Zone I · Schwyz

Schwyz · BFS 1372 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Hinweis: Baugesuche laufen über die Plattform eBau (https://ebau-sz.ch); vorerst sind neben dem elektronischen Baugesuch weiterhin zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen. Kein Einführungsdatum auf der Gemeindeseite genannt.

Die Zone I in Schwyz (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Deckblatt Baugesuchsmappe
  • Abgabetermin: montags 11.00 Uhr
  • Kommunale Baugesuchsformulare (ortsplanung.ch)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Spätester Abgabetermin der Baugesuchsunterlagen ist jeweils montags 11.00 Uhr; ist das Dossier vollständig, wird es am darauffolgenden Freitag im Amtsblatt des Kantons Schwyz veröffentlicht. Im ordentlichen Verfahren erfolgt eine 20-tägige Ausschreibung.
  • Gebühren: Die Kosten der Baubewilligung ergeben sich aus der Verordnung über die Gebührentarife im Planungs- und Bauwesen; zusätzliche Gebäudevolumen lösen eine einmalige Kanalisationsanschlussgebühr aus, bei einer Verkehrszunahme von über 25 % oder Unterschreitung des Strassenabstands zusätzlich eine Vorteilsabgabe.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwyz, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 7

Ausnützungsziffer: Anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF)

1Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte.

2Davon werden nicht angerechnet und daher in Abzug gebracht:

a)Keller, Trockenräume, Waschküche, sofern diese nicht als Wohn- oder Arbeitsräume verwendbar sind;

b)die für die Haustechnik bestimmten Räumlichkeiten sowie Installationsschächte;

c)nicht für gewerbliche Zwecke bestimmte Einstellräume für Motorfahrzeuge, Fahrräder, Kinderwagen, Haus- und Gartengeräte sowie für gewerbliche Zwecke bestimmte, unterirdische Einstellräume für Motorfahrzeuge in der Kernzone B sowie der Zentrumszone;

d)Korridore, Treppen und Lifte in Geschossen ohne anrechenbare Bruttogeschossflächen, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen, ferner bei Haus- und Garagenzugängen im Untergeschoss die Haus- und Garagenzugangszone mit Treppe zum darüber liegenden Geschoss, sofern das Untergeschoss keine Wohn- und Arbeitsräume enthält;

e)offene Räume, wie ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen, sowie gedeckte Sitzplätze;

f)gewerbliche Lagerräume in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse zählen;

g)Dachgeschossflächen, sofern sie unter Dachschrägen im Licht die Höhe von 1.50 Metern unterschreiten, sowie Dachräume, deren lichte Raumhöhe bis unter den First höchstens 2.0 Meter beträgt

h)50 Prozent der Flächen von verglasten Räumen ohne heiztechnische Installationen wie Balkonen, Veranden und gedeckten Sitzplätzen;

i)Balkone, Ve …

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Art. 26BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 9

Zoneneinteilung und Masse

1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen aufgeteilt: Bauzonen -

Kernzone A  (KA)
-
Kernzone B  (KB)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

- Zentrumszone (Z) - Wohnzone 2–geschossig, locker (W2L) - Wohnzone 2–geschossig, dicht (W2D) - Wohnzone 3–geschossig (W3) - Wohnzone 4–geschossig (W4) Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

10 - Wohnzone 2–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG2D) - Wohnzone 3–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG3) - Wohnzone 4–geschossig, dicht mit Gewerbeerleichterung (WG4) - Weilerzone Gewerbe (GW) - Industriezone (I) - Zone für die Nutzung erneuerbarer Ressourcen (ER) - Gewerbezone (G) - Zone für gewerblichen Gartenbau (GB) - Öffentliche Zone (Ö) - Zone Erschliessung Stoos (ZES) - Zone Bahntrasse (ZBT) - Intensiverholungszone (IEa, IEb) - Deponiezone, Abbau- und Deponiezone, Renaturierungszone, Abbau- und Rekultivierungszone (D) - Freihaltezone (Fa bis Fd)

Nichtbauzonen - Landwirtschaftszone

- Übriges Gemeindegebiet

Überlagerte Zonen - Gefahrenzone - Zone mit Gestaltungsplanpflicht - Höhereinstufung gemäss LSV Gemeinde Schwyz - Erlasse

11

4.50

2Für die Zonen gilt: Zonenart KA KB Z W4 W3 W2D W2L I ER WG4 WG3 WG2D Empfindlichkeitsstufe Immissionsgrad gemäss

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Art. 39BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 15

Deponiezone I, Abbau- und Deponiezone I, Renaturierungszone, Abbau- und Deponiezone II (Zingel)

1Die Deponiezone I ist für die Deponierung, Umlagerung und Aufbereitung von Steinen und Erden und von Inert-, Rest- und Reaktorstoffen bestimmt. Siedlungsund Sonderabfälle sind ausgenommen.

2Die Abbau- und Deponiezone I ist für den Abbau von Steinen und Erden und die Deponierung, Umlagerung und Aufbereitung von Steinen und Erden und von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial bestimmt. Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

16

3Die Wiederherstellung der Deponiezone I und der Abbau- und Deponiezone I + II hat nach genehmigten Plänen und Konzepten zu erfolgen. Alle Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Endgestaltung zu entfernen.

4Die Renaturierungszone ist bestimmt als Ablagerungsraum für Hangschutt und loses Abbaumaterial. Die zur Gewährleistung der Sicherheit und für die Renaturierung notwendigen Eingriffe und Anlagen sind zulässig.

5Die Abbau- und Deponiezone II ist für den Abbau von Steinen und Erden und die Deponierung, Umlagerung und Aufbereitung von Steinen und Erden und von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial bestimmt. Im Randbereich der Zone sind nur Rodungen sowie Anlagen und Eingriffe zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Erschliessung von Abbau- und Deponiestellen zulässig.

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Art. 52BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 20

Aufhebung früheren Rechts Mit Inkrafttreten dieses Reglementes ist das Baureglement der Gemeinde Schwyz vom 10. August 1990 aufgehoben. Gemeinde Schwyz - Erlasse

21

4.50 Sachregister zum Baureglement der Gemeinde Schwyz und zum Kantonalen Planungs- und Baugesetz

Anhang 1

BauR Schwyz Kt. PBG Kt. VvPBG

Art. § § A Abbau- und Deponiezone 26, 39 - 41 71 Ablaufrohre 16 Abstände 24, 25, Anh 2 59 ff 31 ff Abstellflächen

–Kinderwagen 10

–Fahrräder 10

–Spielgeräte 10

–Kehrrichtbehälter 10 Abstellplätze für Motorfahrzeuge

21, 58

–1. Grundsatz 13

–2. Ersatzabgabe 14 Abstellplätze für Betriebsangehörige / Beschäftigte 13 Abstellplätze für Besucher 13 Abtretungspflicht

32, 35 Abwasserbeseitigung

22 f Änderungen 3 19, 58, 72, 75 37a

–teilweise

72, 74

–Bewilligungspflicht

75 Anlagen, Begriff

75 Anpassung

–Richtplan

9 4 f

–Nutzungspläne

29 Anrechenbare Bruttogeschossfläche (aBGF) 18 Anrechenbare Landfläche 19 Anschlussbeiträge

51 Anschlussgeleise

23 Attikageschosse 22, Anh 2 60 Gemeinde Schwyz – Erlasse

4.50

22

BauR Schwyz Kt. PBG Kt. VvPBG

Art. § § Aufhebung früheren Rechts 52 Ausbauprogramm

23, 39, 47 Ausfahrten 15 Ausnahmen 47

–ausserhalb Bauzone

74 37a

–innerhalb Bauzone

73

–Genehmigung

76

40, 47 f
Ausnützungsziffer (AZ)
17 ff, 26

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.

B Balkone 18 Baubeginn

85 f Baubewilligung

75 ff 38 ff

–Geltungsdauer

86

–Verfahren

75 ff 38 ff

–Zuständigkeit

76 3 Baubewilligungsgesuche

–hän …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 20 mArt. 26, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Schwyz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Schwyz?
Gebäudehöhe ≤ 20 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwyz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Laut BZO Schwyz: Gebäudehöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwyz?
20 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwyz ein?
Baugesuche in Schwyz laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Herrengasse 23, Postfach 34, 6431 Schwyz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Schwyz?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwyz erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 18, Art. 26, Art. 39. BZO Schwyz lesen →

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