Art. 30 · Spezialzone Riburg
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 40 · Original-PDF
Zielsetzung
1Zweck Die Spezialzone Riburg bezweckt die planungsrechtliche Sicherung der Kleinsiedlung beim Kraftwerk Riburg-Schwörstadt. Erhaltung
2Erhaltungsgrundsatz Der Charakter der Kleinsiedlung (Doppelbauten, regelmässiger Be bauungsraster) wie auch die Grundgestalt der einzelnen Bauten (giebelständiges Satteldach) sind zu erhalten. Nutzung
3Nutzungsgemenge Für die bestehenden Bauten gilt analog das Nutzungsgemenge der Wohnzone A der Nutzungsplanung Siedlung. Erneuerung
4Erneuerungsvorgabe Umbauten, Ausbauten und Nutzungsänderungen der bestehenden Bauten sind unter Vorbehalt der Erhaltungsvorgabe gemäss Abs. 2 im Rahmen der Vorschriften der Wohnzone A möglich. Baubewilligung
5Baubewilligung Erneuerungen und Erweiterungen der Kleinsiedlung sowie deren Zweckänderungen richten sich nach den Vorschriften für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Lärmempfindlichkeit
6Empfindlichkeitsstufe II. BNO Rheinfelden 40 Art. 31* Spezialzone Golf Zielsetzung
1Zweck Die Spezialzone Golf bezweckt die Erstellung und den Betrieb eines Golfplatzes.
2Nutzungsart Zugelassen sind Bauten und Anlagen für den Golfplatz sowie die da für zwingend erforderlichen Terrainveränderungen und Bodenverbes serungen für Spielbahnen, wobei eine der gewachsenen Landschaft nicht entsprechende Hügellandschaft zu vermeiden ist. Die zulässige Nutzungsart ist im Gestaltungsplan detailliert zu umschreiben. Die be stehenden, nicht für den Golfbetrieb benötigten Bauten können für die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, wobei sich die se nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone richtet. Nutzung
3Nutzungsmass Die zulässigen Ausmasse von Bauten und Anlagen sind im Gestal tungsplan festzulegen.
4Betriebsreglement Als Bestandteil der Baubewilligung ist ein Betriebsreglement einzu reichen, welches u.a. den Spielbetrieb und den Unterhalt der Anla ge, die Betriebszeiten, den Unterhalt der Spielflächen und die Pfle gemassnahmen für ökologische Ausgleichsflächen festlegt. Das Re glement ist durch den Gemeinderat zu genehmigen. Reglement
5Sicherheit Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist aufzuzeigen, wie die Sicherheit der Anwohner sowie die Benutzer der angrenzenden öf fentlichen Wege und Strassen gewährleistet wird.
6Ökologische Ausgleichsflächen Ein Drittel des Gestaltungsplanperimeters ist als ökologische Aus gleichsflächen auszuscheiden. Diese sind innerhalb der Golfanlage sowie mit angrenzenden naturnahen Flächen zu vernetzen. Im Be triebsreglement sind die Zielsetzungen der ökologischen Ausgleichs flächen mit prüfbaren Zielen zu umschreiben, die Unterhaltsmass nahmen festzulegen sowie Massnahmen gegen allfällige Störungen durch den Golfbetrieb zu umschreiben. Ökologischer Ausgleich *Als Art. 29bis Spezialzone Golf beschlossen und eingefügt am 22. März 2006, genehmigt am 26. Juni 2006; im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung Kulturland neu nummeriert. BNO Rheinfelden 41
7Erfolgskontrolle Dem Gemeinderat ist drei Jahre nach Fertigstellung der Anlage von den Betreibern der Golfanlage eine Erfolgskontrolle vorzulegen. Das dafür durch unabhängige Fachleute zu erstellende Fachgutachten überprüft die Ziele für die naturnahen Flächen und Objekte und legt Verbesserungsmassnahmen fest.
8Ökologischer Ausgleich ausserhalb Spezialzone Sofern nur ein Teil der erforderlichen ökologischen Ausgleichsflä chen (gemäss Abs. 6) innerhalb der Spezialzone Golf angeordnet werden können, sind für die Restflächen (max. 30 % der gesamt en ökologischen Ausgleichsfläche) geeignete Standorte im Gemein degebiet Rheinfelden zu bestimmen, deren Erhaltung und naturna he Pflege rechtlich und finanziell zu sichern sind. Betreffend Schutz, Vernetzung, Pflege, und Erfolgskontrolle sind diese Standorte wie Flächen innerhalb der Spezialzone Golf zu behandeln.
9Einstellung Golfbetrieb und Rückführung Wird die Golfanlage nicht innerhalb 2 Jahren nach rechtskräftiger Rückführung Baubewilligungserteilung realisiert oder wird der Golfbetrieb ein gestellt und es zeichnet sich innerhalb von zwei Jahren keine Wie derinbetriebnahme der Anlage ab, veranlasst der Gemeinderat die Rückführung der Anlage für die landwirtschaftliche Nutzung auf der Basis eines mit der Baubewilligung einzureichenden Rekultivierungs konzeptes. Die finanzielle Sicherstellung der dafür notwendigen Ar beiten ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen.
10Vorbehalt Die Spezialzone Golf wird mit der Auflage zur Realisierung geneh migt. Ist innerhalb von 5 Jahren nach Genehmigung der entspre chenden Spezialzone Golf die Golfanlage nicht realisiert oder wird die Golfanlage gemäss Abs. 9 rekultiviert, gelten für die Spezialzone Golf die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Lärmempfindlichkeit
11Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.