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Art. 46 · Inhalt

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 18 · Original-PDF

1Der Gestaltungsplan muss beinhalten:

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit EinmeterHöhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die generellen Grundrisse der Bauten;

c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge;

d)Angaben über die Gliederung und Gestaltung von Bauten;

e)Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

f)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen sowie die Bepflanzung;

g)ein Reglement mit Sonderbestimmungen, namentlich über die Abstände und anrechenbare Geschossflächen;

h)Kurzbeschrieb, in welchem die Voraussetzungen für den Erlass des Gestaltungsplanes erläutert sind.

2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, die Beibringung eines Modells sowie die Erstellung eines Baugespanns bei Gestaltungsplänen verlangen. Gemeinde Schwyz - Erlasse

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4.50

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.