Zone G · Rothenthurm

Schwyz · BFS 1370 · Gemeindeprofil · alle 4 Zonen

Hinweis: PDF «Mit eBau Baugesuche elektronisch einreichen» auf der Gemeindewebsite: Rothenthurm gehört zu den zehn Vorreiter-Gemeinden ab 1. Mai 2019; vorerst sind neben der elektronischen Eingabe noch zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Die Zone G in Rothenthurm (Schwyz) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.4 m, Firsthöhe ≤ 14.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rothenthurm, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 6

c)Gestoltungsplon FÜr die im Zonenplon speziell bezeichneten Gebiete gilt die Gestoltungsplonpflicht. Sofern die Abgrenzung zweckmössig ist und die Minimolflöche gemöss g 24 Abs. I PBG eingeholten wird, können für dos bezeichnete Gebiet mehrere Gestoltungsplöne erlossen werden. 7 III. ATTGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN A. SCHUIZ DES ORIS. UND TANDSCHAFTSBITDES

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Art. 9BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 7

4. Reklqmen, Schoukösten, Aulomoten Reklomeonlogen, Schoukösten und Verkoufsoutomoten sind zu gestotten, wenn sie dos Strossen-, Orts- und Londschoftsbild und die Nochborschoft nicht beeintröchtigen. B. KONSTRUKIION UND HYGIENE Art. l0

l.Wohnhygiene Alle Röume hoben den Anforderungen der Hygiene zu entsprechen, genÜgend gross und ousreichend belichtet, belüftbor und gut zugönglich zu sein. Sie sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung, dem Stond der Technik und den besonderen Vorschriften gegen Scholl, Költe und Feuchtigkeit ousreichend zu isolieren. 8 Arl. I I Die Umgebung von Bouten und Anlogen, insbesondere in Wohnzonen, muss genÜgend Grünbereiche, Böume, Ströucher und Hecken entholten. 2. Umgebungsgestollung I lm Gebiet Schoos sind die im Zonenplon ongegebenen Hecken zu pflonzen. 2 lnnerholb der Bouzone ist im Rohmen von Neubouten oder erheblichen Umgestoltungen beidseitig der Biber ein mindestens 2.50 m breiler Slreifen mit einheimischen Hölzern und Ströuchern zu bepflonzen. 3

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Art. 22BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 10

1Als onrechenbore Brultogeschossflöche gilt die Summe oller oberund unterirdischen Geschossflöchen, einschliesslich der Mouer- und Wondquerschnitte.

2Dovon werden nicht ongerechnet und doher in Abzug gebrocht:

o)zu Wohnungen gehörende Kellerröume, sofern sie nicht ols Wohn-

b)Anrechenbore Bruttogeschossflöche oder Arbeitsröume verwendbor sind;

b)eine zu einem Wohnroum gehörende Golerie im Dochroum, sofern sie keine onrechenboren Röume erschliesst;

c)die für die Houstechnik bestimmten Röumlichkeiten, wie nomenilich für Heizungen, Lift- und Klimoonlogen;

d)ollen Bewohnern, Besuchern und Angestellten dienende Ein- oder Abstellröume für Motorfohzeuge, Velos und Kinderwogen sowie die Gemeinschofls- und Bostelröume in Wohnhöusern und -siedlungen mit mehr ols 3 Wohnungen;

e)Verkehrsflöchen wie Korridor, Treppen und Lifte, die ousschliesslich nicht onrechenbore Röume erschliessen, ferner bei Houseingöngen im Untergeschoss die Houseingongszone mit Treppe zum dorÜberliegenden Geschoss, sofern dos Untergeschoss keine Wohnund Arbeilsröume enthölt;

f)vergloste Veronden, Vorbouten, Bolkone und Terrossen ohne heiztechnische lnstollotionen;

g)offene ein- und vorspringende Bolkone, sofern sie nichl ols Loubengönge dienen, sowie offene Erdgeschosshollen und offene, überdeckte Dochterrossen;

h)unterirdische gewerbliche Logerröume, die weder publikumsoffen noch mit Arbeitsplötzen belegt sind;

i)in Röumen mit Dochschröge die Flöche, über welcher die Roumhöhe weniger ols 1.50 m betrögt. 3 ln Bouten, die vor dem 27.April 1979 erstellt wurden, dürfen unge- …

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Art. 25BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 11

I Bei nochtröglicher Unterteilung eines Grundstückes oder bei Vereinigung mehrerer Grundstücke dorf die höchstzulössige Ausnützung der ursprünglichen beziehungsweise neuen Pozellen nicht überschritten werden.

2Bei Reihenhousüberbouungen, Terrossensiedlungen, Gesomtüberbouungen oufgrund eines Gestollungsplones ist die Ausnützungsziffer gesomthoft einzuholten, ohne Aufteilung der Pozelle in Einzelgrundstücke. 3 Diese Beschrönkungen können im Grundbuch ongemerkt werden.

4Abpozellierungen sind der Boubewilligungsbehörde zu melden. 2. Unlerteilung und Vereinigung von Grundslücken Arl.26 3. Abstönde

o)Grenzobstond Die Messweise der Grenzobstönde richlel sich noch kontonolem Recht (g 59 ff. pBG). Begriff und Messweise Vorbouten, wie Dochvorsprünge, Treppen, Erker, Bolkone usw. dürfen den vorgeschriebenen Grenzobstond um höchstens 1.50 m unterschreiten, sofern sie, mit Ausnohme der Dochvorsprünge, einen Drittel der Fossodenlönge nicht überschreiten. 2

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Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 13

Dos Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Gebiete eingeteilt: Zoneneinteilung

o)Bouzonen Grundnutzung . Kernzone . Wohnzone ' Wohnzone . Wohngewerbezone . Wohngewerbezone . Gewerbezone . Zone für öffentliche Bouten und Anlogen . lntensiverholungszone . Ablogerungszone . Gewösserroumzone K WI w2 wG2 WG3 G Oe IE AZ GW

b)Übrige Zonen der Grundnutzung . Londwirtschoftszone . Freiholtezone Lw F

c)Überlogerte Fesilegungen . Londschoftsschulzzone . Schutzgebiete, Schutzobjekte . Gewösserroumzone . Gefohrenzonen . Nuizungsbeschrönkung OMEN LS GWZ

d)Übrige Gebiete . Übriges Gemeindegebiet . Reservebougebiet üo

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Art. 36BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 14

c)Wohngewerbezonen ln den Wohngewerbezonen sind Wohnbouten und gewerbliche Bouten mit mössig störenden lmmissionen gestottet. WG2 und WG3 Arl. 37 I Gewerbezonen sind für mössig störende Betriebe bestimmt. Für stondortgebundenes Personol sind je noch Belriebsgrösse moximol drei Wohnungen pro Betrieb zulössig.

2Für Bouten gegenüber ongrenzenden Wohnzonen sowie Wohngewerbezonen gelten die Grenzobstönde gemöss Arl.42 und der Mehrlöngenzuschlog gemöss Arl. 44.

d)Gewerbezone G

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Art. 43BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 15

16 Die Vorschriften zur Erholtung des orts- und Londschoftsbilds und der schutz von objekten und Gebieten gemöss g 2l Abs. 2 tit. b pBG sind in der Schutrverordnung bzw. im Londwirtschofts- und schutzzonenplon der Gemeinde Rothenthurm enlholten. ;lii',fj$i:*'' Aft. 44 I Die Gefohrenzonen bezeichnen Gebiete, welche durch Noturgefohren, insbesondere Hochwosser, Rutschungen, Murgönge, Steinschlog und Lowinen eine Geföhrdung oufweisen. Es wird unterschieden zwischen der Gefohrenzone rol (erhebliche Geföhrdung), der Gefohrenzone blou (mittlere Geföhrdung) und der Gefohrenzone gelb (geringe Geföhrdung). Die Gefohrenzonen sind den onderen Zonen überlogert. Genoue Angoben über die zu berücksichtigenden prozesse geben die ouf der Gemeinde einsehboren Gefohrenkorten.

2Ausserholb der Gefohrenzonen bestehl ein Restrisiko, dos die Eigentümer und Bouherrschoften in Eigenveronlwortung ongemessen zu beochten hoben.

3Die Bestimmungen der Gefohrenzonen beziehen sich ouf olle Neubouten, Ersotzbouten und Umbouten von Geböuden und Anlogen sowie ouf die Umgebungsgestoltung. lnnerholb oller Gefohrenzonen sind Verönderungen der Umgebungsgestoltung, welche die Geföhrdung beeinflussen, insbesondere Gelöndeverönderungen und der Bou oder Abbruch von Mouern bewilligungspflichtig. Kleinere, nicht schodenpolenziolrelevonte Umbouten bei Geböuden können ohne Schuiz des gesomten Geböudes reolisiert werden, sofern dos Schodenousmoss und der Kreis der geföhrdeten Personen nicht erhöht wird. Die Umbouten sind so zu gestolten, doss sie spöter ohne Anpossungen in den Gesomtobjeki …

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Art. 49BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 18

I Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden dos übrige Gemeindegebiet.

2Die Bewilligung von Bouten und Anlogen richtet sich den Bestimmungen des eidgenössischen und kontonolen Rechts.

3Bouten und Anlogen bedürfen einer kontonolen Ausnohmebewilligung. Die Boubewilligungsbehörde beurteilt die Bouvorhoben ouf die Einholtung der boupolizeilichen Vorschriften. +. Übrige Gebiete

m)Übriges Gemeindegebiet ÜG

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Art. 50BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 18

gebiele 'l Reservebougebiete hoben Richtplonchorokter und unterstehen den Bestimmungen des übrigen Gemeindegebietes. Die Zuweisung zum Reservebougebiet begründet keinen Rechtsonspruch ouf eine spötere Einzonung. 2 Die Reservebougebiete sind für eine zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes bestimmt. Spötere Neueinzonungen sind bei ousgewiesenem Bedorf und onholtender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vozunehmen.

n)Reserveboualternativ für die entsprechende GebäudenuEung .o C3ooooccf(o 3o I 1) Erlaubte lvlehrhöhe von 1 m auf der Talseite bei Hangneignung grösser als 15', Vorbehalt Art. 59 Abs. 7 ln den WG Zonen gilt die nnxinnle Ausnützung jeweils 2) nEx. Gebäudelänge bei reinen Gew erbebauten ab20m ab20m O Ausnahnen in diesem Sinne sind nicht gestaftet * Keine Beschränkung, jedoch im Rahnen der übrigen Zonenvorschriften ab20m ab20m [\4ehrlängenz uschlag : 114 der lv'lehrlänge ZusäLlich: 65 P o_gs ö-oo o. Iooo o 9. fNo 3o o wocNofof 6' 9_ (ooJoof (oo+olo c fof Zone öffentlicher Bauten und Anlagen 3.0 m Oe o a Gewerbe- 1O.4 m 14.8 m 3.0 m zone G a a flächen ilich genutzte für Wohn- | für gewerbi Flächen 0.75 0.80 35 n/45 m2) 50m 10.8 m 14.8 m 3.0 m WG3 I Wohngewerbezone 0.70 0.75 0.70 0.75 flächen lich genutztd I nacrren I ,u, *onnYlruu? n"*"rol 30 n/40 m2) 40m 12.5m 8.5 m 3.0 m 0.65 o.70 12.1113.1m1) 8.1/9.1m1) 3.0 m 35 40 m m 0.60 0.65 Wl vv2 Wohnzone 8.5/9.5m 1) 5.716.7m11 3.0 m 27 40 m m 0.50 0.55 lGrnzone K a @ 50% der Gebäudehöhe jedoch nindestens Ausnützungsziffe r: Gestaltungsplan npx. @bäudelänge Grenzabstand: Crebäudehöhe: Gestalt …

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Art. 54BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 21

I Der Gestoltungsplon hot je noch Art, Loge und Grösse des projektes zu entholten:

o)den nochgeführten Kotoslerplon im Mossstob l:500 mit Einmeter- 3. lnholl Höhenkurven;

b)Angoben über die Gliederung und Gestoltung der Bouten sowie die Gestoltung der Umgebung, der Frei- und Spielflöchen und die Bepflonzung;

c)einen Plon mit den Montel- und Höhenbegrenzungslinien sowie den generellen Grundrissen der Bouten;

d)Angoben über die Erschliessung mit Fusswegen und strossen sowie über die Abstellflöchen für Motorfohzeuge und Fohrröder;

e)Angoben über die Versorgung und Entsorgung;

f)Angoben über die onrechenboren Geschossflöchen, die onrechenbore Londflöche sowie die für dos projekl notwendige Ausnützungsziffer;

g)ein Reglement mit den Sonderbouvorschriften und ein Kuzbeschrieb, in denen die besonderen Vorteile gemöss ArI.6g nochgewiesen sowie die für die Abweichung von der Grundordnung nolwendigen Ausnohmen oufgeführt werden. 2 sofern es zur Beurteilung notwendig ist, konn der Gemeinderot weitere unterlogen (Modell etc.) verlongen. Er konn zudem Fochleute für die Begutochtung beiziehen.

3Rechtskröftige Gestoltungsplöne sind im Grundbuch onzumerken. 22 VI. BAUBEWITTIGUNGSVERFAHREN UND BAUKONTROTTE

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Art. 55BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 22

I Bouten und Anlogen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geöndert werden.

2Die Bewilligung wird im ordentlichen oder vereinfochten Verfohren erteilt. Für geringfügige Bouvorhoben genügt die Meldepflicht.

3Bewilligungs- oder zumindesl meldepflichtig sind insbesondere:

o)Unlerholtsorbeiten oder lsolotionen, die noch oussen in Erschei- 1. Bewilligungspflicht nung treten inklusive oufföllige Forbgebung;

b)Ausbou von Keller- und Estrichröumen für Wohn- oder Arbeitszwecke;

c)Abbruch von Bouten oder Geböudeteilen;

d)Kleinbouten, Silos;

e)Sonnenkollektoren, Wörmepumpenonlogen und dergleichen;

f)Anlogen für die Logerung und den Umschlog von wossergeföhrdenden Stoffen;

g)privote Verkehrsonlogen und insbesondere Ausfohrten ouf öffentlichen Strossen;

h)Freileitungen, grössere Aussenontennen, Krononlogen, Mosten und dergleichen;

i)Reklomeeinrichtungen wie Firmentofeln, Verkoufslofeln, Leuchtreklomen sowie Automoten und Schoukösten und dergleichen;

k)Mouern und Einfriedungen löngs Verkehrsonlogen und soweit eine Höhe von L20 m überschritten wird;

l)wesentliche Terroinverönderungen, Aufschüttungen, Moterioldeponien und dergleichen; m)Wohnwogen und öhnliche Objekte, die mehr ols 48 Stunden om gleichen Ort oufgestellt werden und ols Ersotz für feste Bouten dienen.

4Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind:

o)Bouten und Anlogen, für deren Erstellung und Anderung ondere Erlosse ein besonderes Bewilligungsverfohren vorsehen;

b)gewöhnliche Unterholtsorbeiten on Geböuden, unter Vorbeholt von Art. lB;

c)kleine unbedeutende Nebenonlo …

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Art. 59BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 23

1Die Boubewilligungsbehörde erhebt für die Behondlung von Bouund Vorentscheidgesuchen, die Boukontrolle sowie den Entscheid über Einsprochen Gebühren.

2Der Gemeinderot erlösst hierfür eine Gebührenordnung. 5. Gebühren 24 VI SCHTUSSBESTIMMUNGEN Arl. 60 I Der Gemeinderot bestimmt den Zeilpunkt des lnkrofltretens.

2Die im Zeitpunkt des lnkrofttretens höngigen Bougesuche sind noch den Vorschriften dieses Reglements zu beurteilen.

l.lnkrofttreten Arl. 61 2. Aufhebung früheren Rechls Mit lnkrofttreten dieses Reglementes werden dos Boureglement vom (12. September 2000) und olle spöteren Abönderungen oufgehoben. Angenommen on der Urnenobstimmung vom g. Februor 2014 NAMENS DES GEMEINDERATES DerGemeindeprösident: StefonBeel Der Gemeindeschreiber: Genehmigt vom Regierungsrot mit Beschluss Nr. 459/2014 vom 23. April2014 REGIERUNGSRAT DES KANTONS SCHWYZ: Der Londommonn: Der Stootsschreiber: 25 ANHANG EINFUHRUNGSGESETZ ZUM SCHWEIZERISCHEN zrvrrGEsETzBUcH (Gs 1 75) s53 I Bei Abgrobungen betrögt der Grenzobslond mindestens einen holben Meter.

2Bei der Anloge von Gruben zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sond und onderen Moteriolien betrögt der Grenzobstond dreiMeter. Abgrobungen ss4 I Aufschüttungen von Erdreich, Steinen und dergleichen dürfen mit dem Fusspunkt bis einen holben Meter on die Grenze gesetzt werden.

2Übersteigl die Scheitelhöhe 2.50m, so betrögt der Grenzobstond einen Viertel dieser Höhe. Aufschüttungen s55 I Die Stützmouer dorf on die Grenze gestellt werden, wenn sie l.2O m nicht übersteigt. Höhere Stützmouern bis 2.50 m dürfen bis einen holben Meter …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Gewerbezonen sind für mössig störende Betriebe bestimmt.» · Art. Art. 37

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 10.4 mArt. 50, S. 180.65
Firsthöhe≤ 14.8 mArt. 50, S. 180.50
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 50, S. 180.70

Extrahiert aus der BZO Rothenthurm (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Rothenthurm?
Gebäudehöhe ≤ 10.4 m, Firsthöhe ≤ 14.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rothenthurm erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Rothenthurm: Gebäudehöhe ≤ 10.4 m, Firsthöhe ≤ 14.8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rothenthurm. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rothenthurm?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rothenthurm ein?
Baugesuche in Rothenthurm laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Hochbauamt (Gemeindeverwaltung Rothenthurm), Schulstrasse 4, 6418 Rothenthurm. Ablauf nach der Einreichung →

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