Zone Gewerbe- und Industriezone · Schwyz
Schwyz · BFS 1372 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone Gewerbe- und Industriezone in Schwyz (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Deckblatt Baugesuchsmappe
- Abgabetermin: montags 11.00 Uhr
- Kommunale Baugesuchsformulare (ortsplanung.ch)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Spätester Abgabetermin der Baugesuchsunterlagen ist jeweils montags 11.00 Uhr; ist das Dossier vollständig, wird es am darauffolgenden Freitag im Amtsblatt des Kantons Schwyz veröffentlicht. Im ordentlichen Verfahren erfolgt eine 20-tägige Ausschreibung.
- Gebühren: Die Kosten der Baubewilligung ergeben sich aus der Verordnung über die Gebührentarife im Planungs- und Bauwesen; zusätzliche Gebäudevolumen lösen eine einmalige Kanalisationsanschlussgebühr aus, bei einer Verkehrszunahme von über 25 % oder Unterschreitung des Strassenabstands zusätzlich eine Vorteilsabgabe.
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau
- 041 819 07 60
- hochbau@gemeindeschwyz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwyz, in denen «Gewerbe- und Industriezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 24BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 9
Grenz- und Gebäudeabstand
1Innerhalb der Kernzonen werden die Grenz- und Gebäudeabstände grundstücksintern oder gegenüber benachbarten Grundstücken durch die Bewilligungsbehörde im Einzelfall festgelegt. Dabei berücksichtigt sie die bisherige Überbauung auf dem Baugrundstück, die bestehende oder projektierte Überbauung auf dem Nachbargrundstück, die Anliegen des Ortsbildschutzes sowie der Wohn- und Arbeitshygiene und die Bestimmungen der Feuerpolizei.
2Innerhalb der Gewerbe- und Industriezone beträgt der Grenzabstand 30 Prozent der Gebäudehöhe, mindestens aber 2.50 Meter. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Feuerpolizei.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 2.5 m | Art. 24, S. 8 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Schwyz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.