Schwyz
| Eingabeweg | eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)Beleg ↗ |
| Gilt seit | fehlt |
| Gebühren | Die Kosten der Baubewilligung ergeben sich aus der Verordnung über die Gebührentarife im Planungs- und Bauwesen; zusätzliche Gebäudevolumen lösen eine einmalige Kanalisationsanschlussgebühr aus, bei einer Verkehrszunahme von über 25 % oder Unterschreitung des Strassenabstands zusätzlich eine Vorteilsabgabe. |
| Behandlungsfrist | Spätester Abgabetermin der Baugesuchsunterlagen ist jeweils montags 11.00 Uhr; ist das Dossier vollständig, wird es am darauffolgenden Freitag im Amtsblatt des Kantons Schwyz veröffentlicht. Im ordentlichen Verfahren erfolgt eine 20-tägige Ausschreibung. |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Baugespann aufstellen§ 78 PBG
Auf den Zeitpunkt der Publikation erstellen (künftige Gestalt, räumliche Ausdehnung, Terrainveränderungen); bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung stehen.
- Einreichung
Über eBau Schwyz (ebau-sz.ch); derzeit zusätzlich zwei Papierdossiers bei der Gemeinde.
- Publikation & Auflage20 Tage§ 78 Abs. 1 PBG
Die Gemeinde legt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf; Bekanntgabe im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise.
- Einsprache20 Tage§ 80 PBG
Während der Auflagefrist bei der Bewilligungsbehörde; später nur, wenn die Vorkehren aus Baugespann und Plänen nicht ersichtlich waren.
- Bauentscheid≈ 2 Monate§ 81 PBG
In der Regel innert zwei Monaten nach Einreichung genügender Unterlagen (Ordnungsfrist).
In der Regel 2 Monate (§ 81 PBG)
Meldeverfahren für geringfügige Vorhaben: Ohne Widerspruch innert 20 Tagen gilt das Vorhaben als bewilligt (§ 75a PBG); vereinfachtes Verfahren ohne Auflage bei Einverständnis der Anstösser (§ 79 PBG).
eBau Schwyz ↗ · Zusätzlich zwei Papierdossiers bei der Gemeinde.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), SRSZ 400.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.