Zone WG3 · Rothenthurm
Schwyz · BFS 1370 · Gemeindeprofil · alle 4 Zonen
Die Zone WG3 in Rothenthurm (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12.5 m, Firsthöhe ≤ 8.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbauamt (Gemeindeverwaltung Rothenthurm)
- 041 839 80 27 (Pirmin Abegg, Hochbauamt); Zentrale 041 839 80 20
- pirmin.abegg@rothenthurm.ch (Hochbauamt); allgemein info@rothenthurm.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rothenthurm, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 13
Dos Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Gebiete eingeteilt: Zoneneinteilung
o)Bouzonen Grundnutzung . Kernzone . Wohnzone ' Wohnzone . Wohngewerbezone . Wohngewerbezone . Gewerbezone . Zone für öffentliche Bouten und Anlogen . lntensiverholungszone . Ablogerungszone . Gewösserroumzone K WI w2 wG2 WG3 G Oe IE AZ GW
b)Übrige Zonen der Grundnutzung . Londwirtschoftszone . Freiholtezone Lw F
c)Überlogerte Fesilegungen . Londschoftsschulzzone . Schutzgebiete, Schutzobjekte . Gewösserroumzone . Gefohrenzonen . Nuizungsbeschrönkung OMEN LS GWZ
d)Übrige Gebiete . Übriges Gemeindegebiet . Reservebougebiet üo
Art. 36BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 14
c)Wohngewerbezonen ln den Wohngewerbezonen sind Wohnbouten und gewerbliche Bouten mit mössig störenden lmmissionen gestottet. WG2 und WG3 Arl. 37 I Gewerbezonen sind für mössig störende Betriebe bestimmt. Für stondortgebundenes Personol sind je noch Belriebsgrösse moximol drei Wohnungen pro Betrieb zulössig.
2Für Bouten gegenüber ongrenzenden Wohnzonen sowie Wohngewerbezonen gelten die Grenzobstönde gemöss Arl.42 und der Mehrlöngenzuschlog gemöss Arl. 44.
d)Gewerbezone G
Art. 50BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 18
gebiele 'l Reservebougebiete hoben Richtplonchorokter und unterstehen den Bestimmungen des übrigen Gemeindegebietes. Die Zuweisung zum Reservebougebiet begründet keinen Rechtsonspruch ouf eine spötere Einzonung. 2 Die Reservebougebiete sind für eine zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes bestimmt. Spötere Neueinzonungen sind bei ousgewiesenem Bedorf und onholtender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vozunehmen.
n)Reserveboualternativ für die entsprechende GebäudenuEung .o C3ooooccf(o 3o I 1) Erlaubte lvlehrhöhe von 1 m auf der Talseite bei Hangneignung grösser als 15', Vorbehalt Art. 59 Abs. 7 ln den WG Zonen gilt die nnxinnle Ausnützung jeweils 2) nEx. Gebäudelänge bei reinen Gew erbebauten ab20m ab20m O Ausnahnen in diesem Sinne sind nicht gestaftet * Keine Beschränkung, jedoch im Rahnen der übrigen Zonenvorschriften ab20m ab20m [\4ehrlängenz uschlag : 114 der lv'lehrlänge ZusäLlich: 65 P o_gs ö-oo o. Iooo o 9. fNo 3o o wocNofof 6' 9_ (ooJoof (oo+olo c fof Zone öffentlicher Bauten und Anlagen 3.0 m Oe o a Gewerbe- 1O.4 m 14.8 m 3.0 m zone G a a flächen ilich genutzte für Wohn- | für gewerbi Flächen 0.75 0.80 35 n/45 m2) 50m 10.8 m 14.8 m 3.0 m WG3 I Wohngewerbezone 0.70 0.75 0.70 0.75 flächen lich genutztd I nacrren I ,u, *onnYlruu? n"*"rol 30 n/40 m2) 40m 12.5m 8.5 m 3.0 m 0.65 o.70 12.1113.1m1) 8.1/9.1m1) 3.0 m 35 40 m m 0.60 0.65 Wl vv2 Wohnzone 8.5/9.5m 1) 5.716.7m11 3.0 m 27 40 m m 0.50 0.55 lGrnzone K a @ 50% der Gebäudehöhe jedoch nindestens Ausnützungsziffe r: Gestaltungsplan npx. @bäudelänge Grenzabstand: Crebäudehöhe: Gestalt …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 50, S. 18 | 0.65 |
| Gebäudehöhe | ≤ 12.5 m | Art. 50, S. 18 | 0.65 |
| Firsthöhe | ≤ 8.5 m | Art. 50, S. 18 | 0.65 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 50, S. 18 | 0.70 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 50, S. 18 | 0.65 |
Extrahiert aus der BZO Rothenthurm (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.