Rothenthurm
Kleiner Grenzabstand in Rothenthurm
Der kleine Grenzabstand ist in Rothenthurm in 4 von 4 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 50 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| G | ≥ 3 m | Art. 50, S. 18 |
| W1 | ≥ 3 m | Art. 50, S. 18 |
| W2 | ≥ 3 m | Art. 50, S. 18 |
| WG3 | ≥ 3 m | Art. 50, S. 18 |
Extrahiert aus der BZO Rothenthurm (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Rothenthurm?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m, festgelegt in 4 von 4 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Rothenthurm?
Meist in Art. 50 der Bau- und Zonenordnung Rothenthurm, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.