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Art. 55

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 22 · Original-PDF

I Bouten und Anlogen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geöndert werden.

2Die Bewilligung wird im ordentlichen oder vereinfochten Verfohren erteilt. Für geringfügige Bouvorhoben genügt die Meldepflicht.

3Bewilligungs- oder zumindesl meldepflichtig sind insbesondere:

o)Unlerholtsorbeiten oder lsolotionen, die noch oussen in Erschei- 1. Bewilligungspflicht nung treten inklusive oufföllige Forbgebung;

b)Ausbou von Keller- und Estrichröumen für Wohn- oder Arbeitszwecke;

c)Abbruch von Bouten oder Geböudeteilen;

d)Kleinbouten, Silos;

e)Sonnenkollektoren, Wörmepumpenonlogen und dergleichen;

f)Anlogen für die Logerung und den Umschlog von wossergeföhrdenden Stoffen;

g)privote Verkehrsonlogen und insbesondere Ausfohrten ouf öffentlichen Strossen;

h)Freileitungen, grössere Aussenontennen, Krononlogen, Mosten und dergleichen;

i)Reklomeeinrichtungen wie Firmentofeln, Verkoufslofeln, Leuchtreklomen sowie Automoten und Schoukösten und dergleichen;

k)Mouern und Einfriedungen löngs Verkehrsonlogen und soweit eine Höhe von L20 m überschritten wird;

l)wesentliche Terroinverönderungen, Aufschüttungen, Moterioldeponien und dergleichen; m)Wohnwogen und öhnliche Objekte, die mehr ols 48 Stunden om gleichen Ort oufgestellt werden und ols Ersotz für feste Bouten dienen.

4Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind:

o)Bouten und Anlogen, für deren Erstellung und Anderung ondere Erlosse ein besonderes Bewilligungsverfohren vorsehen;

b)gewöhnliche Unterholtsorbeiten on Geböuden, unter Vorbeholt von Art. lB;

c)kleine unbedeutende Nebenonlogen der Gorten- und Aussenroumgestoltung wie Gortencheminöes, ungedeckte Gortensitzplötze und Plonschbecken für Kinder;

d)provisorische Boulen und Anlogen, die wöhrend der Ausführung von Bouten und Anlogen ols Bouinstollotionen benötigt werden;

e)Boureklometofeln;

f)Porobolontennen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.