

–Spielgeräte 10

–Kehrrichtbehälter 10 Abstellplätze für Motorfahrzeuge

21, 58

–1. Grundsatz 13

–2. Ersatzabgabe 14 Abstellplätze für Betriebsangehörige / Beschäftigte 13 Abstellplätze für Besucher 13 Abtretungspflicht

32, 35 Abwasserbeseitigung

22 f Änderungen 3 19, 58, 72, 75 37a

–teilweise

72, 74

–Bewilligungspflicht

75 Anlagen, Begriff

75 Anpassung

–Richtplan

9 4 f

–Nutzungspläne

29 Anrechenbare Bruttogeschossfläche (aBGF) 18 Anrechenbare Landfläche 19 Anschlussbeiträge

51 Anschlussgeleise

23 Attikageschosse 22, Anh 2 60 Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

22

BauR Schwyz Kt. PBG Kt. VvPBG

Art. § § Aufhebung früheren Rechts 52 Ausbauprogramm

23, 39, 47 Ausfahrten 15 Ausnahmen 47

–ausserhalb Bauzone

74 37a

–innerhalb Bauzone

73

–Genehmigung

76

40, 47 f
Ausnützungsziffer (AZ)
17 ff, 26

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.

B Balkone 18 Baubeginn

85 f Baubewilligung

75 ff 38 ff

–Geltungsdauer

86

–Verfahren

75 ff 38 ff

–Zuständigkeit

76 3 Baubewilligungsgesuche

–hän …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 11 mArt. 26, S. 80.90
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 12, S. 120.75

Extrahiert aus der BZO Schwyz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Schwyz?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwyz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Schwyz: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwyz?
20 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwyz ein?
Baugesuche in Schwyz laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Herrengasse 23, Postfach 34, 6431 Schwyz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G in der BZO Schwyz?
9 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwyz erwähnen die Zone G namentlich, darunter Art. 5, Art. 12, Art. 12bis. BZO Schwyz lesen →

Weitere Zonen in Schwyz