Art. 12 · Immissionsgrade
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 4 · Original-PDF
1Den einzelnen Nutzungszonen werden in den Zonenvorschriften Immissionsgrade zugeordnet, dabei werden unterschieden: nicht störende, mässig störende und stark störende Betriebe. Gemeinde Schwyz - Erlasse
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4.50
2Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen.
3Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten.
4Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend.
5Der Bestand und die Erweiterung zonenwidriger Betriebe bestimmt sich nach Art. 12 Anzahl Vollgeschosse Ausnützungsziffer Gebäudehöhe (m) III III III II / III II / III II / III II IV IV ns / ms ms ms ms ms ms ns ms ms
–- 4 4 3 2 2 - -
–0.75 0.85 0.70 0.55 0.45 0.35 - - 13 m 10 m 13 m 13 m 10 m 7 m 7 m 20 m 20 m Zuschlag in WG-Zonen
–Ausnützung
–Gebäudehöhe (m) 0.14 0.11 0.09 1.0 m 1.0 m 2.0 m Gemeinde Schwyz – Erlasse
4.50
12 Zonenart G GW GB Ö ZES ZBT IEa F IEb Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrad gemäss Art. 12 Anzahl Vollgeschosse Ausnützungsziffer Gebäudehöhe (m) IV III III II / III III - III II / III ns / ns / ms ms ms ms ms - ms ms
- - - - - - - - - - - - - - - - 11 m 11 m 8 m - 20 m - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
Zuschlag in WG-Zonen
–Ausnützung
–Gebäudehöhe (m) mässig störend = ms nicht störend = ns
3Für Bauten in Hanglagen mit über 20 % Neigung (Hangneigung gemessen innerhalb der Gebäudegrundfläche in der Falllinie des Hanges) kann die maximal zulässige Gebäudehöhe um 1.00 Meter erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.