Zone L · Rapperswil-Jona
St. Gallen · BFS 3340 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen
Die Zone L in Rapperswil-Jona (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Fachbereich Baubewilligungen + Dienste
- 055 225 70 10
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rapperswil-Jona, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 27
Allgemeine Zuständigkeit
1Eingefügt durch 1. Nachtrag 9. Januar 2013 ERR Raumplaner FSU SIA St. Gallen
Seite 3 von 22 Baureglement Rapperswil-Jon na ERR Raumplane er FSU SIA St. Ga allen Januar 2013 3
Bau Art. Art. Art. Art. Art. Art. RPG G 5 Rich 6 Rech 8 Baur 9 Zone 22ff Sond 50 Ersc G / RPV htpläne htliche Massn reglement enplan dernutzungsp chliessung nahmen läne
Bau Art. Art. G 5 Ric 34 Bau Son chtpläne ureglement, Z ndernutzungs Zonenplan, pläne
RPG Art. G Mitwirkung 4 Info ormation und Seite 4 von 22 2
–Bewillig ung von w eiteren geri ngfügigen V orhaben v on Bauten und Anlag en wie z.B. Projektänd erungen, R eklameg esuche Baubewillig ungen, Au snützungsv er-
–Verläng erung von lagerun gen und -a ufteilungen sowie Gre nzabstands - erweite rungen g ist weiter für alle Ma ssnahmen
3Die Ba uverwaltun der Bauaufsic ht und des Verwaltung szwangs s owie der E rhebung v on Gebühre n und Ans chlussbeiträ gen zustä ndig. adtrat kann im Ressort reglement den Zustän
4Der St - digkeitsbe reich der B auverwaltu ng spezifiz ieren oder einschrän ken, nicht a ber erweit ern. dienen neb planung nstrument e 2. Orts
Art. 2aBZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 27
Besondere Zuständigkeitsregelungen1
1Der Stadtrat ist für die Erteilung der Baubewilligung zuständig, wenn gleichzeitig über die Genehmigung eines Sondernutzungsplans zu entscheiden ist.
2Die Bauverwaltung ist für folgende Entscheide (ausgenommen Altstadtbereich und Schutzobjekte) zuständig:
–Erteilung der Baubewilligungen für kleine und unbedeutende Bauten und Anlagen, wenn keine Einsprachen vorliegen und keine Ausnahmebewilligungen nötig sind
Hinweise, Erläuterungen, Notizen RPG: Raumplanungsgesetz RPV: Raumplanungsverordnung USG: Umweltschutzgesetz LSV: Lärmschutzverordnung BauG: Kant. Baugesetz StrG: Kant. Strassengesetz EGzZGB: Kant. Einführungsgesetz zum schweiz. Zivilgesetzbuch SN: Schweizer Norm
BauG
Art. 3BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 28
Planungsi en Zur Lösun g der Aufg aben der O rtsplanung dem Baur eglement d ie folgende n Planungs instrument e:
–Richtp lan pläne (Baul inien-, Über bauungs- und
–Zonen plan
–Sonde rnutzungs Gesta ltungspläne ) er Erschlies sung
–Schut zverordnun gen
–Übers icht über d en Stand d
–Erschl iessungspr ogramm irkung deigentum Rechtswir kung, Mitw
Art. 4 fra-
1Der Ri chtplan übt gegenüber dem Grun keine unm ittelbare R echtswirku ng aus. Er bildet die Grundlag e für die Or tsplanung u nd den Au sbau der In struktur. E r ist für die mit der Pla nung beau ftragten Or gane und Be hörden we gleitend. en Planung sinstrumen
2Der Zo nenplan un d die übrig te können im Original b ei der Bauv erwaltung eingesehen werden. D iese Pläne sind für di e genaue L age der Ein - tragungen verbindlic h. 30 Tagen d er Öffentlic
3Der Ri chtplan wird während hkeit zur Ei nsicht unte rbreitet. In dieser Zeit können sic h alle zum Entwurf sch riftlich äuss ern. Der St adtrat nim mt mit der Be schlussfas sung über den Richtpl an zu den Einwendu ngen Stellu ng. Baureglement Rapperswil-Jon na ERR Raumplane er FSU SIA St. Ga allen Januar 2013 3
RPG Art. Art. USG Art. Art. G ele anungsgrunds 1 Zie 3 Pla G ätze weck, Vorsorge e 1 Zw 28 Um von G mweltgerechte Verwendung n Stoffen NHG Art. Art. weck 1 Zw 18 Sch zen V hutz von Tiere narten en und PflanNHV Art. Art. Bau Art. Art. Art. Art. 13 Gru 15 öko G undsatz ologischer Aus sgleich 4 Auf 52 Sic 53 Hyg 55 Rüc Bet 73 ff Kin 75bis Ge 93 Ver men fgabe cherheit giene cksicht auf Be tagte nderspielplätze esta …
Art. 6BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 3
Geschossdefinitionen
1Als Vollgeschoss zählt jedes Stockwerk, das weder als Untergeschoss noch als Dachgeschoss gilt.
2Geschosse, die bis Oberkant fertig Decke gemessen, den Niveaupunkt nicht mehr als 1.5 m überragen und Oberkant Decke des Erdgeschossfussbodens an keiner Stelle mehr als 3.0 m über dem gewachsenen Terrain liegen, gelten als Untergeschosse. 3 7.1-1
3Geschosse gelten als Dachgeschosse, wenn sie auf zwei frei wählbaren Gebäudeseiten von der maximalen Gebäudehöhe aus gemessen in den zweigeschossigen Zonen W2a, W2b und W2c, WG2 und DK2 unter einem Winkel von 45° a.T (alte Teilung), in allen anderen Zonen unter einem Winkel von 60° a.T (alte Teilung), von der Fassade zurückliegen (max. Umhüllung).
4Dachgeschosse dürfen bei Schrägdachkonstruktionen einen Kniestock von max. 1.0 m aufweisen (Oberkant fertig Boden bis Schnittpunkt Innenwand mit Dachuntersicht, innen gemessen).
5Bei Flachdachkonstruktionen darf die Decke des obersten Vollgeschosses max. 1.0 m unterhalb des Schnittpunktes der max. Umhüllung (Oberkant fertig Boden bis Schnittpunkt Fassade mit tatsächlicher Umhüllung) liegen und es ist nur ein Dachgeschoss zulässig.
6Geschlossene Brüstungen, Vordächer des Dachgeschosses und feste Einrichtungen zum Schutz vor Einsicht und Witterung dürfen die Umhüllung nicht überschreiten. Dachaufbauten gemäss Art. 18 Abs. 1 dürfen hingegen die Umhüllung überschreiten. Ebenso dürfen dem Betrieb des Gebäudes dienende technische Bauteile und Anlagen die Umhüllung im technisch notwendigen Mass überschreiten.
7Technische Bauteile und An …
Art. 7BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 4
Weitere Definitionen
1Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches.
2Als unterirdische Bauten gelten Bauten, die sowohl unter dem gewachsenen als auch unter dem gestalteten Terrain liegen.
3Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung exkl. Anund Vorbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. Untergeschosse, die allseits unter dem gestalteten Terrain liegen, werden nicht gerechnet.
4Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 60 m² je Anbaute, die höchstens 3.5 m Gebäudehöhe und höchstens 5.0 m Firsthöhe aufweisen. 4 7.1-1
5Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper mit einer Grundfläche von höchstens 60 m² je Nebenbaute, die höchstens 3.5 m Gebäudehöhe und höchstens 5.0 m Firsthöhe aufweisen und mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind.
6Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des Strassengesetzes vorbehalten.
Art. 8BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 5
Regelbauvorschriften
1Für nachstehende Zonen gelten folgende Regelbauvorschriften:
Kernzone Altstadt --- gem. ASV gem. ASV gem. ASV --- Dorfkernzone DK2 --- 2 6.5 m 11.0 m 20.0 m 1) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 2) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 3) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 4) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 5) Max. zulässige Ausnützung für reine Wohnzwecke resp. rein gewerbliche Zwecke. 6) Max. zulässige Gesamtausnützung bei gemischter Nutzung (Zweitnutzung muss mind. der Mehrnutzung gegenüber einer reinen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung entsprechen. 5 7.1-1 Zone AZ max. VG max. GH max. FH max. GL max. Kernzo …
| Zone | AZ max. | VG max. | GH max. | FH max. | GL max. |
|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone W2a | 0.2 | 2 | 6.5 m | 10.5 m | 30.0 m |
| Wohnzone W2b | 0.4 | 2 | 7.0 m | 11.0 m | 30.0 m |
| Wohnzone W2c | 0.5 | 2 | 8.0 m | 12.0 m | 30.0 m |
| Wohnzone W3 | 0.7 | 3 | 10.5 m | 14.5 m | 40.0 m |
| Wohnzone W4 | 0.9 | 4 | 13.5 m | 17.5 m | 50.0 m |
| Wohn- Gewerbezone WG2 | 0.51) / 0.62) | 2 | 8.0 m | 12.0 m | 35.0 m |
| Wohn- Gewerbezone WG3 | 0.73) / 0.84) | 3 | 11.0 m | 15.0 m | 40.0 m |
| Wohn- Gewerbezone WG4 | 0.95) / 1.06) | 4 | 14.0 m | 18.0 m | 50.0 m |
| Gewerbe- Industriezone A | --- | --- | 7.5 m | 7.5 m | --- |
| Gewerbe- Industriezone B | --- | --- | 12.0 m | 16.0 m | --- |
| Industriezone | --- | --- | 20 m | 23.5 m | --- |
| Kernzone Altstadt | --- | gem. ASV | gem. ASV | gem. ASV | --- |
| Dorfkernzone DK2 | --- | 2 | 6.5 m | 11.0 m | 20.0 m |
Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 9BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 38
G 52 Siche 75bis Gest 93 Veru erheit taltung unstaltungsver rbot Länge enregel: (2x L 1) + (2x L2) + (2 2x L3) = max. L änge Fläch henregel: (5xF1 ) + (5xF2) + (10 0x F3) = max. H Höhe x Länge
EG Z
Art. 11BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 9
Aussichtslagen
1Bei den im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen dürfen Bauten und Anlagen sowie Bepflanzungen nicht mehr als die Hälfte der Anstosslänge der Grundstücke längs der Aussichtsseite abdecken. Die Aussicht muss ab einer Höhe von 1.2 m gemessen ab gewachsenem Terrain dauerhaft gewährleistet sein.
Art. 12BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 33
rassenhäuser
1Als Terrassenhäuser gelten Einzel-, Reihen- oder Zeilenbauten, die stufenartig an Hanglagen erstellt werden und mehr als zwei talwärts orientierte Geschosse oder Stufen aufweisen.
Zonenplan ERR Raumplaner FSU SIA St. Gallen
Seite 9 von 22 Baureglement Rapperswil-Jon na ERR Raumplane er FSU SIA St. Ga allen Januar 2013 3
Bau Art. G
56Abs.2 Grenzabstan standsverpflic inie d, Grenzabchtung Bran ndschutzrichtli Seite 10 von 22 2
2Terras senhäuser sind in den Wohnzon en W2b un d W2c sow ohl als Einz elüberbauu ng als auc h bei Gesa mtüberbauu ngen zugel assen. Die äussere G estaltung h at sich nach Möglichkei t der natürl ichen Gelä ndeform an zupassen. D ie Bauten dürfen vom gewachse nen Terrain aus in der Senkrecht en gemess en mit kein em Gebäu deteil eine H öhe von 7. 0 m in der W2b resp. 8 .0 m in der W2c über schreiten.
3Zwei einheit bil zu betrag Die maxim innere Se Zwischen und Schla 3 Zwei Häuserzeile n können z usammen eine Doppe leinheit bil den; ihr inn erer Abstan d hat mind estens 6.0 m zu betrag en, sofern s ie nicht zu sammenge baut werde n. Die maxim ale Breite kann 36.0 m betragen . Gegen di e innere Se ite sind die Räume so anzuordne n, dass vo m Zwischen teil aus kei ne direkte S ichtverbind ung in Wo hnund Schla fräume be steht.
Art. 18BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 13
Dächer und Umgebung
1Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster haben sich bezüglich der Grössenverhältnisse und Gestaltung in den Baukörper und das Schrägdach einzuordnen. Ihre Ausdehnung ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dabei sind Dachaufbauten und -einschnitte bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie pro Dachgeschoss höchstens die Hälfte der jeweiligen Dachlänge beanspruchen und sie haben vom Dachrand einen minimalen Abstand von 0.75 m einzuhalten. Die Längen- und Flächenregel ist bei zusammengebauten Bauten pro Gebäudeteil einzuhalten.
2Nicht begehbare Flachdächer sind zu begrünen.
3Terrainveränderungen insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und Abgrabungen sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen. Natürlich gestaltete Böschungen dürfen eine Neigung von max. 2:3 aufweisen. Die maximal zulässige Schütthöhe darf 2.5 m nicht übersteigen.
4Bei gewerblichen Bauten und Überbauungen mit sechs und mehr Wohnungen sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallentsorgung mit Strassenanstoss zu errichten.
Art. 20BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 14
Ausfahrten, Vorplätze und Parkfelder
1Ausfahrten dürfen höchstens 15% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze bzw. Trottoirrand aus wenigstens 2.0 m weitgehend horizontal verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der Vorschrift werden die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) angewendet.
2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.0 m Länge so anzulegen, dass ein Personenwagen abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge (Lieferwagen, LKW etc.) ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern.
3Vorplätze und oberirdische Parkfelder sind mit versickerungsfähigen Belägen zu versehen oder seitlich über die Schulter auf dem eigenen Grundstück zu entwässern.
Art. 21BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 40
Mobilfunk anlagen anlagen ist nicht gest at-
1Die Er stellung vo n Mobilfunk tet: alb sowie i m unmittelb aren Sichtf eld auf da s
a)innerh landsc haftlich em pfindliche Siedlungsg ebiet es
b)in Grü nzonen F, E, P, S (Fre ihaltung, G liederung d Siedlu ngsgebiete s, Erholung sanlage, P arkanlagen , Schut zgegenstän de nach Ar t. 98 BauG ) -
2Ausna hmen sind möglich, s ofern das L andschafts bild durch die Mobilfu nkanlage n icht beeint rächtigt wir d, insbesond ere wenn diese durch den Einba u in bestehende Ba uten und A nlagen nich t in Ersche inung tritt. 4. Baub ewilligu ng n Bauten u nd Anlagen
Art. 23BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 15
Baugesuch
1Für das Baugesuch ist ein bei der Bauverwaltung erhältliches oder im Internet abrufbares Formular zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten: a) Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist, sowie Berechnung Ausnützungsziffer und Parkplatzzahl b) Vom Geometer erstellte und nachgeführte Grundbuchplankopie (Situationsplan) mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtigten Anlage der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und -wege c) Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben der Feuerungsanlagen, der Zweckbestimmung der einzelnen Räume und der Fenster- und Bodenflächen d) Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs sowie des Niveaupunktes in m.ü.M.; bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plan einzubeziehen e) Nachweise gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV), Lärmschutzverordnung (LSV) f) Plan über die Umgebungsgestaltung mit Zugängen, Parkplätzen, Kinderspielplätzen, Terraingestaltung, Bepflanzungen, Böschungen, Kehrichtabstellplätzen 15 7.1-1 g) Entwässerungseingabe (Schmutz- und Meteorwasser mit Angabe von Kaliber, Material, Gefälle und Höhen, Retention und Versickerung) h) Eingabe für Tank- und Feuerungsanlagen i) Eingabe für den baulichen Zivilschutz k) Nachweise gemäss Energieverordnung (EnV). 1.1 Die Unterlagen gemäss Bst. g–k können nach der eigentlichen Baueingabe einger …
Art. 27BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 44
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
1Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement in Kraft und hebt folgende Erlasse auf:
–Baureglement Rapperswil vom 27.01.1997 mit Änderungen bis 2. März 2009
–Zonenplan Rapperswil vom 27.02.1984 mit Änderungen bis 2. März 2009
–Baureglement Jona vom 24.03.1997 mit Änderungen bis 2. März 2009
–Zonenplan Jona vom 06.08.1996 mit Änderungen bis 2. März 2009
2Dieses Baureglement findet Anwendung auf die Verfahren, die bei Vollzugsbeginn erstinstanzlich noch nicht entschieden sind. ERR Raumplaner FSU SIA St. Gallen
Seite 20 von 22 Baureglement Rapperswil-Jona Januar 2013 Weitere massgebende Grundlagen Ausser dem Baureglement enthalten insbesondere die nachstehenden Erlasse gültige Vorschriften für das Bauwesen und sind ebenfalls zu beachten: Eidgenössische Erlasse - Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210; abgekürzt ZGB) - Bundesgesetz über die Raumplanung mit zugehöriger Verordnung (SR 700; abgekürzt RPG) - Bundesgesetz über den Umweltschutz mit zugehörigen Verordnungen (SR 814.01; abgekürzt USG) - Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11; abgekürzt ArG) - Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (SR 520.2; abgekürzt BMG) - Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgekürzt GSchG) - Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451; abgekürzt NHG) - Bundesgesetz über den Wald (SR 921.0; abgekürzt WaG) - Bundesgesetz über den Binnenmarkt (SR 943.02; abgekürzt BGBM) - Verordnung über den Schutz von nichti …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 11.5 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 8, S. 5 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 8, S. 5 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 8, S. 5 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Rapperswil-Jona (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone L
Was gilt in der Zone L in Rapperswil-Jona?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rapperswil-Jona?
Wo reiche ich das Baugesuch in Rapperswil-Jona ein?
Weitere Zonen in Rapperswil-Jona
DK2GGewerbe-Industriezone AGewerbe-Industriezone BIE CIE FRIE KIE RIE SAIndustriezoneK3 AK3 BK4 AK4 BK5 AK5 BOEUeGW2aW2bW2cW3W4WG2WG3WG4