Zone W1 · Rothenthurm

Schwyz · BFS 1370 · Gemeindeprofil · alle 4 Zonen

Hinweis: PDF «Mit eBau Baugesuche elektronisch einreichen» auf der Gemeindewebsite: Rothenthurm gehört zu den zehn Vorreiter-Gemeinden ab 1. Mai 2019; vorerst sind neben der elektronischen Eingabe noch zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Die Zone W1 in Rothenthurm (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Firsthöhe ≤ 5.7 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 27 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rothenthurm, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 35BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 14

Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhöltnisse gewöhrleisten. Nichtstörende Gewerbebetriebe sind gestottel.

b)Wohnzone W1 und W2

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 50, S. 180.70
Gebäudehöhe≤ 8.5 mArt. 50, S. 180.60
Firsthöhe≤ 5.7 mArt. 50, S. 180.60
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 50, S. 180.70
Gebäudelänge≤ 27 mArt. 50, S. 180.70

Extrahiert aus der BZO Rothenthurm (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Rothenthurm?
Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Firsthöhe ≤ 5.7 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 27 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rothenthurm erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Rothenthurm: Gebäudehöhe ≤ 8.5 m, Firsthöhe ≤ 5.7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rothenthurm. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rothenthurm?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rothenthurm ein?
Baugesuche in Rothenthurm laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Hochbauamt (Gemeindeverwaltung Rothenthurm), Schulstrasse 4, 6418 Rothenthurm. Ablauf nach der Einreichung →

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