Zone Landwirtschaftszone · Rheinfelden

Aargau · BFS 4258 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Rheinfelden (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 2-fach mit rotem Projekteintrag und städtischem Höhenfixpunktnetz
  • Projektpläne 2-fach (min. 1:100) mit Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunales Baugesuchsformular 2-fach
  • Aussagekräftiger Projektbeschrieb 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rheinfelden, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 16aBZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 91

Zonenkonforme Bauten und Anlagen

in der Landwirtschaftszone

1Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaf­ tung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. Vorbehalten bleibt eine engere Umschreibung der Zonenkonformität im Rahmen von Artikel 16 Absatz 3. 1bis Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen nötig sind, können auf einem Landwirtschaftsbetrieb als zonenkonform bewilligt werden, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb hat. Die Bewilligungen sind mit der Bedingung zu verbinden, dass die Bauten und Anlagen nur zum bewilligten Zweck verwendet werden dürfen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

2Bauten und Anlagen, die der inneren Aufstockung eines landwirtschaftlichen oder eines dem produzierenden Gartenbau zugehörigen Betriebs dienen, sind zonenkon­ form. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

3Bauten und Anlagen, die über eine innere Aufstockung hinausgehen, können als zonenkonform bewilligt werden, wenn sie in einem Gebiet der Landwirtschaftszone erstellt werden sollen, das vom Kanton in einem Planungsverfahren dafür freige­ geben wird. BNO Rheinfelden 91 Begriffsableitungen Begriffsableitungen Richtplan Kanton Aargau Im kantonalen Richtplan werden die Grundzüge der anzustre­ benden räumlichen Entwicklung des Kantons ausgewiesen. Er schafft den Gemeinden den für ihre raumwirksamen Tätigkeiten übergeordneten Rahmen, den sie mit ihren Ortsplanungen konkre­ tisieren. Z …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 35

Zonenausscheidung Zonenarten Der Nutzungsplan Kulturland scheidet folgende Zonen aus:

1Grundnutzungszonen Kulturland Landwirtschaftszone Naturschutzzone Kulturland

2Weitere Zonen nach Art. 18 RPG Familiengartenzone Zone für Freiraumaktivitäten Spezialzone Riburg Spezialzone Golf Forst- und landwirtschaftliche Lagerzone

3Überlagerungszonen Kulturland Landschaftsschutzzone Naturschutzzone Wald Schutzbepflanzung * Teil 3 Zonenvorschriften Kulturland und Teil 4 Vorschriften Schutzob­ jekte im Rahmen der Totalrevision Nutzungsplanung Kulturland am 10. Dezember 2008 beschlossen und eingefügt, genehmigt am 6. Mai 2009. BNO Rheinfelden 35 Grundnutzungszonen Kulturland

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 36

Landwirtschaftszone

1Zweck Nutzung Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirt­ schaftliche und gartenbauliche Produktion, die Gewinnung von En­ ergie aus Biomasse sowie für die innere Aufstockung im Sinne der Art. 16 und Art. 16a Abs. 1, Abs. 1bis und Abs. 2 RPG bestimmt*. 2 weitere Nutzungen Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungs­ formen richtet sich nach eidgenössischem Recht.* Bauten

3Baumasse Für Wohngebäude sind 2 Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen wer­ den Gebäudehöhen und Gebäudelängen vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festge­ legt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäude­ höhe, mindestens aber 4 m.

4Eingliederung Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher betrof­ fener Interessen optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich un­ ter Wahrung der betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung in die Landschaft einzufü­ gen.

5Vernetzung Ökologische Ausgleichsflächen sind auf die Vorgaben der kommu­ nalen Richtpläne abzustimmen.

6Empfindlichkeitsstufe III. Lärmempfindlichkeit * siehe Seite 93 BNO Rheinfelden 36

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 30BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 40

Spezialzone Riburg Zielsetzung

1Zweck Die Spezialzone Riburg bezweckt die planungsrechtliche Sicherung der Kleinsiedlung beim Kraftwerk Riburg-Schwörstadt. Erhaltung

2Erhaltungsgrundsatz Der Charakter der Kleinsiedlung (Doppelbauten, regelmässiger Be­ bauungsraster) wie auch die Grundgestalt der einzelnen Bauten (giebelständiges Satteldach) sind zu erhalten. Nutzung

3Nutzungsgemenge Für die bestehenden Bauten gilt analog das Nutzungsgemenge der Wohnzone A der Nutzungsplanung Siedlung. Erneuerung

4Erneuerungsvorgabe Umbauten, Ausbauten und Nutzungsänderungen der bestehenden Bauten sind unter Vorbehalt der Erhaltungsvorgabe gemäss Abs. 2 im Rahmen der Vorschriften der Wohnzone A möglich. Baubewilligung

5Baubewilligung Erneuerungen und Erweiterungen der Kleinsiedlung sowie deren Zweckänderungen richten sich nach den Vorschriften für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Lärmempfindlichkeit

6Empfindlichkeitsstufe II. BNO Rheinfelden 40 Art. 31* Spezialzone Golf Zielsetzung

1Zweck Die Spezialzone Golf bezweckt die Erstellung und den Betrieb eines Golfplatzes.

2Nutzungsart Zugelassen sind Bauten und Anlagen für den Golfplatz sowie die da­ für zwingend erforderlichen Terrainveränderungen und Bodenverbes­ serungen für Spielbahnen, wobei eine der gewachsenen Landschaft nicht entsprechende Hügellandschaft zu vermeiden ist. Die zulässige Nutzungsart ist im Gestaltungsplan detailliert zu umschreiben. Die be­ stehenden, nicht für den Golfbetrieb benötigten Bauten können für die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, wobei sich die­ se nach den Bestimmunge …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 43

Landschaftsschutzzone

1Zweck Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung und Pflege besonders wertvoller Natur- und Zielsetzung Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt und Eigenart. Nutzung

2Nutzung Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt der nachfol­ genden Einschränkungen nach Art. 26.

3Nutzungseinschränkung Alle Nutzungen oder Einwirkungen auf das Landschaftsbild, die nicht im Einklang mit dem Zonenzweck stehen, sind untersagt. Insbesondere sind folgende Nutzungen nicht zulässig:

–neue Bauten und Anlagen

–gartenbauliche Nutzungen

–länger als drei Monate dauernde Abdeckungen (Folientunnel, Hagelschutz, u.ä.)

–Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablage­ rungen)

–künstliche Veränderungen des Wasserhaushaltes

–das Lagern von Materialien wie Siloballen, landwirtschaftlichen Maschinen o.ä..

4Ausnahmen Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feld­ unterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installatio­nen sowie Bauten und Anlagen für den ökologischen Ausgleich, Rena­ turierungsmassnahmen, Flur- oder Wanderwege und Einrichtungen, die der landschaftsbezogenen Erholung dienen oder Ähnliches kön­ nen bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. BNO Rheinfelden 43

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 34bisBZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 90

Freizeitzone Wald ist von der EinwohnergemeindeVersammlung am 20. Juni 2024 beschlossen wor­den. Die Ergänzung wurde vom Regierungsrat an der Sitzung vom 19. Februar 2025 genehmigt. Anhang Anhang Gesetzeshinweise Hinweise auf übergeordnete Gesetze für den Bereich Kulturland Kantonale Erlasse BauG Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen

(Baugesetz) des Kantons Aargau ABauV Allgemeine Verordnung zum Baugesetz DSD Dekret über den Schutz von Kulturdenkmälern

(Denkmalschutzdekret) EnG Energiegesetz des Kantons Aargau NLD Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz Bundeserlasse GSchG Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

(Gewässerschutzgesetz) NHG Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz RPG Bundesgesetz über die Raumplanung USG Bundesgesetz über den Umweltschutz LSV Lärmschutz-Verordnung WaG Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz) BNO Rheinfelden 90 Zitat Landwirtschaftszone, Art. 16 und Art. 16a RPG

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 93BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 6

Inkrafttreten 88

Beschlüsse Beschlüsse 89 Anhang

Gesetzeshinweise 90 Landwirtschaftszone, Art. 16 und Art. 16a RPG 91 Begriffsableitungen

Richtplan Kanton Aargau 92

Zonengrundordnung 92

Sondernutzungsplanung 92

Gestaltungsplanung 92

Strukturplanung 92 Richtplan Landschaft und Erholung 93

Stadtentwicklungsplanung 93

Infrastrukturverträge 93 Grundnutzungszonen Überlagerungszonen 94 Grünraumvernetzung -Vernetzungskorridore - 94

Trittsteine - Naturensembles

Einkaufszentren 94

Fachmärkte 95

Verteilzentren 95 BNO Rheinfelden 6 Teil 1 Raumplanung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 26). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 26, S. 360.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 26, S. 360.85

Extrahiert aus der BZO Rheinfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Rheinfelden?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rheinfelden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Rheinfelden: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rheinfelden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rheinfelden?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rheinfelden ein?
Baugesuche in Rheinfelden laufen über Papier. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligung, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Rheinfelden