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Art. 93 · Inkrafttreten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 6 · Original-PDF

88

Beschlüsse Beschlüsse 89 Anhang

Gesetzeshinweise 90 Landwirtschaftszone, Art. 16 und Art. 16a RPG 91 Begriffsableitungen

Richtplan Kanton Aargau 92

Zonengrundordnung 92

Sondernutzungsplanung 92

Gestaltungsplanung 92

Strukturplanung 92 Richtplan Landschaft und Erholung 93

Stadtentwicklungsplanung 93

Infrastrukturverträge 93 Grundnutzungszonen Überlagerungszonen 94 Grünraumvernetzung -Vernetzungskorridore - 94

Trittsteine - Naturensembles

Einkaufszentren 94

Fachmärkte 95

Verteilzentren 95 BNO Rheinfelden 6 Teil 1 Raumplanung Art. 93 Inkrafttreten Inkrafttreten

1Genehmigung und Inkrafttreten Diese Bau- und Nutzungsordnung wird von der Gemeindever­ sammlung beschlossen und bedarf der kantonalen Genehmigung. Sie tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.

2Abänderung Die Abänderung der Bau- und Nutzungsordnung bedarf des glei­ chen Verfahrens wie deren Erlass. BNO Rheinfelden 88 Beschlüsse Beschlüsse Diese Bau- und Nutzungsordnung ist von der EinwohnergemeindeVersammlung am 30. April 2003 beschlossen worden. Im Namen der Einwohnergemeinde-Versammlung: Der Stadtammann:

Der Stadtschreiber: Urs Felber

Martin Hitz Vom Regierungsrat genehmigt an der Sitzung vom 28. April 2004.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.