Art. 51 · Inkrafttreten
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 20 · Original-PDF
1Dieses Baureglement tritt nach der Annahme durch die Gemeindeversammlung und mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Der genaue Zeitpunkt der Inkraftsetzung wird durch den Gemeinderat festgelegt und vorgängig im Amtsblatt publiziert.
2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baubewilligungsgesuche sind nach den Vorschriften des alten Reglementes zu beurteilen. Rechtskräftige Gestaltungspläne bleiben gültig.
3Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt der Übertragung der Bewilligungskompetenz auf die Baukommission.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.